Entscheidungsvorlage - A 61/0161/WP15-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 865 - Soerser Weg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich Soerser Weg/ Soerser Winkelhier:Bericht über das Ergebnis der OffenlageSatzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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07.09.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung
über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen
Belange den Bebauungsplan Nr. 865 und die schriftlichen Festsetzungen gemäß §
4a (3) in Anwendung des § 13 (2) BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern und zu
ergänzen:
- Änderung der
Firsthöhe des Baufensters Soerser Weg 63 von 175,80m üNN auf 177,00m üNN
- Wegfall
von Punkt 2.2 der schriftlichen Festsetzungen:
„Ausnahmsweise
kann im Einzelfall eine Abweichung der festgesetzten Gebäudehöhen von 0,5m
zugelassen werden, wenn dadurch eine bessere Anpassung an das Gelände erreicht
wird und dies durch einen Geländeschnitt nachgewiesen wird.“
- Aufnahme
der zeichnerischen Festsetzung I+D
- Hinzufügen
des neuen Punktes 2.2 der schriftlichen Festsetzungen:
„Die
Höhenlage der Oberkante der
Rohdecke des 1. Vollgeschosses
(Erdgeschossfußboden) darf 166,70 m über NN nicht überschreiten.“
- Hinzufügen
des neuen Punktes 2.3 der schriftlichen Festsetzungen:
„Das
Dachgeschoss kann unter Ausnutzung der zulässigen Drempelhöhe ein Vollgeschoss
werden.“
- Hinzufügen
des neuen Punktes 4.1 der schriftlichen Festsetzungen:
„Die
Gesamtlänge der Dachaufbauten darf an jeder Seite des Gebäudes nicht mehr als
2/3 der Firstlänge betragen.“
Er beschließt die Anregungen der Bürgerinnen und
Bürger sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die nicht
berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt weiterhin den so geänderten Bebauungsplan Nr. 865 - Soerser Weg - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage Nr. A61/0161/WP15 zur 9.
Sitzung des Planungsausschusses am 30.06.2005, TOP I/7 ist Gegenstand dieser
Ratsvorlage.
In dieser Sitzung hat sich der Planungsausschuss über
das Ergebnis der Offenlage beraten und einstimmig wie folgt beschlossen:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan und die schriftlichen Festsetzungen gemäß § 4a (3) in Anwendung des § 13(2) BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern und zu ergänzen:
- Änderung der Firsthöhe des Baufensters Soerser Weg 63 von 175,80m üNN auf 177,00m üNN
- Wegfall
von Punkt 2.2 der schriftlichen Festsetzungen:
„Ausnahmsweise
kann im Einzelfall eine Abweichung der festgesetzten Gebäudehöhen von 0,5m
zugelassen werden, wenn dadurch eine bessere Anpassung an das Gelände erreicht
wird und dies durch einen Geländeschnitt nachgewiesen wird.“
- Aufnahme
der zeichnerischen Festsetzung I+D
- Hinzufügen
des neuen Punktes 2.2 der schriftlichen Festsetzungen:
„Die Höhenlage der Oberkante der Rohdecke des 1. Vollgeschosses (Erdgeschossfußboden) darf 166,70 m über NN nicht überschreiten.“
- Hinzufügen
des neuen Punktes 2.3 der schriftlichen Festsetzungen:
„Das Dachgeschoss kann unter Ausnutzung der zulässigen Drempelhöhe ein Vollgeschoss werden.“
- Hinzufügen
des neuen Punktes 4.1 der schriftlichen Festsetzungen:
„Die
Gesamtlänge der Dachaufbauten darf an jeder Seite des Gebäudes nicht mehr als
2/3 der Firstlänge betragen.“
und die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie die Stellungnahme der Trägers öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er empfiehlt dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 865 - Soerser Weg - gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat in ihrer
Sitzung am 22.06.2005 aus bezirklicher Sicht ebenfalls einen entsprechenden
Empfehlungsbeschluss gefasst.
Die Begründung sowie die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan sind der Vorlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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384,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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133,6 kB
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