Entscheidungsvorlage - FB 61/0073/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Innenstadtkonzept Aachen 2022 Anmeldung der Projekte der 1. Priorität zur Städtebauförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/50 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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05.11.2014
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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06.11.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss das integrierte Handlungskonzept (IHK) „Innenstadtkonzept Aachen 2022“ als Grundlage für die Entwicklung der Innenstadt und zur Beantragung von Städtebaufördermitteln sowie darauf aufbauend die Verwaltung zu beauftragen:
1. für die im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen der 1. Priorität den konkreten Förderantrag für das Programmjahr 2015 zu stellen,
2. die Maßnahmen der 2. und der weiteren Prioritäten weiter zu konkretisieren und
3. über die in den Erläuterungen vorgestellte Erweiterung des Geltungsbereiches nach Burtscheid mit dem Fördergeber zu verhandeln und bei erfolgreicher Aufnahme der Burtscheider Maßnahmen in das IHK „Innenstadtkonzept Aachen 2022“ die Sanierungsgebietssatzung entsprechend zu erweitern.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt das integrierte Handlungskonzept (IHK) „Innenstadtkonzept Aachen 2022“ als Grundlage für die Entwicklung der Innenstadt und zur Beantragung von Städtebaufördermitteln sowie darauf aufbauend die Verwaltung zu beauftragen
1. für die im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen der 1. Priorität den konkreten Förderantrag für das Programmjahr 2015 zu stellen,
2. die Maßnahmen der 2. und der weiteren Prioritäten weiter zu konkretisieren und
3. über die in den Erläuterungen vorgestellte Erweiterung des Geltungsbereiches nach Burtscheid mit dem Fördergeber zu verhandeln und bei erfolgreicher Aufnahme der Burtscheider Maßnahmen in das IHK „Innenstadtkonzept Aachen 2022“ die Sanierungsgebietssatzung entsprechend zu erweitern.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das sich seit 2013 in Bearbeitung befindliche neue Innenstadtkonzept 2022 hat auf Basis einer ausführlichen städtebaulichen Analyse, einer intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung und den Ergebnissen verschiedener Verwaltungswerkstätten den zukünftigen Handlungsbedarf in der Innenstadt identifiziert und entsprechende Maßnahmen erarbeitet.
Die räumlichen Schwerpunkte und thematischen Handlungsfelder wurden am 02.04.2014 der Bezirksvertretung Aachen Mitte und am 03.04.2014 dem Planungsausschuss vorgestellt. Die ersten Ergebnisse der städtebaulichen Analyse und die daraus abgeleiteten Maßnahmen, die prioritär bearbeitet werden sollen, wurden am 17.06.2014 im Alten Ballsaal der interessierten Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt.
Der Arbeitsstand zum Innenstadtkonzept mit den grundsätzlichen Leitzielen und den räumlichen und thematischen Handlungsschwerpunkten sowie die daraus resultierenden Maßnahmen wurden an zwei Terminen im Sommer 2014 dem Fördermittelgeber vorgestellt. Dabei wurden die Inhalte zustimmend zur Kenntnis genommen und die Beantragung von Städtebaufördermitteln auf Basis dieses Konzeptes begrüßt.
Auf Grundlage der intensiven Bearbeitung wurden erforderliche Maßnahmen für eine zukunftsfähige Innenstadtentwicklung priorisiert. Dabei handelt es sich um ein Arbeitspaket, das auf zehn Jahre ausgelegt ist und schrittweise abgearbeitet wird (vgl. Anlagen 1 und 2; Gesamtmaßnahmenplan und Gesamtmaßnahmentabelle). Die Maßnahmen sind einerseits von besonderer städtebaulicher Bedeutung, anderseits Grundlage und Voraussetzung für weitere Entwicklungen (vgl. Anlage 3; Maßnahmenplan 1. und 2. Priorität).
Der Schwerpunkt der ersten Priorität (vgl. Anlage 2: Gesamtmaßnahmentabelle, II Städtebauliche Planung, 1-15) liegt in der Erarbeitung von Konzepten und der Auslobung von Wettbewerben, welche sich mit den identifizierten Handlungsfeldern und Planungsgebieten auseinandersetzen. Hier soll eine Grundlage geschaffen werden, um zukünftige Investitionen einschätzen und qualitätvoll entwickeln zu können.
Die zweite Priorität beinhaltet teilweise die ersten Umsetzungsmaßnahmen aus der konzeptionellen Phase sowie erste Umbaumaßnahmen von Straßen und Plätzen. In dem klassischen städtebaulichen Handlungsfeld „öffentlicher Raum“ liegt ein weiterer Schwerpunkt der Innenstadtentwicklung. Als vordringlich wurden hier die Umbaumaßnahmen der Straßen und Plätze eingestuft, die bereits in einem Zusammenhang mit anderen laufenden Projekten oder weiteren Förderprogrammen stehen.
Die Projekte der weiteren Prioritäten (3. Priorität ff.) werden im Verlauf der kommenden Jahre konkretisiert und priorisiert. Neben den im Innenstadtkonzept beschriebenen Handlungsfeldern mit den konkreten Maßnahmen umfassen die darauffolgenden Förderstufen außerdem die räumlichen Schwerpunktbereiche Westbahnhof, Umfeld Bushof und Peterskirchviertel und Büchel und Umfeld. Diese sind in ihrer Größenordnung städtebaulich und finanziell durch die in der konzeptionellen Phase (1. Priorität) durchgeführten Wettbewerbe noch zu spezifizieren. Diese Vorgehensweise ist grundsätzlich mit dem Fördergeber vorabgestimmt und soll in einer Fortschreibung dargestellt werden.
Ergänzend zu den im Entwurf des Innenstadtkonzepts dargestellten Projekten beabsichtigt die Stadt Aachen, die Projekte Musikbunker Junkerstraße und den Musikbunker Goffartstraße kurzfristig ebenfalls in die Fördermaßnahme Innenstadt Aachen zu integrieren. Beide Musikbunker stehen zum Verkauf durch die heutige Eigentümerin, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Der Musikbunker e.V. ist eine wichtige Institution der freien Kulturszene Aachens. Die Städtebauförderung kann hier die Chance bieten, die Arbeit des Vereins zu sichern und in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Fördermittel sollen vor allem für den Ankauf und Umbaumaßnahmen genutzt werden. Die Stadt Aachen befindet sich in Abstimmung mit dem Fördergeber über eine Aufnahme in das Teilprogramm „Initiative ergreifen“ der Städtebauförderung. Aufgrund der aktuellen Verhandlungen können noch keine belastbaren Zahlen in das Innenstadtkonzept eingestellt werden. Bei erfolgreicher Abstimmung mit dem Fördergeber wird die Stadtverwaltung diese Zahlen nach Möglichkeit kurzfristig nachliefern und noch im November 2014 in den Förderantrag einfügen. Ziel ist die Aufnahme in die 1. Förderstufe (Programmjahr 2015).
Leitziele der zukünftigen Entwicklung der Innenstadt
Vernetzen – Nach Innen und Außen
Die Innenstadt als Teil der Gesamtstadt ist mit den umliegenden Siedlungsbereichen weiter zu vernetzen und die Erreichbarkeit der Innenstadt für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen sicherzustellen. Die Nutzungsmischung der Innenstadt soll gestärkt und der Innenstadthandel in seiner gesamten Bandbreite gefördert werden.
Der Innenstadtcampus ist räumlich und funktional enger an den Altstadtbereich anzubinden und das Bushofareal mit der historischen Altstadt zu vernetzen.
Qualifizieren – Der öffentlich zugängliche Raum
Innerstädtische Straßen und Plätze sind in der begonnenen Gestaltqualität aufzuwerten und die Aufenthaltsqualitäten zu verbessern. Dabei gilt es, den Bedürfnissen von Kunden, Touristen und Bewohnern gleichermaßen gerecht zu werden. Das Wasser der Bäche und der Thermalquellen als identitätsstiftendes und belebendes Gestaltungselement soll verstärkt berücksichtigt werden. Durch die Aufwertung öffentlicher bzw. öffentlich zugänglicher Flächen kann die Innenstadt authentisch weiter entwickelt und die Lebens- und Wohnqualitäten gesteigert werden.
Entwickeln – Bauliche Weiterentwicklung mit Schwerpunkt Östliche Innenstadt
Es gilt, die Innenstadt mit ihrer identitätsstiftenden Struktur authentisch weiterzuentwickeln. In vielen Bereichen stehen Flächen für eine Nachverdichtung oder Umstrukturierung zur Verfügung.
Wurden weite Teile der Innenstadt unter Berücksichtigung des historischen Kontextes wiederaufgebaut, ist der Bereich zwischen Büchel und Hansemannplatz durch großmaßstäbliche Nachkriegsbebauung geprägt. Mit der städtebaulichen Neuordnung am Büchel und im Umfeld des Bushofes soll ein attraktiver Teil der Innenstadt entstehen, der die historische Altstadt durch ein neues attraktives Stück Stadt ergänzt.
Dazu gehören neben der Schaffung und Inwertsetzung öffentlicher Räume, die Neubebauung unter Berücksichtigung des städtebaulichen Kontextes sowie die Förderung der innerstädtischen Nutzungsmischung.
Die Leitziele für die Innenstadt und die erarbeiteten Leitlinien für die thematischen Schwerpunkte Wohnen, Mobilität und Umwelt, Stadtmarketing, Handel, Freizeit und Tourismus sowie der Baukultur bilden die Grundlage für die in der Evaluierung des Innenstadtkonzeptes 2002 identifizierten räumlichen Schwerpunkte: Bushof und Umfeld, Parkhaus Büchel und Umgebung, das Bahnhofsumfeld und der Campus Innenstadt sowie stadtbildprägende Straßen.
Räumliche Schwerpunkte
Bushof und Umfeld (II.1, II.3)
Zur städtebaulichen Erneuerung des Bushofgebäudes und seines gesamten Umfeldes ist die Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbes politisch beschlossen.
Der bereits im Innenstadtkonzept 2002 genannte Handlungsbereich „Bushof und Umgebung“ gehört mit seinen städtebaulichen, verkehrlichen, funktionalen, immobilienwirtschaftlichen und gestalterischen Defiziten zu dem zentralen Handlungsfeld der zukünftigen Innenstadtentwicklung.
Im Zusammenhang mit den nutzungsstrukturellen Veränderungen durch den Bau der Aquis Plaza am Kaiserplatz mit über 30.000 qm neuer Verkaufsfläche und der zu erwartenden Veränderungen im Bereich Büchel wird die Umstrukturierung dieses Areals von besonderer Bedeutung für die Weiterentwicklung der Innenstadt sein.
Auf Basis der vorliegenden Abstimmungen zur Umstrukturierung des Bushofes sollen verschiedene städtebauliche und verkehrliche Varianten auf ihre Machbarkeit untersucht werden. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für den geplanten städtebaulichen Wettbewerb.
Ziele
•Städtebauliche und verkehrliche Neuordnung des Bushofes und seines Umfeldes,
•Bauliche Entwicklung des Bushofgebäudes (Modernisierung, Teilabriss oder vollständiger Abriss),
•Stärkung der vorhandenen kulturellen Nutzungen VHS, Stadtbibliothek, Altes Kurhaus, Klangbrücke,
•Bau eines zentralen ÖPNV-Verknüpfungspunktes,
•Schaffung der verkehrlichen Grundlagen für den auszulobenden Wettbewerb Bushof und Umfeld.
Maßnahmen und Kosten (1. Priorität)
II.1 Wettbewerb Bushof und Umfeld (Gesamtkosten 250.000€, PSP 4-090101-047-5)
II.3 Verkehrlich-städtebauliche Machbarkeitsstudie vorlaufend zum Wettbewerb Bushof (Gesamtkosten 50.000 €, PSP 4-090101-008-1, Maßnahme wird bereits 2014 beauftragt)
Büchel und Umfeld (II, 2)
Die städtebauliche Entwicklung des Büchel und seines Umfeldes wird bereits seit vielen Jahren angestrebt. Durch mehrere Eigentümerwechsel ergeben sich neue Optionen zur Stadtreparatur dieses Bereiches. Für das Viertel wird, auf Grundlage der politischen Beschlussfassung, ein Wettbewerb zur städtebaulichen Neuordnung und Neubebauung ausgelobt. Der Bereich um Büchel und Antoniusstraße soll nach Abriss des bestehenden Parkhauses umfassend neu entwickelt werden. Ziel der städtebaulichen Neuordnung ist, “ein Stück lebendige Altstadt“ mit Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie und der Stärkung der Wohnfunktion an diesem Standort zu entwickeln. Durch die städtebaulichen Neuordnungsmaßnahmen am Büchel und Bushof können die innerstädtischen Fußgängerbereiche zugunsten höherer Aufenthaltsqualitäten ausgeweitet werden.
Ziele
•Städtebauliche Neuordnung des Büchel und seines Umfeldes
•Neubebauung des Parkhausgrundstückes und seiner Umgebung mit einer Mischnutzung
•Flächenmäßige Reduzierung der Bordellnutzung
•Ausweitung der Fußgängerbereiche in der Altstadt
•Geschichte des Ortes (historischer Badebezirk, Thermalwasserzug) würdigen und sichtbar machen
•historischen, Denkmal geschützten Stadtpalais Londoner Hof als typischen innerstädtischen Dreikanthof im Gesamtkonzept berücksichtigen
Maßnahme und Kosten (1. Priorität)
II.2 Wettbewerb Büchel und Umfeld, (Gesamtkosten 150.000 €, PSP 4-090101-013-7)
Wettbewerb Umnutzung Schulgelände Franzstraße (II.4)
Mit dem Verkauf einer 4.500 m² Teilfläche des ehemaligen Schulstandortes Franzstraße eröffnet sich für die Stadt Aachen die Möglichkeit, diese Fläche für den Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich um ein zentral gelegenes, gut erschlossenes Grundstück, das derzeit als Kitastandort zwischengenutzt wird. Der Gebäudebestand weist heute erhebliche Instandhaltungsmängel auf.
Ziele
•Wohnungswirtschaftliche Nachnutzung des ehemaligen Schulstandortes Franzstraße,
•Schaffung unterschiedlicher Wohnangebote mit einem Mindestanteil von 30 % geförderten Wohnungsbau,
•Ausgewogenheit zwischen Bebauung und ausreichend nutzbaren Grün – und Freiflächen
Maßnahme und Kosten (1. Priorität)
II.4 Wettbewerb Umnutzung Schulgelände Franzstraße (Gesamtkosten 130.000 €, PSP 4-011304-904-4)
Wettbewerb Fußgängerbrücke Westbahnhof und Umfeld (II.5)
Mit der Eröffnung des Hörsaalzentrums und dem Bau des Campus West erfährt der nördlich des Alleenrings gelegene Teil des Innenstadtcampus einen erheblichen Bedeutungszugewinn. Dies gilt in besonderer Weise für den Republikplatz in der Schnittstelle zwischen Campus Innenstadt, Westbahnhof, Hörn und zukünftig dem Campus West.
Der wichtige Bahnhaltepunkt „Westbahnhof“ ist derzeit nur über eine Treppe aus der Bahnunterführung am Seffenter Weg zu erreichen.
Zur Aufwertung des wichtigen Bahnhaltepunktes ist der barrierefreie Zugang des Bahnsteiges über eine Brücke geplant. Diese Brücke mit ihren Vorplätzen dient gleichzeitig der besseren Verknüpfung der Hörn mit den östlich angrenzenden Siedlungsgebieten und der Innenstadt. Der östliche Platz vor der Brücke hat zukünftig gleichzeitig eine wichtige Verknüpfungsfunktion zwischen Innenstadt-Campus und Campus West.
Es ist beabsichtigt, einen städtebaulichen-architektonischen Wettbewerb durchzuführen, in dem sowohl ingenieurtechnische Fragen der Brückenkonstruktion als auch städtebauliche Fragen der Einbindung in das Umfeld (geplanter Kongressplatz, Republikplatz, Aufwertung Unterführung Seffenter Weg) bearbeitet werden.
Ziele
- Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Bahnhaltepunkt Westbahnhof,
- Optimierung der verkehrlichen Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsarten am Westbahnhof,
- Verbesserung der Verknüpfung der Hörn mit der Innenstadt und dem Campus,
- Aufwertung des Umfeldes im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung des Campus West,
- Neugestaltung des Republikplatzes.
Maßnahme und Kosten (1. Priorität)
II.5 Wettbewerb Fußgängerbrücke Westbahnhof und Umfeld (Finanzierung aus dem Interreg Programm Citizen´s Rail, Fußgängerbrücke West PSP 5-120102-900-06800-600-1 und der städtischen Projektbeteiligung am „Campus West“ PSP 4-120102-805-3 und PSP 5-120102-800-01700-300-1)
Konzept Citymanagement (II.6)
Vordringliche Aufgabe ist es, die Attraktivität des Stadtzentrums zu erhalten und zu steigern, um damit einerseits die Lebens- und Wohnqualitäten zu erhöhen und andererseits Kunden- und Besucherströme ins Stadtzentrum zu ziehen.
Nicht zuletzt durch die Eröffnung der Einkaufsmall Aquis Plaza in der unteren Adalbertstraße wird es zu Veränderungen im innerstädtischen Einzelhandel kommen. Die zu erwartenden Anpassungsprozesse werden bisher etablierte Einkaufslagen wie die Großkölnstraße betreffen. Um die zusätzlichen Kundenströme, die durch das ab 2016 zur Verfügung stehende neue Einkaufsangebot zu erwarten sind, für die gesamte Innenstadt gewinnbringend zu nutzen, gilt es, in den etablierten Lagen entsprechende Verbesserungen zu initiieren.
Ziele
•Förderung und Unterstützung des Einzelhandels,
•Förderung der Durchführung von kulturellen und sozialen Veranstaltungen,
•Förderung und Unterstützung von Netzwerken (z. B. Interessens- und Standortgemeinschaften (ISG)),
•Definition einer Marke „Altstadt“.
Maßnahme und Kosten (1. Priorität)
II.6 Konzept Citymanagement (Gesamtkosten 50.000 €)
Die notwendigen Mittel werden im Rahmen des Veränderungsnachweises zum Haushaltsplanentwurf 2015 haushaltsneutral eingeplant.
Konzept für mehr Spielangebote und deren bessere Erkennbarkeit (II.7)
Die Innenstadt ist Wohnstandort vieler Familien. Derzeit leben ca. 2.400 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren innerhalb des Alleenrings. Zusammen mit den zahlreichen Besuchern besteht nicht zuletzt deshalb ein hoher Bedarf an Spiel- und Erholungsmöglichkeiten.
Diesbezüglich gilt es, zur weiteren Förderung der Familienfreundlichkeit der Stadt Aachen entsprechende Spielangebote anzubieten.
Die in der Innenstadt bereits vorhandenen zahlreichen Spielangebote sind selbst langjährigen Bewohnerinnen und Bewohnern oft unbekannt. Dies liegt vielfach an ihrer Lage in Blockinnenbereichen und der dadurch eingeschränkten Sichtbarkeit der Spielmöglichkeiten vom öffentlichen Straßenraum.
Ziele
•Beauftragung der Bearbeitung des o. g. Konzeptes
Maßnahme und Kosten (1. Priorität)
II.7Beauftragung der Bearbeitung des o. g. Konzeptes (Gesamtkosten 25.000 €)
Die notwendigen Mittel werden im Rahmen des Veränderungsnachweises zum Haushaltsplanentwurf 2015 kostenneutral eingeplant.
Campus Innenstadt
Konzept „Innovation Guide“ (ehemals „Achse der Wissenschaft“) (II.8)
Um die Bedeutung der Wissenschafts- und Hochschullandschaft Aachens in der Öffentlichkeit innerhalb der Stadt stärker zu verankern, hat die RWTH das Projekt „Innovation Guide“ initiiert. In Abstimmung mit der Stadt Aachen sollen an zunächst drei Standorten in der Innenstadt wissenschaftliche Erkenntnisse allgemeinverständlich präsentiert werden.
Ein Verbund von Akteuren als RWTH, Fachhochschule, Stadt Aachen und weiteren Partnern bemüht sich derzeit um die Realisierung des Projektes, das weitgehend über Sponsoren finanziert werden soll.
Ziele
•Verankerung der Themen Wissenschaft und Innovation im Stadtbild
•Angebot um Einblicke in die universitäre Arbeit zu erhalten
Maßnahme und Kosten (1. Priorität)
II.8 Konzept „Innovation Guide" (ehemals „Achse der Wissenschaft"), Begleitung des Prozesses zur Umsetzung des Projektes (Gesamtkosten 20.000 €, PSP 4-090101-008-1)
Beteiligungsmodul zur Qualifizierung des „Masterplan RWTH Kernstadt“ und „Masterplan Freiraumentwicklung“ (II.)
Der Hochschulcampus weist innerhalb der hochverdichteten Innenstadt mit seinen unbebauten Flächen zwischen den universitären Gebäuden ein besonderes Freiraumpotential auf. Mit dem „Masterplan Hochschulcampus Innenstadt" und dem Wettbewerbsergebnis Campus Innenstadt liegen Gestaltungsvorstellungen für die räumliche Entwicklung vor. In den letzten Jahren wurden einzelne Freibereiche im Zuge der dynamisch fortschreitenden Umstrukturierung und Modernisierung des Gebäudebestandes der RWTH bereits neu gestaltet.
Im Zuge des Beteiligungsprozesses zum Innenstadtkonzept hat sich gezeigt, dass die Bedürfnisse der Nutzer nicht hinreichend berücksichtigt wurden. Dieses identifizierte Defizit soll unter gezielter Einbeziehung der potentiellen Nutzer der Freiräume minimiert werden.
Ziele
•Ausarbeitung eines geeigneten Beteiligungsmoduls,
•Initiierung eines Beteiligungsprozesses unter Einbindung von Vertretern des BLB NRW, der Hochschulbauverwaltung, der Lernenden, Lehrenden und der Beschäftigten.
Maßnahme und Kosten (1. Priorität)
II.9Beteiligungsmodul zur Qualifizierung des „Masterplan RWTH Kernstadt" und „Masterplan Freiraumentwicklung", (Gesamtkosten 10.000 €, PSP 4-090101-008-1)
Parkpflegewerk Kur- und Stadtgarten (II.10)
Die Weiterentwicklung der größten innerstädtischen Freifläche ist von besonderer Bedeutung für die Innenstadtentwicklung. Die historische Entwicklung ist wichtiger Anknüpfungspunkt für die zukünftige Gestaltung und Nutzung.
Es ist wünschenswert,die Freifläche durch eine qualitätvolle Wegeführung besser an die Innenstadt anzubinden. Gleichzeitig bietet sich dadurch eine attraktive Wegeverbindung zwischen Stadt und Carolus Therme sowie Suermondt Ludwig Forum an.
Im Zusammenhang mit der Neuorientierung der Parkgestaltung muss die baulich - funktionale Sicherung und Weiterentwicklung des Bereiches Quellenhof, Eurogress und Neues Kurhaus gewährleistet werden.
Ziele
•Erarbeitung eines Leitbildes für die zukünftige Endwicklung der historischen Parkanlage,
•Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Anforderungen der Gartendenkmalpflege benennen,
•historische Entstehungsgeschichte sichtbar und erlebbar machen,
•Aufenthaltsqualitäten erhöhen,
•attraktives Umfeld des Eurogress sicherstellen,
•Anbindung des Parks an die Innenstadt und die umliegenden Stadtquartiere attraktivieren und stärken.
Maßnahme und Kosten der 1. Priorität
II.10 Erarbeitung Parkpflegewerk Kur- und Stadtgarten (Gesamtkosten 150.000 €, PSP 5-130101-900-02500-900-1)
Fortschreibung Gestaltungshandbuch (II.12)
Das vorliegende Gestaltungshandbuch aus dem Jahre 2013 betrachtet den innerstädtischen Raum in seiner Gesamtheit und Unverwechselbarkeit. Für den Bereich innerhalb des Alleenringes, für den Innenstadtcampusbereich und für die Sternstraßen, die ins Umland führen, werden darin grundsätzliche, gestalterische Leitlinien formuliert und raumtypische Qualitäten definiert.
Nach ersten Erfahrungen mit der Anwendung des Handbuches sollen die Aussagen auf ihre Aktualität und Praktikabilität geprüft werden und die Inhalte des Gestaltungshandbuches weiter ergänzt werden.
Ziel
•Fortentwicklung und Ergänzung des vorliegenden Gestaltungshandbuches.
Maßnahme und kosten der 1. Priorität
II.12 Evaluierung der bisherigen Erfahrungen mit dem Gestaltungshandbuch und fortlaufende Weiterentwicklung sowie thematische Ergänzungen (Gesamtkosten 10.000 €, PSP 4-090101-008-1)
Machbarkeitsstudie zur Freilegung, Gestaltung und Umsetzung der „Aachener Bäche“ (II.13)
Die Sichtbarmachung der verrohrt unterhalb der Innenstadt hindurchfließenden Bäche ist seit Jahrzehnten Zielsetzung der Stadtentwicklung. In einer Stadt, deren Gründung und (industrielle) Entwicklung maßgeblich auf dem Vorhandensein von Wasser beeinflusst und befördert wurde, kann das Thema Wasser in besonderer Weise identitätsstiftenden Charakter einnehmen, wie dies bereits am Beispiel des Lindenplatzes gelungen ist.
Im Vorfeld des weiteren Stadtentwicklungsprozesses soll insbesondere für den östlichen Teil der Innenstadt untersucht werden, wie im Zuge der städtebaulichen Erneuerung die Freilegung und die mögliche Gestaltung aus technischer und finanzieller Sicht realisierbar ist.
Ziele
•Bäche bzw. fließendes Wasser in der Innenstadt sichtbarer und erlebbarer machen,
•Erarbeitung von technischen und finanziellen Grundlagen zur Umsetzung von Bachoffenlegungen,
•Beitrag zum Klimaschutz.
Maßnahme und Kosten der 1. Priorität
II.13Beauftragung der Bearbeitung der o. g. Machbarkeitsstudie (Gesamtkosten 20.000 €, PSP 4-090101-008-1)
Konzept zur Gestaltung für die „Premiumwege“, 10 Wege ins Aachener Grün und deren Wegweisung (II.14)
Das von der Verwaltung der Stadt Aachen initiierte Projekt „Premiumwege – 10 Wege aus der Altstadt ins Aachener Grün und deren Querverbindungen“ gilt es, in den nächsten Jahren schrittweise umzusetzen. Die grundsätzliche Möglichkeit zur stärkeren Vernetzung der Innenstadt mit den umgebenden Grün- und Freibereichen wurde bereits untersucht. Auf Grundlage dieser Vorarbeiten gilt es, ein Konzept für die gestalterische und technische Umsetzbarkeit zu erarbeiten und die Wegweisung aus der Innenstadt heraus ins Grün umzusetzen.
Ziele
•Erreichbarkeit der zentrumsnahen Erholungs- und Grünbereiche gewährleisten und stärken,
•Erhöhung der Aufenthaltsqualitäten auf Straßen und Plätzen.
Maßnahme und Kosten der 1. Priorität
II.14Beauftragung eines Konzeptes zur Gestaltung und Umsetzung der Wegweisung für die „Premiumwege" (Gesamtkosten 55.000 €, PSP 4-090101-008-1)
Straßen und Plätze
Umgestaltung Mariahilfstraße (IV.20)
Die innerstädtische Wohnstraße weist gestalterisch Mängel auf und die Oberfläche aus Betonstein mit eingelegten Kleinpflasterstreifen ist stark sanierungsbedürftig.
Die Neugestaltung der Straße behält den Straßentyp „Mischverkehrsfläche“ bei und wertet die Straße durch neue Oberflächenmaterialien und Ausstattungselemente auf. Damit kann die von gründerzeitlichen Häusern gesäumte Straße ihrer wichtigen Wegeverbindung zum Kur- und Stadtgarten zukünftig besser gerecht werden.
Ziele
•Verbesserung der Gestalt- und Aufenthaltsqualität,
•Stärkung der Verbindung von der Innenstadt zum Kur- und Stadtgarten,
•barrierefreier Ausbau als innerstädtische Wohnstraße,
•Berücksichtigung der Bäume auf der Westseite,
•Abstimmung der Straßenraumgestaltung mit Konzept der „Premiumwege“.
Maßnahme und Kosten (1. Priorität)
IV.26 Umgestaltung Mariahilfstraße (Gesamtkosten 450.000€, es stehen z. Z. auf dem PSP 5-120102-000-07500-300-1 und 4-120102-044-8 insgesamt 300.000 € zur Verfügung, die notwendige Erhöhung erfolgt nach Konkretisierung und Kostenberechnung. Die notwendigen Mittel werden im Rahmen des Veränderungsnachweises zum Haushaltsplanentwurf 2015 kostenneutral eingeplant).
Freiräume rund um das Welterbe Dom zu Aachen (IV.1)
Zur weiteren Qualifizierung des öffentlichen Raumes im Schatten von Dom und Rathaus ist vorgesehen, den Hof mit der Rommelsgasse, die Krämerstraße mit angrenzenden Platzbereichen sowie die Rehtelstraße mit dem Hühnermarkt entsprechend mit dem bereits erprobten Materialien des „Welterbeprojektes“ umzubauen. In der Sitzung vom 24.09.2014 beschloss der Planungsausschuss die Anmeldung zur Aufnahme der oben genannten Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ zu beantragen.
Üblicherweise erhält die Stadt Aachen bei der Städtebauförderung von Bund und Land zusammen eine Förderung in Höhe von 80%. Die Förderquote des Bundesprogramms „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ beträgt aber nur 66%. Deshalb soll mit dem Land über einen Ausgleich bis zur Förderquote von 80%, das wären 13,3%, verhandelt werden. (s. Vorlage Nr. FB 61/0046/WP17 vom 24.09.2014 des Planungsausschusses).
Energetische Erneuerung, Barrierefreiheit und quartiersbezogene Funktionsverbesserung kommunaler Gebäude
Turnhalle Sandkaulstraße (V.4)
Die Turnhalle wurde in Verbindung mit der damaligen Erstellung der Realschule Sandkaulstraße 75 Ende der 50er Jahre errichtet.
Seit diesem Zeitpunkt sind lediglich Teilsanierungen der rückwärtigen Betonfassade und des Daches, sowie der Austausch einiger Fenster erfolgt. Es erfolgte keine energetische Sanierung der äußeren Hülle, so dass dieses Gebäude sich immer noch auf dem Baustandard der Bauphase befindet.
Ziele
•Energetische Sanierung der Turnhalle
•Infrastrukturelle Verbesserungen im Innenbereich
Maßnahme und Kosten (1. Priorität)
V.4Erstellen eines Gesamtsanierungskonzeptes der Gebäudehülle und der Infrastruktur sowie Umsetzung der Maßnahme (Gesamtkosten 800.000 €, (PSP 5-030105-900-00100-990-1)
Energetische Erneuerung, Barrierefreiheit und quartiersbezogene Funktionsverbesserung kommunaler Gebäude
Standesamt Krämerstraße (V.5)
Das derzeit als Standesamt genutzte Gebäude, aus den frühen 60er Jahren, ist ohne jegliche Art von Wärmedämmung in der Fassadenkonstruktion errichtet worden. Lediglich in Teilbereichen ist durch den Einsatz neuer Fenster eine Teilenergiesanierung erfolgt. Auch sind das als Standesamt genutzte Gebäude und seine sanitären Anlagen nicht barrierefrei erreichbar.
Das Gebäude liegt in unmittelbarer Nähe zum Welterbe Dom neben dem historischen Rathaus und in direkter Anbindung an den Granusturm, eines der wenigen karolingischen Bauwerke aus dem 8. Jahrhundert.
Insofern ist es aus städtebaulicher und kulturhistorischer Sicht an einer sehr wertvollen Stelle platziert und bedarf bei Veränderung der äußeren Gestaltung besonderer Sorgfalt.
Ziele
•Energetische Sanierung der kompletten Gebäudehülle
•Barrierefreiheit
Maßnahme und Kosten (1. Priorität)
V.5Durchführung eines Gestaltungswettbewerbes für die Erneuerung der Fassaden nach den Vorgaben zu heutigen Energiestandards und mit der Vorgabe zur Schaffung eines barrierefreien Gebäudes sowie die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses (Gesamtkosten 800.000 €, (PSP 5-011401-900-00100-990-1)
Zweite Erweiterung des Geltungsbereichs für das Innenstadtkonzept 2022
Zu den dringlichsten Bedürfnissen, die die Bürger im Beteiligungsverfahren vorbrachten, gehörte der Wunsch nach mehr Erholungs- und Aufenthaltsflächen, bevorzugt Grünflächen. Die Möglichkeiten in der charakteristisch steinernen Innenstadt sind begrenzt und der mit der Neugestaltung des Elisengartens erreichte Erfolg lässt sich mangels geeigneter Flächen nicht wiederholen. Deshalb wurde mit der im April 2014 beschlossenen Erweiterung des Geltungsbereichs für das Innenstadtkonzept 2022 der Stadt- und Kurgarten an der Monheimsallee einbezogen.
Aachen verfügt über einen zweiten Kurgarten, nämlich den in Burtscheid, im einzigen verbliebenen Kurbereich der Stadt gelegenen. 1821 bis 1823 entstanden, handelt es sich um die zweitälteste öffentliche Parkanlage in Aachen. Auch der Burtscheider Kurgarten zeigt einen Erneuerungsbedarf insbesondere rund um die Kurparkterrassen. Da Wasser eine entscheidende Rolle spielt, ließe sich mit einer Bachoffenlegung im Bereich des Parks und eventuell in der Dammstraße die Attraktivität deutlich steigern. Der Park liegt an den Alleen- und Eisenbahnring angrenzend, die Zugänglichkeit ist verbesserungsbedürftig.
Die Kuranlagen gehen in den bebauten Kurbereich am Burtscheider Markt über. Hier konnte zwar mit dem Sofortmaßnahmenprogramm von 2010 bis 2013 die Ausstattung renoviert und verschönert werden. Die Substanz der Fläche im Bodenbelag bedarf aber mittelfristig einer grundlegenden Erneuerung. Von hier erfolgt wiederum der Anschluss des Burtscheider Kurgebietes nach Norden zum Eisenbahnring und zum großen Vorhaben, den Südausgang des Bahnhofs zu bauen.
Weiterhin soll der Geltungsbereich des Innenstadtkonzepts in einem Zug auch bis zum Musikbunker an der Goffartstraße erweitert werden, um den Musikbunker e.V. in seiner Rolle für die Aachener Kultur als Bestandteil des Oberzentrums Aachen zu sichern und zu unterstützen.
Finanzielle Auswirkungen
Das „Innenstadtkonzept 2022“ als Integriertes Handlungskonzept besteht aus einem Bündel verschiedenster Maßnahmen, die von unterschiedlichen Fachbereichen betreut bzw. durchgeführt werden.
Dadurch verteilen sich die Kosten der Maßnahme auf mehrere PSP-Elemente, die von den einzelnen Fachbereichen bewirtschaftet werden.
Die zur Umsetzung der Maßnahme „Innenstadtkonzept 2022“ benötigten Mittel werden in der beiliegenden Gesamtkostenaufstellung dargestellt. (siehe Anlage 2). Der Umsetzungszeitraum des Konzeptes beträgt voraussichtlich 10 Jahre. Die Einplanung der notwendigen Haushaltsmittel erfolgt schrittweise über diesen Zeitraum.
Die zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldung bekannten Mittel wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2015 ff. je betreffenden Fachbereich selbstständig eingeplant.
Änderungen die sich gegenüber der bereits erfolgten Haushaltsanmeldung ergeben haben, werden durch den jeweiligen Fachbereich im Rahmen der Veränderungsnachweisung haushaltsneutral eingeplant.
Die Einplanung der Mittel in den Haushalt 2015 ff. gilt vorbehaltlich der Genehmigung durch den Rat der Stadt Aachen sowie der Bezirksregierung.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
* Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen werden maßnahmenbezogen in der als Anlage 6 beigefügten Tabelle dargestellt. Die Beträge in den mit „HH-Entwurf“ bezeichneten Spalten entsprechen den am 22.10.2014 in den Rat eingebrachten Haushaltsplanentwurf 2015 eingeplanten Ansätzen.
In den mit „VN“ bzw. „Abweichung“ bezeichneten Spalten werden die notwendigen Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2015 abgebildet. Diese Änderungen werden im Rahmen der Veränderungsnachweisung von den jeweils produktverantwortlichen Fachbereichen haushaltsneutral eingeplant werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2,2 MB
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2
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898,2 kB
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3
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2 MB
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4
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10,7 MB
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5
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6,5 MB
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6
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(wie Dokument)
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18,7 kB
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