Kenntnisnahme - FB 61/0055/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretungen, der Planungsausschuss und Ausschuss für Umwelt und Klima nehmen den Sachstandsbericht der Verwaltung zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1)  und § 4 (1) BauGB im Rahmen der Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Sachstand

Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) fand im Zeitraum vom 23.06.2014 bis 01.08.2014 die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3(1) BauGB statt. Parallel hierzu hatten die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4(1) BauGB die Möglichkeit ihre Stellungnahmen vom 01.07.2014 bis zum 29.08.2014 zum Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplanes zu äußern. Die Unterlagen zum FNP-Vorentwurf wurden sowohl in allen Bezirksämtern öffentlich ausgelegt als auch im Internet veröffentlicht.

Auftaktveranstaltung der Bürgerbeteiligung zum FNP-Vorentwurf war die Bürgeranhörung am 23.06.2014 im Ballsaal des Alten Kurhauses. Neben dieser Anhörungsveranstaltung wurden während der Auslegezeit in allen Stadtbezirken zusätzliche Bürgersprechstunden angeboten. Die gesamte Beteiligungsphase war von einer intensiven Resonanz der Bürgerschaft geprägt. Eingaben wurden in Briefform, per Email oder per vorgefertigter Formulare gemacht.

 

Eingegangene Stellungnahmen

Der große Umfang der Eingaben – zusammengefasst in acht Ordnern – umfasst ca. 1.500 Schreiben aus der Öffentlichkeit (einzelne BürgerInnen, Bürgerinitiativen, Unternehmen, Architekten/Investoren, Rechtsanwaltskanzleien, Interessengruppen, u.a.) mit teils umfangreichen Unterschriftenlisten, so dass sich insgesamt rund 5.000 Bürgerinnen und Bürger am Verfahren beteiligt haben. Alle EingeberInnen erhielten eine Eingangsbestätigung. Bei Unterschriftenlisten wurde diese an die jeweiligen Sprecher/Verantwortlichen gesandt.

Von den rund 100 angeschriebenen Behörden und Trägern öffentlicher Belange - mehrheitlich öffentliche Behörden sowie Städte und Gemeinden innerhalb und außerhalb der Städteregion - haben ca. die Hälfte teils umfangreiche Stellungnahmen abgegeben.

Neben den bereits zu einzelnen Projekten bestehenden Bürgerinitiativen gründeten sich im Zuge der Bürgerbeteiligung spontan mehrere Bürgerinitiativen und Interessengruppen rund um den Bereich Beverau-Lintertstraße-Grauenhofer Weg, welche z.T. umfassende Eingaben mit Unterschriftenlisten mit bis zu 2900 Unterschriften enthielten.

 

Art der Eingaben der Bürgerbeteiligung

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Allgemein zum Beteiligungsverfahren
  • Darstellung von Wohnbauflächen insbesondere Bedarfshinterfragung
  • Darstellung von Gewerbeflächen insbesondere Bedarfshinterfragung
  • Erhalt der Schutzgüter (Freiraum, Klima, Tierwelt, Boden, Wasser, Klima, Luft)
  • Verkehr
  • Windkraftanlagen

 

Räumliche Schwerpunkte:

  • Adenaueralle - Beverau
  • Lintertstraße – Grauenhoferweg - Sittarder Straße
  • Preuswald
  • Richtericher Dell
  • Maria-Theresia-Allee
  • Friedhof Kolpingstraße
  • Krauthausener Straße
  • Dorffer Straße
  • Beulardstein
  • Schloss Rahe

 

Weiteres Vorgehen und Zeitschiene

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur  Neuaufstellung erfolgt in zwei zentralen Phasen jeweils zum Vorentwurf als frühzeitige Beteiligung und zum Entwurf im Rahmen der Offenlage.

 

Der mit Varianten versehene Vorentwurf wurde in einem sehr frühen Planungsstadium der Öffentlichkeit vorgestellt, um ein möglichst großes Maß an Transparenz zu schaffen. Die aus der Vorentwurfsphase im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeit und von Behörden und Trägern öffentlicher Belange werden nun sorgfältig ausgewertet und einer fachlichen Bewertung unterzogen. Dabei werden alle aus der Beteiligung eingegangenen Eingaben im weiteren Verfahren nach den Regularien des Baugesetzbuches behandelt und private und öffentliche Interessen untereinander und gegeneinander abgewogen.

 

Die Vielzahl der vorgebrachten Anregungen, Einwände und Bedenken zu einzelnen Flächen und Vorschläge für neu zu prüfende Flächen erfordern einen umfassenden Auswertungs – und Abwägungsprozess. Während dieses Planungsprozesses werden die laufenden Gutachten aktualisiert und aufbereitet. Die Ergebnisse fließen in den weiteren Planungsprozess ein. Auch können sich neue Prüfaufträge ergeben, die weitere Untersuchungen und Gutachten erforderlich machen.

 

Im Anschluss an die Auswertung der Eingaben werden Entwurfsvorschläge für den FNP erarbeitet, welche zunächst intern - wie bereits zur Aufstellung des  FNP-Vorentwurfs praktiziert - mit den prozessbegleitenden Arbeitsgruppen aus Politik und Verwaltung (Lenkungsgruppe, Bezirksforum, Verwaltungswerkstatt und interfraktionelle Gesprächsrunden) sowie der Bezirksregierung diskutiert und abgestimmt werden. Hieraus resultiert ein erster FNP- Entwurf einschließlich der Entwurfsbegründung und des Umweltberichts. Die Hauptarbeitsphase für die Erarbeitung dieses Entwurfes liegt zwischen Sommer 2015 und Sommer 2016.

 

Das Ergebnis des Abwägungsprozesses wird anschließend der Politik als Beratungsgrundlage vorgestellt. Diese wird über die verschiedenen Belange beraten und letztendlich über die neue Darstellung im Entwurf des FNP entscheiden. Nach entsprechender Beschlussfassung zur Offenlage des FNP-Entwurfs mit  Begründung und Umweltbericht in den kommunalen Gremien können die Vorbereitungen für die zweite Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnen. Die Offenlage soll voraussichtlich im Winter 2016 erfolgen. Hier erhalten die Bürgerinnen und Bürger erneut die Gelegenheit, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Auch den Behörden wird in diesem Zeitraum erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die mit der Politik abgestimmten Stellungnahmen zu den eingegangenen Schreiben werden anschließend ebenfalls veröffentlicht und für alle Bürgerinnen und Bürger einsehbar sein. Auch die in der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen unterliegen wieder der Abwägung. Sofern nach der Abwägung keine „die Grundzüge der Planung“ betreffenden Änderungen des Entwurfes erforderlich sind, wird der Entwurf einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Anschluss wird der Bezirksregierung der Flächennutzungsplan zu Genehmigung vorgelegt. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

 

Im Weiteren wird hierzu im Rahmen der Sitzung mündlich berichtet.

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