Entscheidungsvorlage - FB 50/0008/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von Mitgliedern in diverse Ausschüsse des Rates der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Integrationsrat
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
29.10.2014
| |||
●
Gestoppt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die in der Anlage benannten Mitglieder und StellvertreterInnen mit beratender Stimme in die genannten Ausschüsse zu entsenden.
Auf Vorschlag des Integrationsrates entsendet der Rat der Stadt Aachen die in der Anlage aufgeführten Mitglieder und StellvertreterInnen des Integrationsrates in die genannten Ausschüsse des Rates.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Integrationsrat konnte sich in seiner Sitzung vom 10. September 2014 nicht darauf verständigen, welche Mitglieder gemäß § 20 Abs. 5 der Hauptsatzung mit beratender Stimme in die in der Hauptsatzung explizit genannten Fachausschüsse mit beratender Stimme zu entsenden sind, da einige Ausschüsse (hierunter z.B. der Schulausschuss) von unterschiedlichen Listen favorisiert wurden.
Zur Lösung dieses Interessenkonflikts sollte in Analogie zur Zuteilung der Ausschussvorsitze das Zugriffsverfahren nach § 58 Abs. 5 S. 2 GO NRW Anwendung finden. Diese Vorschrift sieht für den Fall, dass eine Einigung der Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze nicht erfolgt, vor, dass den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt werden, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Der Zusammenschluss mehrerer Fraktionen zu einer Liste ist möglich. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der (Ober-)Bürgermeister zu ziehen hat (§ 58 Abs. 5 S. 3 GO NRW). Es ist darauf hinzuweisen, dass nur eine entsprechende Anwendung des § 58 Abs. 5 GO NRW in Betracht kommt, da dieses Verfahren nicht auf solche Gremien anwendbar ist, die zwar vom Rat gebildet werden, aber nicht als Ratsausschüsse gelten.
Die Zuteilung der Ausschussvorsitze an die Fraktionen im Zugriffsverfahren ist somit nach dem d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren zu vollziehen. Mehrere Fraktionen können sich allein zum Zwecke des gemeinsamen Zugriffs zusammenschließen, ebenso können sich Gruppen ohne Fraktionsstatus oder einzelne Ratsmitglieder mit Fraktionen zu diesem Zweck verbinden.
Übertragen auf die Situation des Integrationsrates könnten sich mehrere Listen zum Zwecke des Zugriffsverfahrens oder Listen mit Einzelmitgliedern verbinden. Das Zugriffsverfahren ist sinnvoller Weise auf die gewählten Mitglieder des Integrationsrates zu beschränken, da die vom Rat bestellten Mitglieder des Integrationsausschusses bereits aufgrund ihres Ratsmandates und entsprechend dem Kräfteverhältnis der Fraktionen im Rat (Spiegelbildlichkeitsprinzip) in den Ausschüssen angemessen vertreten sind. Hierüber schien in der Sitzung des Integrationsausschusses auch allgemeiner Konsens zu bestehen.
In das Verfahren sind alle in § 20 Abs. 5 der Hauptsatzung genannten Ausschüsse einzubeziehen: Danach kann der Integrationsrat Mitglieder mit beratender Stimme in die nachfolgenden Fachausschüsse entsenden:
1. Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft ,
2. Bürgerforum,
3. Kinder und Jugendausschuss,
4. Betriebsausschuss Kultur
5. Planungsausschuss,
6. Schulausschuss,
7. Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie,
8. Sportausschuss,
9. Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz,
10. Mobilitätsausschuss und
11. Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Die analoge Verteilung der Entsendung von Mitgliedern in die 11 Fachausschüsse könnte nach dem Zugriffverfahren unter Berücksichtigung der gewählten Mitgliederzahl des Integrationsrates (14) und Zugrundelegung der Sitzverteilung (6 Sitze für die MIT-Aachen, 3 Sitze für die ADZ, 2 Sitze für die Türkische Gemeinde Aachen und jeweils 1 Sitz für die Liste Kurdischer Freundeskreis, Afrika-Liste und Miteinander Füreinander) wie nachfolgend beschrieben aussehen.
Nachfolgend sind 2 unterschiedliche Berechnungsalternativen aufgeführt. In beiden Fällen käme es zu Losentscheidungen analog § 58 Abs. 5 S. 3 GO NRW, da aufgrund der geringen Mitgliederzahl gleiche Höchstzahlen häufig vorkommen. Der „Verlierer“ des Losverfahrens würde die auf das Losverfahren folgende Zugriffsmöglichkeit erhalten, da seine Höchstzahl beim weiteren Zugriff zum Zuge käme. Fällt das Los mehrfach zu Gunsten der gleichen Liste aus, kann dies angesichts der unterschiedlich beigemessenen „Wertigkeit“ von Ausschüssen durchaus als „ungerecht“ empfunden werden. Zwecks Vorbereitung des Zugriffsverfahrens wären zweckmäßigerweise Listen vorzubereiten, aus denen sich die Reihenfolge des Zugriffs ergibt.
- Berechnungsalternative:
Würde man „analog“ § 58 GO NRW für das Zugriffsverfahren eine Listenstärke entsprechend der Fraktionsstärke im Rat (der kreisfreien Stadt Aachen) fordern, kämen für das Zugriffsverfahren lediglich die Listen in Betracht, die 3 und mehr Sitze hätten.
Die Rangfolge der Höchstzahlen würde sich in diesem Falle wie folgt gestalten:
Mit-Aachen (6) Pos. nach HZ | ADZ (3) Pos. nach HZ
| |||
6 : 1 = 6 | 1. | 3 : 1 = 3 | Los 2. | |
6 : 2 = 3 | Los 2. | 3 : 2 = 1,5 | Los 4. | |
6 : 3 = 2 | 3. | 3 : 3 = 1 | Los 6. | |
6 : 4 = 1,5 | Los 4. | 3 : 4 = 0,75 | Los 8. | |
6 : 5 = 1,2 | 5. | 3 : 5 = 0,6 | Los 10. | |
6 : 6 = 1 | Los 6. | 3 : 6 = 0,5 |
| |
6 : 7 = 0,857 | 7. | 3 : 7 = 0,428 |
| |
6 : 8 = 0,75 | Los 8. | 3 : 8 = 0,375 |
| |
6 : 9 = 0,666 | 9 | 3 : 9 = 0,333 |
| |
6 : 10 = 0,6 | Los 10. | 3 : 10 = 0,3 |
| |
6 : 11 = 0,545 | 11 | 3 : 11 = 0,272 |
| |
Hieraus ergibt sich folgendes Zugriffsverfahren:
- Zugriff: Mit-AachenHöchstzahl: 6
- Zugriff:Gewinner aus Losposition 2Höchstzahl: 3
- Zugriff:Verlierer aus Losposition 2Höchstzahl: 3
- Zugriff:Mit-AachenHöchstzahl: 2
- Zugriff:Gewinner aus Losposition 4Höchstzahl: 1,5
- Zugriff:Verlierer aus Losposition 4Höchstzahl: 1,5
- Zugriff:Mit-AachenHöchstzahl: 1,2
- Zugriff:Gewinner aus Losposition 6Höchstzahl: 1
- Zugriff:Verlierer aus Losposition 6Höchstzahl: 1
- Zugriff: Mit-AachenHöchstzahl: 0,85
- Zugriff:Gewinner aus Losposition 8Höchstzahl: 0,75
- Berechnungsalternative:
Würde man aufgrund der begrenzten Mitgliederzahl analog der Regelung in den Bezirksvertretungen eine entsprechende Listenstärke von 2 und mehr Sitzen zu Grunde legen, ergäbe sich für das Zugriffsverfahren folgende Rangfolge der Höchstzahlen:
Mit-Aachen (6) | ADZ (3) | Türkische Gemeinde Aachen (2) | ||||
6 : 1 = 6 | 1. | 3 : 1 = 3 | Los 2. | 2 : 1 = 2 | Los 3. | |
6 : 2 = 3 | Los 2. | 3 : 2 = 1,5 | Los 4. | 2 : 2 = 1 | Los 6. | |
6 : 3 = 2 | Los 3. | 3 : 3 = 1 | Los 6. | 2 : 3 = 0,666 | Los 9. | |
6 : 4 = 1,5 | Los 4. | 3 : 4 = 0,75 |
| 2 : 4 = 0,5 |
| |
6 : 5 = 1,2 | 5. | 3 : 5 = 0,6 | Los 10. | 2 : 5 = 0,4 |
| |
6 : 6 = 1 | Los 6. | 3 : 6 = 0,5 |
| 2 : 6 = 0,333 |
| |
6 : 7 = 0,857 | 7. | 3 : 7 = 0,428 |
| 2 : 7 = 0,285 |
| |
6 : 8 = 0,75 | 8. | 3 : 8 = 0,375 |
| 2 : 8 = 0,25 |
| |
6 : 9 = 0,666 | Los 9. | 3 : 9 = 0,333 |
| 2 : 9 = 0,222 |
| |
6 : 10 = 0,6 | Los 10. | 3 : 10 = 0,3 |
| 2 : 10 = 0,2 |
| |
6 : 11 = 0,545 | 11 | 3 : 11 = 0,272 |
| 2 : 11 = 0,181 |
| |
Hieraus ergibt sich folgendes Zugriffsverfahren:
- Zugriff:Mit-Aachen Höchstzahl: 6
- Zugriff:Gewinner aus Losposition 2 (Mit-Aachen/ADZ) Höchstzahl: 3
- Zugriff: Verlierer aus Losposition 2 (Mit-Aachen/ADZ) Höchstzahl: 3
- Zugriff:Gewinner aus Losposition 3 (Mit-Aachen/Türkische Gemeinde Aachen) Höchstzahl: 2
- Zugriff:Verlierer aus Losposition 3 (Mit-Aachen/Türkische Gemeinde Aachen) Höchstzahl: 2
- Zugriff:Gewinner aus Losposition 4 (Mit-Aachen/ADZ) Höchstzahl: 1,5
- Zugriff:Verlierer aus Losposition 4 (Mit-Aachen/ADZ) Höchstzahl: 1,5
- Zugriff:Mit-Aachen Höchstzahl: 1,2
- Zugriff:Gewinner aus Losposition 6 (Mit-Aachen/ADZ/Türkische Gemeinde Aachen) Höchstzahl: 1
- Zugriff:Gewinner aus 2. Los der Losposition 6 (Mit-Aachen/ADZ/Türkische Gemeinde Aachen)
Höchstzahl: 1
- Zugriff:Verlierer aus 2. Los der Losposition 6 (Mit-Aachen/ADZ/Türkische Gemeinde Aachen)
Höchstzahl: 1
Im Falle eines Zusammenschlusses von Listen bzw. Listen mit Einzelmitgliedern wäre eine entsprechende Berechnung zu fertigen. Auf die Bildung einer derartigen Gemeinschaft zum Zwecke des Zugriffsverfahrens muss von deren Vertretern vor der Durchführung des Verfahrens rechtzeitig und unmissverständlich hingewiesen werden (OVG NW, Beschl. vom 25. 4. 1996, NWVBl. 1996 S. 334).
Das Verfahren nach d’Hondt ist nach Ansicht der Verwaltung für die Verteilung der Sitze in den Ausschüssen nicht praktikabel. In den beiden og. Berechnungsbeispielen wären die Listen mit nur einem Sitz in keinem Ausschuss vertreten. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass sich die Integrationsratsmitglieder in anderer Weise auf die Sitzverteilung in den Ausschüssen einigen.
Zur Frage, durch wen sich die Mitglieder des Integrationsrates im Fall ihrer Verhinderung bei der Teilnahme an den Ausschusssitzungen vertreten lassen können, wird folgendes ausgeführt:
§ 20 Abs. 5 der Hauptsatzung beschränkt die Entsendungsmöglichkeit in die abschließend aufgezählten Ausschüsse auf die Mitglieder des Integrationsrates. Zum Zeitpunkt der letzten Änderung der Hauptsatzung war die Gesetzesnovellierung 2013 des § 27 GO noch nicht in Kraft. Die in § 27 Abs. 2 S. 2 GO NRW neu eingeführte Regelung zu den Stellvertretern der Mitglieder des Integrationsrates ist fakultativ. Die Stadt Aachen hat von dieser Möglichkeit der Stellvertreterwahl durch die geänderte Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates Gebrauch gemacht. Insoweit ist der Mitgliederbegriff in § 20 Abs. 5 der Hauptsatzung auch auf die Stellvertreter auszuweiten, um eine effektive Stellvertretung zu ermöglichen. Die bevorstehende Änderung der Hauptsatzung wird eine entsprechende klarstellende Ergänzung aufnehmen. Die Stellvertreter der direkt gewählten Migranten müssen nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 27 Abs. 2 S. 2 GO NRW bei der Wahl des Integrationsrates ebenfalls direkt gewählt werden, so dass sich der Kreis der Vertreter auf diesen beschränkt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
11,3 kB
|