Entscheidungsvorlage - FB 45/0037/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Auszahlung der Fördermittel entsprechend der vorliegenden Erläuterungen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Bisheriger Verlauf

 

In den Haushaltsjahren 2009 bis 2012 wurde das Produktsachkonto „Grundschulförderung“ mit einem Ansatz in Höhe von jeweils 100.000 € jährlich eingerichtet. Es handelt sich hierbei ausschließlich  um städtische Gelder. Im Haushaltsjahr 2013 standen Mittel in der Größenordnung von 95.700 € zur Verfügung, im lfd. Haushaltsjahr sind es 94.500 €.

Für die Jahre 2015 und 2016 sind jeweils 94.500 € an Auszahlungen geplant, für 2017 94.100 € (= fortgeschriebener Ansatz 2015 ff. 283.100 €)

Die Gelder sollen der Förderung der Bildungschancen an besonders belasteten Grundschulen in der Stadt Aachen dienen. Hieraus können Fördermaßnahmen für einzelne Schüler oder Gruppen von Schülern finanziert werden. Die Förderung soll die sozialen Unterschiede im Grundschulbereich abmildern.

Bis 2012 wurde ein Kriterienkatalog angewandt, der im vergangenen Jahr überarbeitet wurde (siehe Abschnitt 2 und Anlage 1)

 

 

  1. Weiterentwicklung der Förderkriterien

 

Nachdem die Fördermittel von 2009 - 2012 aufgrund der alten Indikatorenauswertung aus dem Jahr 2009 für die 12 am stärksten belasteten Grundschulen bewilligt wurden, hat die Verwaltung 2013 erneut alle städtischen Grundschulen angeschrieben mit der Bitte, an einer neuen Auswertungsrunde teilzunehmen. Auf diese Weise wurde gewährleistet, dass eine veränderte Struktur der Schülerschaft in die Bewertung einfließt. Weiterhin wurden die Bewertungsindikatoren aktualisiert (z.B. Teilnahme am Mittagessen aus der Förderung des Bildungs- und Teilhabepaketes anstatt Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“). 

 

Konkret wurde vorgeschlagen (siehe Anlage 1), ein Einkommens- und ein Gesundheitskriterium mit doppelter Wertung aufzunehmen.

Die Teilnahme von Schulkindern an der Mittagsverpflegung,  an Ausflügen und Klassenfahrten sowie an der Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket fließt in das Einkommenskriterium ein.

 

Als Gesundheitskriterium wurden die sozialräumlich zugeordneten Schuleingangsuntersuchungen des städteregionalen Gesundheitsamtes in die Wertung aufgenommen (Sprache und Körperkoordination).

 

Die in der Vergangenheit ausgewiesenen Übergänge an die Hauptschulen wurden ersetzt durch die ausgesprochenen Empfehlungen zur Hauptschule, um so auch die Kinder einzubeziehen, die einen Übergang an eine Gesamtschule mit einer Hauptschulempfehlung vollziehen.

 

Der Indikator Passausländer wurde ersetzt durch das Kriterium „Schüler mit Migrationshintergrund“, um auch die in Deutschland geborenen Kinder nichtdeutscher Eltern einzubeziehen.

 

Die Gelder des Haushaltsjahres 2014 sollen unter Berücksichtigung der jeweiligen Schülerzahl im Herbst 2014 pauschal an die im Vorjahr ermittelten Grundschulen ausgezahlt werden.

 

3.) Wirksamkeit

 

Den Rückmeldungen der Schulleitungen der geförderten Schulen entsprechend fließen die ausgezahlten Gelder in

-          differenziertere Materialangebote für schwächere Schüler, Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Seiteneinsteiger ohne Deutschkenntnisse, Kinder mit Teilleistungsstörungen, aber auch besonders begabte Kinder

-          Gewaltpräventionsprojekte

-          Bücherausstattungen zur Steigerung der Lesekompetenz

-          freiwillige Fremdsprachenangebote

-          außerunterrichtliche Lernangebote, z.B. Waldtage

-          Schwimmkurse für Erstklässler, insbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund.

An vielen Schulen bezieht ein hoher Teil der Elternschaft Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, eine Angebotsdifferenzierung wäre ohne die städtischen Fördermittel nicht umzusetzen. Gleichwohl eine Messbarkeit aufgrund  einer fehlenden Kontrollgruppe schwierig ist, wirkt die Unterstützung durch die städtischen Fördermittel lt. betroffener Schulleitungen ausgesprochen qualitätssteigernd im Unterricht.

 

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

 

Die auf Basis der weiterentwickelten Förderkriterien ermittelten Auswertungsergebnisse des letzten Jahres sind als Anlage 2 der Vorlage beigefügt

Aufgrund der eng zusammenliegenden Resultate wurden die 14 folgenden Grundschulen in den Förderkreis aufgenommen:

- KGS Bildchen

- Kath. Bekenntniszweig Barbarastrasse der GGS Brühlstrasse

- KGS Düppelstraße

- KGS Beeckstraße

- KGS Feldstraße

- KGS Luisenstraße

- GGS Driescher Hof

- KGS Mataréstraße

- EGS Annaschule

- KGS Passstraße

- GGS Schönforst

- Montessori-GS Mataréstraße

- GGS Gut Kullen

- KGS Fischmarkt

 

  1. Weitere Vorgehensweise

 

Die o.g. Schulen sollen lt. vorseitigem Beschluss für das Schuljahr 2014/2015 aufgrund der von ihnen angegebenen Schülerzahlen eine anteilige Auszahlung aus dem Fördertopf erhalten.

Die oben dargestellte Klassifizierung der Grundschulen geht einher mit der vorjährigen Schulentwicklungsplanung im Rahmen der Regelungen des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes.  Die festgelegte Liste förderungsfähiger Schulen soll entsprechend des am 23.05.2013 im Schulausschuss gefassten Beschlusses ihre Gültigkeit bis 2017 behalten, vorausgesetzt, es gibt keine entscheidenden Änderungen in der Schülerstruktur einzelner Schulen.

Bis 2017 erfolgt die Auszahlung der Förderbeträge weiterhin nach jährlichem Beschluss des Schulausschusses auf der Grundlage der von den Schulen zu Schuljahresbeginn übermittelten Anzahl der Schüler.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

94.500 €

94.500 €

283.100 €

283.100 €

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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Anlagen

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