Entscheidungsvorlage - A 61/0161/WP15-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan Nr. 865 und die schriftlichen Festsetzungen gemäß § 4a (3) in Anwendung des § 13 (2) BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern und zu ergänzen:

- Änderung der Firsthöhe des Baufensters Soerser Weg 63 von 175,80m üNN auf 177,00m üNN

-            Wegfall von Punkt 2.2 der schriftlichen Festsetzungen:

            „Ausnahmsweise kann im Einzelfall eine Abweichung der festgesetzten Gebäudehöhen von 0,5m zugelassen werden, wenn dadurch eine bessere Anpassung an das Gelände erreicht wird und dies durch einen Geländeschnitt nachgewiesen wird.“

-            Aufnahme der zeichnerischen Festsetzung I+D

-            Hinzufügen des neuen Punktes 2.2 der schriftlichen Festsetzungen:

            „Die Höhenlage der Oberkante  der Rohdecke des 1. Vollgeschosses  (Erdgeschossfußboden) darf 166,70 m über NN nicht überschreiten.“

-            Hinzufügen des neuen Punktes 2.3 der schriftlichen Festsetzungen:

            „Das Dachgeschoss kann unter Ausnutzung der zulässigen Drempelhöhe ein Vollgeschoss werden.“  

-            Hinzufügen des neuen Punktes 4.1 der schriftlichen Festsetzungen:

            „Die Gesamtlänge der Dachaufbauten darf an jeder Seite des Gebäudes nicht mehr als 2/3 der Firstlänge betragen.“      

 

Er beschließt die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Er beschließt weiterhin den so geänderten Bebauungsplan Nr. 865 - Soerser Weg  - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlage Nr. A61/0161/WP15 zur 9. Sitzung des Planungsausschusses am 30.06.2005, TOP I/7 ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

In dieser Sitzung hat sich der Planungsausschuss über das Ergebnis der Offenlage beraten und einstimmig wie folgt beschlossen:

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan und die schriftlichen Festsetzungen gemäß § 4a (3) in Anwendung des § 13(2) BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern und zu ergänzen:

- Änderung der Firsthöhe des Baufensters Soerser Weg 63 von 175,80m üNN auf 177,00m üNN

- Wegfall von Punkt 2.2 der schriftlichen Festsetzungen:

„Ausnahmsweise kann im Einzelfall eine Abweichung der festgesetzten Gebäudehöhen von 0,5m zugelassen werden, wenn dadurch eine bessere Anpassung an das Gelände erreicht wird und dies durch einen Geländeschnitt nachgewiesen wird.“

- Aufnahme der zeichnerischen Festsetzung I+D

- Hinzufügen des neuen Punktes 2.2 der schriftlichen Festsetzungen:

        „Die Höhenlage der Oberkante der Rohdecke des 1. Vollgeschosses (Erdgeschossfußboden) darf 166,70 m über NN nicht überschreiten.“

- Hinzufügen des neuen Punktes 2.3 der schriftlichen Festsetzungen:

„Das Dachgeschoss kann unter Ausnutzung der zulässigen Drempelhöhe ein Vollgeschoss werden.“  

- Hinzufügen des neuen Punktes 4.1 der schriftlichen Festsetzungen:

        „Die Gesamtlänge der Dachaufbauten darf an jeder Seite des Gebäudes nicht mehr als 2/3 der Firstlänge betragen.“      

und die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie die Stellungnahme der Trägers öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er empfiehlt dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 865 - Soerser Weg - gemäß

      § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat in ihrer Sitzung am 22.06.2005 aus bezirklicher Sicht ebenfalls einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Die Begründung sowie die schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan sind der Vorlage beigefügt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...