Entscheidungsvorlage - B 03/0015/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Prinzenhofstraße von Jesuitenstraße bis einschl. Hsnr. 23Abrechnung der als verkehrsberuhigten Bereich ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- B 03/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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13.11.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt – vorbehaltlich der Entscheidung des Rates der Stadt vom 22.10.1014 über die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) - die Abrechnung der als verkehrsberuhigter Bereich ausgebauten Erschließungsanlage „Prinzenhofstraße im Bereich von Jesuitenstraße bis einschl. Hsnr. 23“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Prinzenhofstraße wurde im Jahr 2012 im Bereich von Jesuitenstraße bis einschließlich Hausnummer 23 mit anderem Straßenverlauf neu ausgebaut. Der Ausbau war notwendig, da sich die Straße insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befand. So waren Absackungen, Frostaufbrüche, Risse, großflächige Flickstellen und Beschädigungen verschiedener Art zu erkennen.
Mit dem niveaugleichen Ausbau als „verkehrsberuhigter Bereich“‘ (Mischfläche) mit Ausweisung durch Verkehrszeichen (Richtzeichen) 325.1 und 325.2 gemäß § 42 Abs. 2 Anlage 3 StVO ging eine Neuaufteilung der Verkehrsfläche einher.
Der Ausbau erfolgte teilweise in Asphalt, teilweise in Betonsteinplatten mit Granitvorsatz und teilweise in Basaltpflaster (Gesamtaufbau 65 cm). Durch eine dreireihige Rinnenausbildung werden die verschiedenen Materialien des niveaugleichen Ausbaus an mehreren Stellen begrenzt.
Die vorhandenen alten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprachen nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Sie wurden durch DIN-gerechte Abläufe ersetzt, welche nunmehr für einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des Oberflächenwassers gewährleisten. Eventuelle Kostenerstattungsforderungen für die Herstellung, Erneuerung und Veränderung des privaten Hausanschlusses an das städtische Kanalnetz sowie die Erhebung von Grundbesitzabgaben für die private Grundstücksentwässerung bleiben von dieser Beitragserhebung unberührt.
Im Rahmen der Baumaßnahme wurden Bodenscheinwerfer, Platz- und Straßenbeleuchtung neu installiert. Jedoch wird nur die Straßenbeleuchtung mit DIN-gerechten Leuchten mit in die beitragsfähigen Kosten einfließen.
Die Ausbaumaßnahme stellt eine Herstellung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Für den verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 4 Abs. 3 Ziff. 5 der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen.
Vorbehaltlich des Beschlusses des Rates vom 22.10.2014 über die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für den Ausbau der Erschließungsanlage Prinzenhofstraße im Bereich von Jesuitenstraße bis einschl. Hsnr. 23 beträgt der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand 70 v. H.
Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Maßnahmebezogene Einnahmen
106.378,86 € Beiträge gem. § 8 KAG NW
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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72,1 kB
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