Kenntnisnahme - FB 64/0002/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit dem als Anlage beigefügten Tagesordnungsantrag vom 16.09.2014 bittet die Fraktion DIE LINKE um einen Sachstandsbericht zum öffentlich geförderten Wohnungsbau in Aachen, insbesondere bezüglich des Anteils des geförderten Wohnungsbaus bei Neubauvorhaben.

 

Wie im Wohnungsmarktbericht und anderen Veröffentlichungen dargestellt, wird der Bestand an öffentlich geförderten Mietwohnungen infolge der planmäßigen und derr durch vorzeitige Ablösung der öffentlichen Förderdarlehen jährlich entstehenden Bindungsausläufe nachhaltig reduziert. Nach aktuellen Informationen durch die NRWBank wird sich der öffentlich geförderte Mietwohnungsbestand in der Zeitspanne von 2014 bis 2018 um ca. 1780 WE und bis 2023 um weitere ca. 1300 WE verringern.

Daher besteht breiter Konsens, dass erhebliche  Anstrengungen unternommen werden müssen, alle durchsetzbaren Möglichkeiten der Schaffung von preiswerten Wohnungen auszuschöpfen. Ein wesentlicher Bestandteil dessen ist die Forderung nach einem prozentualen Anteil geförderten Wohnungsbaus bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen.

Verbindliche Handlungsgrundlage sind nach wie vor die Beschlüsse des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses vom 04.04.2000 und gleichlautend des Planungsausschusses vom 13.04.2000 :

„Finanzieller Ausgleich zwischen Investoren und der Stadt Aachen bei der Aufstellung neuer vorhabenbezogener Bebauungspläne (sog. „Aachener Modell“ / 20 % - Beschluss)“.

Insbesondere ist in der Beschlussformulierung die Erstellung von 20 % öffentlich geförderter Wohnungsbau im Plangebiet oder an anderer Stelle in der Stadt festgelegt,

In den Beratungen zu den Sachstandsberichten der Verwaltung zu Aachen-Strategie-Wohnen

In September/Oktober 2012 und November/Dezember 2013 wurde festgehalten, dass die bisherigen politischen Grundsatzbeschlüsse zu überprüfen und ggf. neu zu entwickeln sind.

In verschiedenen Einzelfällen größerer Bauvorhaben wie auch der Vermarktung städtischer Grundstücke wurden in jüngerer Zeit bereits Lösungen gefunden, die über die 20 %-Regelung hinausgehen.

 

In einem vorgesehenen interfraktionellen Workshop wird unter anderem ein Themenblock der Weiterentwicklung der baulandpolitischen Grundsatzbeschlüsse gewidmet sein. Hierbei wird auch die Frage der Bemessung des Prozentanteils an der Wohnfläche oder an der Anzahl der Wohnungen oder auch einer Kombinationsmöglichkeit zu diskutieren sein.

 

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Anlagen

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