Entscheidungsvorlage - FB 61/0089/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauförderung: Aktueller Stand und Programm 2015ff.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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04.12.2014
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Zuletzt am 15.05.2014 hat die Verwaltung über den aktuellen Stand der Städtebauförderung im Planungsausschuss berichtet. Der Planungsausschuss hat diesen Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen.
Im Vergleich zum Stand im Mai 2014 mussten einige Änderungen vorgenommen werden, die sowohl aktuell bereits gestellte Anträge als auch die Anträge für die kommenden Jahre betreffen.
A. Städtebauförderung für die Stadt Aachen – Entwicklung der Rahmenbedingungen
Im Mai 2014 konnte bereits eine deutliche Verzögerung bei der Städtebauförderung bei Bund und Land für das aktuelle Programmjahr 2014 konstatiert werden.
Erst am 02.10.2014 wurde die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung zwischen Bund und Ländern beschlossen, so dass auch das darauf aufbauende Landes-Städtebauförderprogramm erst Ende Oktober verkündet werden konnte.
Das in der Verwaltungsvereinbarung den Ländern zugesagte Mittelvolumen des Bundes bleibt aber erfreulicherweise ungefähr auf den angekündigten Niveau und umfasst 655 Mio. €. Die für Aachen derzeit genutzten Programme Soziale Stadt und Aktive Stadt- und Ortsteilzentren umfassen mit 150 Mio. € bzw. 110 Mio. € in 2014 ca. 40% des Gesamtrahmens der Bundesmittel. Insbesondere das Programm Soziale Stadt wurde wieder deutlich aufgestockt. Nordrhein-Westfalen erhält ca. 115 Mio. € Bundesmittel über alle Programme.
Das Städtebauförderprogramm 2014 des Landes Nordrhein-Westfalen (STEP) wurde am 30.10.2014 veröffentlicht. Im STEP werden die Fördermittel für die einzelnen Städte und Gemeinden und ihre einzelnen Projektgebiete landesweit festgelegt. Neben der Aufstockung der Bundesmittel hat auch das Land seine Mittel zur ergänzenden Finanzierung auf 162 Mio. € erhöht. Das STEP enthält Zusagen für Projekte in Aachen-Nord und Aachen-Brand.
Das STEP ist Vorbedingung für die Erstellung von Bewilligungsbescheiden durch die Bezirksregierungen, so dass jetzt mit Hochdruck die vorliegenden Anträge bei der Bezirksregierung Köln geprüft werden. Die Verwaltung rechnet im Dezember mit den Bewilligungsbescheiden für Brand (2. Förderstufe – Marktplatz) und Aachen-Nord (6. Förderstufe).
Neben diesen Verfahrensfragen stehen derzeit in der Städtebauförderung und auch für Aachen verschiedene Aspekte verstärkt im Fokus. Dieses betrifft die präventive Quartiersentwicklung, durch die auch die Landesregierung eine integrierte Quartiersentwicklung noch stärker als bisher fördern will. Besonders bedeutsam ist hier die Verknüpfung mit der Wohnungsbauförderung. Gleichzeitig wird seitens des Landes der Blick auf kommunale Gebäude des Gemeinbedarfs geworfen. Darüber hinaus steht noch die konkrete Ausgestaltung der aktuellen EU-Förderperiode aus, die ggfs. weitere Möglichkeiten für die Städtebauförderung schafft.
Zuletzt kann darauf hingewiesen werden, dass der Bund und die Länder am 08.05.2015 erstmals einen Tag der Städtebauförderung dezentral bundesweit veranstalten wollen. Ob und wie sich die Stadt Aachen an diesem Tag beteiligt, muss noch geprüft werden.
Die Zuwendungen für die aktuellen Aachener Maßnahmen sind in der Tabelle (Anlage 1) für die Jahre „bis einschließlich 2013“ und bis 2016 aufgeführt. Die Nummerierung der Maßnahmen erfolgt analog der Tabelle.
1.Innenstadtkonzept 2022
Vorbemerkung: Die bisher unter Innenstadt angeführten Maßnahmen der Route Charlemagne und des Innenstadtkonzepts 2002 werden in der Tabelle nicht mehr angeführt, da sie für die Programmjahre 2014ff. nicht mehr erheblich sind. Die letzte Maßnahme der Route Charlemagne (Grashaus) befindet sich im Abschluss. Die letzte Maßnahme des Innenstadtkonzepts 2002 (Templergraben) kann nachdem Restarbeiten, die durch Fehler der Baufirma bedingt sind, durchgeführt sind, Anfang 2015 als abgeschlossen bezeichnet werden.
2013 und 2014 wurde mit einer umfangreichen, vielfältige Bevölkerungsgruppen erreichenden Bürgerbeteiligung das neue Innenstadtkonzept erarbeitet. Am 5./6. November 2014 erfolgte die Beschlussfassung der Ratsgremien.
Die damit gleichzeitig beschlossene 1. Priorität des Innenstadtkonzepts 2022 kann noch in 2014 zur Förderung im Programmjahr 2015 angemeldet werden.
Auf der Agenda der Stadtentwicklung steht seit einiger Zeit und aufgrund der Verkaufsabsichten der Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben auch die beiden durch den Verein Musikbunker e.V. betriebenen Bunker Goffartstraße und Junkerstraße. Die Stadtverwaltung hat diese beiden Bunker in das Programmgebiet des Innenstadtkonzepts 2022 aufgenommen. Diese Integration der Bunker aufgrund ihrer Bedeutung für die Stadt Aachen wurde durch den Planungsausschluss am 06.11.2014 bestätigt.
Die Planungen laufen auf Hochtouren. Für die Städtebauförderung soll für das Programmjahr 2015 der Kauf der beiden Bunker und die Änderung der Eingangssituation und eine bessere Lüftung zur weiteren Reduzierung von Konflikten mit der Nachbarschaft angemeldet werden. In der Tabelle (Anlage) konnten zwar schon der erwartete Kaufpreis, aber noch nicht die Kosten der Baumaßnahmen aufgenommen werden. Hierzu wird mündlich berichtet. Diese Kosten müssen kurzfristig dem Antrag der 1. Priorität (=Förderstufe) des Innenstadtkonzepts hinzugefügt werden. Die Stadt wird bei diesen Projekten keinen städtischen Eigenanteil leisten müssen. Dieser erforderliche Eigenanteil wird durch den Musikbunker e.V. getragen.
Zur Komplettierung des Bereichs um Dom und Rathaus hat die Stadt Aachen die Umgestaltung von Hof, Rethelstraße/ Hühnermarkt und Krämerstraße beim Fördervorhaben des Bundes für Projekte mit nationaler Bedeutung – im Falle Aachens das Umfeld des Welterbes – angemeldet. Das Auswahlverfahren hat Mitte November stattgefunden. Je nach Ausgang des Auswahlverfahren wird dieses Projekt komplett zur Städtebauförderung durch Bund und Land angemeldet (80% Förderung) oder - falls Aachen auch mit der Komplettierung ins Bundesprogramm gelangt – nur zur Ergänzung mit Landesmitteln, da der Bund nur 66,6 % fördert. Die damit verbundenen Mittel der Städtebauförderung konnten aufgrund der noch ausstehenden Wettbewerbsentscheidung in der Tabelle noch nicht angeführt werden. Die hier ggfs. notwendigen Städtebaufördermittel können zu einer Überschreitung des 6 Mio. €-Korridors führen. Hierzu wird mündlich berichtet.
Weitere Informationen zum Innenstadtkonzept unter www.aachen.de/innenstadt. Die dortigen Informationen werden in Kürze aktualisiert.
2.Aachen-Nord (Soziale Stadt)
Die 1. Hälfte des Projektes Soziale Stadt Aachen-Nord für die Jahre 2010-2014 befindet sich kurz vor dem Abschluss. Die baulichen Projekte LuFo-Park, Spielplätze Wiesental und Talbotstraße, Spiellinie Stadtgarten – LuFo-Park und Wege im Quartier Wiesental konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Der Umbau der Rehm-Plätze wird bis Ende des Jahres abgeschlossen. Das DEPOT wird in 2015 vervollständigt. Darüber hinaus konnten 74 Projekte über den Verfügungsfonds aus dem Stadtteil vor allem durch das Stadtteilbüro gewonnen und unterstützt werden. Insgesamt wurden Fördermittel in Höhe von ca. 10,5 Mio. € eingeworben und es konnten wichtige Impulse für verschiedene Bereiche des Stadtteils geleistet werden.
Diese Impulse sollen in der zweiten Projekthälfte 2015-19 verstetigt und in Teilen neu akzentuiert werden. Im März 2014 hat der Hauptausschuss auf Empfehlung der Lenkungsgruppe die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts beschlossen. Im August und September haben Lenkungsgruppe und Hauptausschuss die leicht erweiterte 5. Förderstufe zur Beantragung von Fördermitteln im Programmjahr 2014 beschlossen. Im STEP 2014 ist diese Volumenerhöhung jedoch noch nicht aufgenommen worden. Nach derzeitigem Stand muss die Sanierung der Turnhalle Feldstraße in das Programmjahr 2015 (6. Förderstufe) übernommen werden. Diese zeitliche Verschiebung ist in der Anlage bereits berücksichtigt.
Für das Programmjahr 2015 wird die 6. Förderstufe neben der zusätzlichen Aufnahme der Turnhalle Feldstraße wie in der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts beabsichtigt angemeldet.
Weitere Informationen zum Projekt Soziale Stadt Aachen-Nord unter www.aachen.de/aachennord. Informationen des Stadtteilbüros auch mit aktuellen Informationen zu den Projekten unter www.facebook.com/aachennord
3.Brand (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
Für Brand wurde bereits für das Programmjahr 2012 die 1. Förderstufe beantragt und bewilligt, die 2. Förderstufe (Marktplatz) wurde wie geplant für das aktuelle Programmjahr 2014 beantragt. Die beantragte Summe ist vollständig in das STEP 2014 übernommen, so dass mit der Bewilligung Ende des Jahres 2014 zu rechnen ist. Der Beginn der ersten Baumaßnahmen ist in der Folge für Anfang / Mitte 2015 vorgesehen.
Im Sommer 2014 haben sich das Landesbauministerium und die Bezirksregierung einen Eindruck vor Ort verschafft und waren von den Planungen im Stadtbezirk überzeugt.
Die Beantragung der 3. (kleinere Maßnahmen) und der 4. Förderstufe (Sanierung alte Turnhalle) konnte entgegen des Beschlusses des Planungsausschusses vom Dezember 2013 nicht durchgeführt werden, da die dafür notwendigen städtischen Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen. Die zeitliche Einstufung der beiden Förderstufen ist in 2015 noch einmal zu überprüfen und kann deshalb noch nicht festgelegt werden. Derzeit prüft die Verwaltung, Planungsmittel die Sanierung der alten Turnhalle für 2015 zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen unter www.aachen.de/brand.
4. Haaren (voraussichtlich Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
Aufbauend auf dem Beschluss des Integrierten Handlungskonzepts für Haaren in Juli und September 2013 hat die Verwaltung die enthaltenen Projekte weiter strukturiert und bearbeitet. Schwerpunkt der 1. Förderstufe (geplant für Programmjahr 2015) wird der Park am alten Friedhof sein, Schwerpunkt der 2. Förderstufe der Bereich rund um St. Germanus, die 3. Förderstufe enthält kleinere Projekte wie den Platz am Denkmal.
Das Landesbauministerium und die Bezirksregierung haben Haaren ebenfalls im Sommer 2014 besucht und insbesondere die Verknüpfung zur Wohnungsbauförderung betont. Voraussetzung für die Förderung ist aber, das hat die Delegation des Landes unterstrichen, ein konsequenter Einsatz aller zur Verfügung stehender Mittel, um die negativen Wirkungen der Alt-Haarener Straße (Lärm, Abgase, Verunsicherung und Gefährdung, Mängel in der Aufenthaltsqualität) zu mildern und gesündere Lebensbedingungen im Stadtteil zu schaffen. Deshalb soll ein Wettbewerb zu einem integrierten Straßengestaltungskonzept, in das die angrenzenden Platzflächen einbezogen werden, bereits in die erste Förderstufe mit aufgenommen werden.
Weitere Informationen zu den Städtebauförderprojekten in Haaren unter www.aachen.de/haaren.
C. Zusammenfassung und Ausblick
Die Städtebauförderprojekte in Aachen weisen derzeit eine große Dynamik auf, da ab dem Jahr 2015 voraussichtlich vier Programmgebiete gleichzeitig in der Förderung sein werden. Dies erfordert einen hohen Einsatz bei allen Beteiligten in der Verwaltung, aber auch Akteurinnen und Akteuren, darüber hinaus und nicht zuletzt auch in der Politik. Gleichzeitig ist die Stadtverwaltung bei besonderen Projekten insbesondere in der Innenstadt auf eine gute Zusammenarbeit mit privaten Investoren angewiesen, um gute Erfolge zeigen zu können. Die Städtebauförderung ist die einzige Möglichkeit, umfangreiche städtebauliche Maßnahmen durch die Stadt in festgelegten Stadtteilen zu realisieren.
Die Stadt Aachen ist in der sehr guten Lage, mit dem Land Nordrhein-Westfalen einen sehr verlässlichen Partner zu haben, der Planungssicherheit für die Städtebauförderung so weit wie möglich gewährt und gute Lösungen für die teilweise schwierige Förderthematik ermöglicht.
Für das Programmjahr 2015 bestehen noch folgende zu klärende Punkte
- Höhe der über den Kaufpreis hinausgehenden Fördermittel für den Musikbunker noch in 2014
- Entscheidung über die Aufnahme verschiedener Innenstadtmaßnahmen in das Bundesprogramm Nationale Städtebauprojekte mit Auswirkung auf zu beantragende Mittel in der Städtebauförderung
Für das Programmjahr 2015 können diese beiden Entwicklungen zu einer Überschreitung des 6 Mio. €-Korridors führen, so dass ggfs. kurzfristig Verschiebungen von Teilprojekten in Folgejahre notwendig werden können. Diese Verschiebungen sind nicht auf die Innenstadt beschränkt, sondern können auch die anderen Programmgebiete betreffen.
Im Programmjahr 2016 wird der Förderkorridor von 6 Mio. € mit großer Wahrscheinlichkeit überschritten. In Abhängigkeit von den oben dargestellten Punkten für das Programmjahr 2015 muss hier im kommenden Jahr durch eine stärkere Konkretisierung und Abwägung der Projekte eine gute Auswahl in und zwischen den vier Programmgebieten getroffen werden.
Auch für die Folgejahre ist insbesondere aufgrund des dann auch stärker in bauliche Maßnahmen übergehenden Innenstadtkonzepts und möglicherweise erforderlichen Verschiebungen aus dem Programmjahr 2016 mit einer Überschreitung des Korridors zu rechnen.
Anlagen
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