Kenntnisnahme - FB 64/0001/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Sozialer Wohnungsbau mit Fördermitteln des Landes-Ratsantrag der Fraktion die GRÜNEN Nr. 12/17 vom 01.09.2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Wohnen
- Verfasst von:
- Herr Körfer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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28.10.2014
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem als Anlage beigefügten Ratsantrag vom 01.09.2014 bittet die Fraktion Die GRÜNEN, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, in Gespräche mit dem zuständigen Landesministerium einzutreten, mit dem Ziel eine Vereinbarung mit dem Land NRW zum Ausbau des öffentlich geförderten Wohnungsbaus in Aachen auf Basis der Bereitstellung globaler Fördermittel abzuschließen.
Hierzu gibt die Verwaltung folgenden Bericht:
Denjenigen Städten, die die Funktion der Bewilligungsbehörde für die soziale Wohnraumförderung besitzen und ein Handlungskonzept Wohnen entwickelt haben, bietet das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr den Abschluss einer „Zielvereinbarung“ ab. Hiermit wird ein gegenüber dem üblichen Mittelkontingent erhöhtes Globalbudget zugeteilt. Voraussetzung ist, dass die Stadt sich verpflichtet, eine vordefinierte Menge von Mietwohnungen pro Jahr tatsächlich zu fördern (Köln = 1.000 WE; Münster = 300 WE).
Wesentliche Grundlagen für diese Zielvereinbarung sind die Umsetzungsinstrumente wie
Existenz eines Handlungsprogrammes Wohnen in interdisziplinär entwickelter Fassung,
sozial gerechte Bodennutzung (Baulandbeschluss),
Quotenregelung für die Schaffung von Planungsrecht,
Quotenregelung für den Verkauf städtischer Grundstücke.
Im Zuge des Aachen-Gesetzes sind die Aufgaben der Bewilligungsbehörde der Stadt Aachen auf die StädteRegionAachen als Bewilligungsbehörde für die gesamte Städteregion übertragen worden. Somit ist die rechtliche Grundlage für den Abschluss einer solchen Vereinbarung nicht gegeben.
Die wesentlichen Themen der sozialen Wohnraumförderung wie städtebauliche Qualität, Standortqualität, Wohnungsbedarf und –gemenge sind weiterhin Aufgabe der kreisfreien Stadt.
Wie auch die StädteRegionAachen, A 63, in ihrer Vorlage an den Städteregionsausschuss (Sitzung am 25.09.2014) beschreibt, entstehen der Stadt Aachen durch die gegebene Konstellation keine Nachteile. In der Zeit seit Herbst 2009 konnten alle förderfähigen Vorhaben in der Stadt Aachen gefördert werden. Im Schnitt der vergangenen Jahre wurden rd. 66 % des städterergionalen Mittelkontingentes für Förderanträge auf dem Gebiet der Stadt Aachen eingesetzt.
In erforderlichen Fällen wurden auch über das städteregionale Förderkontingent hinaus Fördergelder in gemeinsamen Anstrengungen aquiriert.
Da die Stadt Aachen die oben genannten wesentlichen Rahmenbedingungen erfüllt (Handlungsprogramm; Baulandbeschluss; Quotenregelung), sagt die Ressortleitung des Fachministeriums eine mit den Zielvereinbarungsstädten vergleichbare Behandlung zu, so dass auch weiterhin über das zugeteilte Förderkontingent hinaus zusätzliche Fördermittel zugeteilt werden können.
Übereinstimmend mit der StädteRegionAachen kann festgestellt werden, dass es, auch abgesehen von der rechtlichen Betrachtung, keiner Zielvereinbarung bedarf, um das erforderliche Fördervolumen erhalten zu können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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