Entscheidungsvorlage - FB 61/0053/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Planungsbeschluss für Variante 1a mit Mittelinsel und ohne Verlegung der stadteinwärtigen Bushaltestelle zu fassen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er fasst den Planungsbeschluss für Variante 1a mit Mittelinsel und ohne Verlegung der stadteinwärtigen Bushaltestelle.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Anlass

Auf dem Gelände des Hochgrundhauses wurde bereits vor mehreren Jahren ein Kindergarten eingerichtet. Aufgrund der Umnutzung des ehemaligen Wohnhauses als Kindergarten haben sich die Verkehrsverhältnisse geändert. Da der Kindergarten außerhalb der geschlossenen Ortslage liegt, müssen viele Kinder mit dem Auto gebracht und geholt werden. Die örtlichen Voraussetzungen für die Hol- und Bringverkehre wurden bei der Umnutzung nicht entsprechend angepasst. Auf dem Gelände sind einige wenige Stellplätze vorhanden, die von den Eltern genutzt werden können. Allerdings werden diese Stellplätze auch von weiteren Wohn- bzw. einer Gewerbeeinheit genutzt und reichen daher nicht aus.

 

Im Jahr 2012 wurde ein Schreiben des Rudolf-Steiner-Kindergartens zum Anlass genommen, die Situation mit verschiedenen beteiligten Parteien zu erörtern sowie Geschwindigkeitsmessungen und Verkehrszählungen durchzuführen. U.a. sollte im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Erweiterung der Einrichtung die Anlage zusätzlichen Parkraums vorgesehen werden, was auf dem Privatgelände aufgrund der Topographie jedoch nicht möglich ist.

 

Im Rahmen der Bürgerfragestunde in der Ratssitzung am 07.05.2014 und des Mobilitätsausschusses am 22.05.2014 wurden die mangelnde Verkehrssicherheit beim Überqueren der Lütticher Straße in Höhe Hochgrundhaus nochmals thematisiert, kurzfristige provisorische Lösungen besprochen und der Wunsch nach einer dauerhaften Lösung geäußert.

 

2. Heutige Situation

Die Lütticher Straße ist als Bundesstraße 264 Teil des klassifizierten Straßennetzes. Der Bereich Hochgrundhaus mit der Zufahrt zum Rudolf-Steiner-Kindergarten befindet sich außerhalb der geschlossenen Ortslage und fällt somit in die Baulast vom Landesbetrieb Straßenbau. Die Straße verfügt jeweils über eine Richtungsfahrbahn und in direkter Nähe zur Einfahrt des Kindergartens befindet sich die Bushaltestelle „Hochgrundhaus“. Beidseitig der Fahrbahn befindet sich ein z.T. befestigter Trennstreifen und anschließend ein kombinierter Geh- und Radweg.

 

Um eine Aussage über den Bedarf einer Querungshilfe machen zu können, wurde an der Lütticher Straße im Bereich Hochgrundhaus am 15.05.2012 eine Verkehrserhebung durchgeführt. Für den Kfz-Verkehr wurden von 7.00 bis 19.00 Uhr auf der Lütticher Straße für beide Richtungen 7363 Kfz gezählt (3835 Kfz in Richtung Schanz und 3528 Kfz in Richtung Belgien). Die Spitzenstunde lag zwischen 17.00 und 18.00 Uhr mit 782 Kfz im Querschnitt. Die Knotenströme an der Zufahrt zum Kindergarten wurden zwischen 7.00 und 13.00 Uhr erfasst. 62 Kfz fuhren in dieser Zeit in die Zufahrt und 50 Kfz heraus (siehe Anlage 2).

 

Im Zeitraum von 7.00 bis 19.00 Uhr querten 84 Fußgänger die Lütticher Straße in diesem Bereich. Die Spitzenstunde der querenden Fußgänger lag in der Zeit von 8.00 bis 9.00 Uhr bzw. 12.30 bis 13.30 Uhr mit einem Wert von jeweils 31 Fußgängern (siehe Anlage 3). Die zeitgleiche Kfz-Belastung lag bei 670 Kfz (8.00 bis 9.00 Uhr) bzw. 538 Kfz (12.30 bis 13.30 Uhr) im Querschnitt. Ein nicht unwesentlicher Teil der Fußgängerquerungen wird durch den Hol- und Bringverkehr des Kindergartens einhergehend mit einem umfänglichen Beparken des Trennstreifens in beiden Fahrtrichtungen der B 264 verursacht.

 

Eine Geschwindigkeitsmessung im vorgenannten Bereich der Lütticher Straße fand am 09.05.2012 statt. Bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 70 km/h wurde stadteinwärts in Richtung Schanz eine mittlere Geschwindigkeit von 66,5 km/h und stadtauswärts in Richtung Belgien eine mittlere Geschwindigkeit von 61,0 km/h gemessen (siehe Anlage 4).

 

Eine Nachfrage bei der Polizei zum Unfallgeschehen für die Lütticher Straße ergab, dass sich im Untersuchungszeitraum vom 01.01.2013 bis 31.03.2014 keine Unfälle im Bereich Hochgrundhaus ereigneten. Vor dem betrachteten Untersuchungszeitraum war der Bereich ebenfalls nicht als Unfallschwerpunkt bekannt. Im Juni 2014 ereignete sich ein Unfall an der Zufahrt zum Kindergarten: ein sein Kind bringender Vater hatte beim anschließenden Verlassen des Grundstücks einen in falscher Fahrtrichtung ankommenden Radfahrer übersehen.

 

Das Fußgängeraufkommen ist gering und das Geschwindigkeitsniveau im Zugang zum Kindergarten wird als unproblematisch eingestuft. Als Ergebnis der politischen Diskussion im Mai 2014 wurde jedoch als Übergangslösung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die zulässige Geschwindigkeit von 70 auf 50 km/h reduziert. Das Streckengebot sollte laut Forderung des Landesbetriebs auf insgesamt 250 m Länge und zeitlich auf die Betriebszeiten der Kindertagesstätte begrenzt werden. Außerhalb der Betriebszeiten reiche die bisher bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h aus, um bei entsprechender Beachtung die Verkehrssicherheit in diesem geraden und übersichtlichen Straßenstück zu gewährleisten. Als weiteres Ergebnis wurde der Hof der Jugendberufshilfe für das Parken der Kita-Eltern geöffnet. Ein sicheres Ein- und Aussteigen der Kinder ist damit gewährleistet.

 

3. Planung

Da die ermittelten Daten für die Einrichtung einer Fußgängersignalanlage nicht ausreichen, wurde ein Lösungsansatz mit Einbau einer Mittelinsel im Bereich der Bushaltestelle „Hochgrundhaus“ entwickelt. Die Insel wird aus Kostengründen markiert bzw. als Fertigteil realisiert. Spätere Anpassungen der Querungshilfe bleiben damit auch möglich.

 

Unter Berücksichtigung, dass die Lütticher Straße mit Linienverkehr und Schwerlastverkehr befahren wird, müssen die Fahrstreifen zwischen Mittelinsel und Seitenraum eine lichte Breite von 3,25 m haben. Bei Beibehaltung der vorhandenen Fahrbahnbreite (ca. 8,5 m) steht für die Insel eine Breite von 2,00 m zur Verfügung.

 

Aus Belgien kommend wird vor der Zufahrt zum Kindergarten ein zusätzlicher Aufstellbereich für linksabbiegende Kfz geschaffen. Zur Herstellung des Aufstellbereichs wird die Fahrbahn so aufgeweitet, dass ein Fahrstreifen mit einer Breite von 5,25 m markiert werden kann. Der Fahrstreifen der Gegenrichtung behält unverändert eine Breite von 3,25 m.

 

An der Zufahrt zum Privatgrundstück wird wegen der schwierigen Sichtverhältnisse eine Furt für den kombinierten Geh- / Radweg markiert und VZ 206 (Stopp) mit Zusatz VZ 1000-32 (kreuzender Radfahrer) aufgestellt.

 

Die heute zum Parken benutzten befestigten Trennstreifenflächen, welche mittelfristig vom Landesbetrieb zurückgebaut werden, sollen im Rahmen dieser Maßnahme und auf Wunsch des Landesbetriebs auf beiden Richtungsseiten mit VZ 283-10/20 (Haltverbot) jeweils mit Zusatz 1060-31 (auch auf dem Seitenstreifen) beschildert werden.

 

Variante 1a

Die Lage der beiden Bushaltestellen „Hochgrundhaus“ bleibt in Variante 1a unverändert. Die Mittelinsel wird unmittelbar nördlich des Haltestellenbereichs angelegt. Dadurch, dass Umbauten weitestgehend vermieden werden, bleibt die Maßnahme vergleichsweise kostengünstig.

 

Die Herstellungskosten für Variante 1a mit Mittelinsel als Fertigteil und Aufstellbereich für Linksabbieger betragen ca. 8.000 €. Davon entfallen etwa 3.000 € auf die Insel und 5.000 € auf Demarkierung und Markierung.

 

Variante 1b

In Variante 1b wird die stadteinwärtige Bushaltestelle in nördliche Richtung verlegt und die Mittelinsel zwischen den Bushaltestellen angelegt. Die Querungsstelle an der Mittelinsel befindet sich jeweils hinter dem haltenden Bus. Die Verlegung der Bushaltestelle erfordert eine bauliche Anpassung der Bordsteinlage und des Seitenraums.

 

Die Kosten mit zusätzlicher Verlegung der stadteinwärtigen Haltestelle betragen insgesamt etwa 13.000 €.

 

Verworfene Überlegungen

Die Möglichkeit der Anlage eines Parkplatzes auf der von der Zufahrt gegenüberliegenden Seite der Lütticher Straße wurde thematisiert. Das Gelände ist jedoch verpachtet und dient als ökologische Ausgleichsfläche. Deshalb wurde, auch im Zusammenhang mit den unverhältnismäßig hohen Herstellungskosten, von entsprechenden Planungen Abstand genommen. Die Bereitstellung des Hofs der Jugendberufshilfe entspannt die schwierige Parkraumsituation am Waldorfkindergarten.

 

4. Kosten und finanzielle Auswirkungen

Die Herstellungskosten für die von der Verwaltung empfohlene Variante 1a mit Mittelinsel als Fertigteil und Aufstellbereich für Linksabbieger betragen ca. 8.000 €.

 

Der Landesbetrieb Straßenbau erstattet gegen Vorlage einer geprüften Rechnung den Kostenaufwand für Lieferung und Montage der Mittelinsel.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2015 ff. wurden unter dem investiven PSP- Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J-“ Mittel i. H. v. 154.000 € eingeplant. Unter dem konsumtiven PSP- Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J-“ wurden Mittel i. H. v. 96.700 € eingeplant. Die Einplanung der Mittel in den Haushalt 2015 ff. gilt vorbehaltlich der Genehmigung durch den Rat der Stadt Aachen sowie der Bezirksregierung.

 

5. Fazit und Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt, auf Grundlage des Wirtschaftlichkeitsaspekts den Planungsbeschluss für Variante 1a zu fassen.

 

Der Querungsbedarf in diesem Bereich der Lütticher Straße und die Frequentierung der Bushaltestelle „Hochgrundhaus“ sind niedrig. Die Markierung in Verbindung mit einer als Fertigteil angelegten Querungshilfe ist eine kostengünstige Lösung, die ohne großen baulichen Aufwand zeitnah umgesetzt werden kann. Sollte die Querungshilfe angenommen und genutzt werden, kann eine bauliche Lösung mit entsprechender Anpassung des Seitenraums sinnvoll sein. Bei einem späteren, umfangreicheren Umbau des Seitenraums müssten dort bereits getroffene Maßnahmen eventuell wieder zurückgebaut werden.

 

Unter der Voraussetzung, dass nunmehr die gesetzlich vorgesehene Genehmigung des Straßenbaulastträgers zur Nutzungsänderung des Kindergartens mit einer Beschreibung der zukünftigen Verkehrsabwicklungen nachträglich beantragt wird, erklärt sich der Landesbetrieb Straßenbau mit einer Realisierung des Entwurfs für Variante 1a einverstanden.

 

Aufgrund der besonderen Situation außerhalb der geschlossenen Ortslage wird empfohlen, die Maßnahme zeitnah und unabhängig von der Prioritätenliste für Querungshilfen einzuplanen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum –J-„

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

154.000

154.000

154.000

154.000

Ergebnis

0

0

154.000

154.000

154.000

154.000

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

 

 

 

PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum –J-„

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

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Personal-/

Sachaufwand

0

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73.700

73.700

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Abschreibungen

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20.000

20.000

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0

Ergebnis

0

0

93.700

93.700

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

 

 

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Anlagen

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