Kenntnisnahme - FB 61/0070/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die Verkehrsverhältnisse im Bereich Breitbendenstraße / Minikreisel Müselterweg grundsätzlich mit anderen Straßen in Tempo 30-Zonen vergleichbar sind. Um die bei der Messung festgestellten Spitzenwerte einzudämmen, wird die Verwaltung durch gelegentliche Geschwindigkeitsmessungen auf das Fahrverhalten Einfluss nehmen. Parallel wird die Verwaltung die Markierung wechselseitiger Parkstreifen im Teilstück der Breitbendenstraße zwischen Haus 79 und Müselterweg zur optischen Einengung des Fahrbahnverlaufes einplanen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf am 05.11.2013 haben sowohl ein Anwohner als auch Herr Weber für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das von ihnen beobachtete Kurvenschneiden im Minikreisel Breitbendenstraße / Müselterweg beklagt und um Maßnahmen zur Behebung dieses Fehlverhaltens gebeten. In der Sitzung beschloss die Bezirksvertretung einen zeitnahen Ortstermin zwischen Verwaltung, Politik und Anwohner.

 

Dieser Ortstermin wurde am 16.01.2014 unter Beteiligung der festgelegten Personenkreise durchgeführt. Bezüglich des Wunsches auf bauliche Verdeutlichung des gesetzlich festgelegten Fahrverhaltens im Minikreisverkehr Müselterweg hat die Verwaltung dargelegt, dass der Minikreisel ausdrücklich überfahrbar gestaltet werden musste, um den abbiegenden Müllfahrzeugen oder Rettungswagen das Linksabbiegen in allen Richtungen zu ermöglichen. Es gibt keinen Punkt in der Kreisverkehrsmitte, der im täglichen Verkehr nicht zum Überfahren benötigt wird. Insofern fällt eine bauliche Umgestaltung des Kreises aus. Eine Entfernung des Kreisels zur Schaffung einer normalen Rechts-vor-Links-Einmündung ist ebenfalls wirtschaftlich unvertretbar, da der Kreisel seinerzeit auf ausdrücklichen Wunsch der Anwohner mit zusätzlichem finanziellem Aufwand dort geschaffen wurde.

 

Da im Rahmen dieses Ortstermins von mehreren Anwohnern immer wieder das unangemessene Geschwindigkeitsverhalten vieler Autofahrer thematisiert wurde, hat sich die Verwaltung bereit erklärt, das Verkehrsaufkommen sowie die gefahrenen Geschwindigkeiten durch eine Permanenterfassung über mehrere Tage zu ermitteln. Das entsprechende Erfassungsgerät wurde an einer Laterne vor Haus Breitbendenstraße 83 in der Zeit vom 07.03. bis 18.03.2014 angebracht und erfasste in 11 Tagen und Nächsten insgesamt 12.919 Kraftfahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen (= 1.149 pro Tag).

Die Durchschnittsgeschwindigkeit aller Fahrzeuge lag bei 34 km/h, 75,9 % der erfassten Fahrzeuge fuhren im für Tempo 30-Zonen eingeräumten Toleranzbereich von bis zu 39 km/h und 24,1 % 40 km/h und schneller.

 

Da insgesamt unstrittig ist, dass die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in fast allen Tempo-30- Zonen von vielen Ziel- und Quellverkehren nicht punktgenau eingehalten wird, hält die Verwaltung eine Toleranzgrenze bis 39 km/h für noch akzeptabel.

Um die in den jeweiligen Tempo 30-Zonen ermittelten Geschwindigkeitsniveaus miteinander vergleichen und die Notwendigkeit von Maßnahmen einstufen zu können, hat die Verwaltung folgende Grenzwerte für sich festgelegt:

-              Bis zu 25 % Überschreitung über  40 km/h:

              Zweifellos ordnungswidrig, aber noch in einem akzeptablen Bereich, da in allen Tempo 30-Straßen Geschwindigkeitsüberschreitungen auftreten und nicht überall in jeder Straße zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden können.

-              Überschreitungsanteil von 25 – 40 % aller gemessenen Fahrzeuge über 40 km/h:

              Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen und sonstigen Ahndungen zunächst ohne parallele Baumaßnahmen.

-              Überschreitungsanteil von mehr als 40 % über 40 km/h:

              Planung und Verwirklichung markierungstechnischer oder kleinerer baulicher Maßnahmen zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit zusätzlich zu den Geschwindigkeitskontrollen.

 

Die im März 2014 durchgeführte Geschwindigkeitserfassung ergab einen Überschreitungsanteil von 24,1 % über 40 km/h, der grundsätzlich in der unteren Kategorie und somit im mit allen anderen Straßen in Aachener Tempo 30-Zonen vergleichbaren Segment liegt. Aus diesem Wert heraus würde die Verwaltung zunächst keinen Handlungsbedarf für die Breitbendenstraße zwischen Haus 79 und Müselterweg herauslesen. Auch die Spitzengeschwindigkeiten in den einzelnen kumulierten Tagesstunden mit 49 – 68 km/h bei bis zu 700 Kfz pro Stunde sind gemessen am Ausbauzustand der Straße mit begleitenden Gehwegen keine besorgniserregenden Fahrgeschwindigkeiten. Lediglich die ermittelten Höchstwerte von 105 km/h eines Autofahrers gegen 15.00 Uhr, 91 km/h eines Autofahrers gegen 9.00 Uhr sowie 82 km/h eines Verkehrsteilnehmers gegen 7.00 Uhr morgens stechen aus dem Gesamtergebnis negativ hervor. Auch wenn es nur 3 von insgesamt 12.919 erfassten Kraftfahrzeugen mit derart überhöhten Geschwindigkeiten waren, so ist die Verwaltung bereit, den Messwagen des städtischen Ordnungsamtes temporär in diesem Straßenstück einzusetzen und so durch seine Präsenz und die nach allen Erfahrungen schnell sich bei den Anwohnern herumsprechenden Kontrollen geschwindigkeitsdämpfend einzuwirken.

 

Parallel hierzu bietet die Verwaltung an, ausnahmsweise für Tempo 30-Zonen in der Breitbendenstraße vor den Häusern 81/83 sowie 92/96 zwei wechselseitige Fahrbahnrandparkstreifen aufzumarkieren. Die Straßenverkehrsordnung legt generell für Tempo 30-Zonen fest, dass Fahrbahnmarkierungen entbehrlich sind und somit unterbleiben sollen. Die Anwohner haben bereits jetzt die Möglichkeit, durch eigenes wechselseitiges Parken die erstrebenswerte Geschwindigkeitsreduzierung zu unterstützen. Die nunmehr vorgeschlagenen Parkstreifenmarkierungen sollen die Anwohner in diesem Unterfangen unterstützen. Wegen der zahlreichen noch ausstehenden Markierungsaufträge mit teilweise deutlich höherer verkehrlicher Bedeutung kann jedoch eine Realisierung noch einige Zeit dauern.

 

Darüber hinausgehende Maßnahmen für die Breitbendenstraße sind wegen der in allen Tempo 30-Zonen ähnlich registrierten Geschwindigkeitssituationen nicht zu vertreten.

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