Entscheidungsvorlage - B 03/0017/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
15. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Herr Salden
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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18.11.2014
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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25.11.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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10.12.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 15. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2015 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 15. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2015 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 15. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2015 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Entleerung von Kleinkläranlagen erfolgt durch ein von der STAWAG beauftragtes Privatunternehmen. Kontrollfunktionen sowie administrative Arbeiten werden überwiegend durch die STAWAG wahrgenommen.
Die Gebührenveranlagung erfolgt durch den Fachbereich “Bauverwaltung, B 03/10“ in Zusammenarbeit mit der STAWAG.
Gebührenanpassung
Es ist eine Gebührenanpassung erforderlich. Diese ist zurückzuführen auf allgemeine Kostensteigerungen und die Berücksichtigung des Verlustes aus dem BAB 2012.
Nach aktuellem Stand gibt es in der Stadt Aachen „nur noch“ 81 Kleineinleiter. Diese Zahl wird nicht mehr signifikant abnehmen, da nicht alle betroffenen Grundstücke an die städtische Kanalisation angeschlossen werden können. Dies wurde bereits im Rahmen der Beratung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2013 – 2018 dargelegt.
Hinzu kommt, dass vorhandene Kleinkläranlagen technisch auf den neuesten Stand gebracht wurden und hierdurch die Wartungs- und Entleerungsintervalle gestreckt werden. In der Regel werden Klärschlämme durchschnittlich nur noch alle 2 Jahre abgefahren. Folgende Mengen wurden für die Ermittlung des jährlichen Gebührensatzes zugrunde gelegt:
Jahr Prognose tatsächliche Abfuhrmengen
2012 350 m³ 271 m³
2013 250 m³ 282 m³
2014 250 m³ 130 m³ (Stand 30.06.2014)
2015 260 m³
Die Abfuhrmenge für einen 4 Personenhaushalt von rund 4 m³ alle 2 Jahre entspricht einer jährlichen Gebühr von 102,52 € (4 m³ x 51,26 € : 2 Jahre). Dem gegenüber stehen Schmutzwassergebühren für einen 4 Personenhaushalt in Höhe von derzeit rund 160 m³ x 2,79 €/ m³ = 446,40 € jährlich. Damit ist die Nutzung einer Kleinkläranlage in Bezug auf die anfallenden Gebühren nach wie vor deutlich günstiger als ein Kanalanschluss.
In der Gebührenkalkulation für 2015 ist ein bereinigter Verlust aus dem BAB 2012 in Höhe von insgesamt 1.509,73 € mitberücksichtigt. Dieser Verlust muss gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden.
Der bisherige Gebührensatz betrug 48,30 € / m³. Aufgrund der neu durchgeführten Kalkulation für das Jahr 2015 ist ein Gebührensatz in Höhe von
51,26 € / m³
kostendeckend.
Die Gebührenbedarfsberechnung 2015 einschl. Erläuterungen ist als Anlage beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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67,6 kB
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2
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öffentlich
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203 kB
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