Entscheidungsvorlage - E 26/0017/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss und Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2013dazu Vortrag des Wirtschaftsprüfers Fundus Revision
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- E 26/00
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Gebäudemanagement
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Anhörung/Empfehlung
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02.12.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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10.12.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement:
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2013 mit einer Bilanzsumme von 601.604.499,19 Euro und einem Jahresverlust von 12.040.115,52 Euro festzustellen.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresverlust aus 2013 auf neue Rechnung vorzutragen.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt, gemäß § 10 EigVO NRW einen Ausgleich der seit 2008 vorgetragenen Jahresverluste aus der Gewinn- und Kapitalrücklage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ab dem Jahresabschluss 2014 zu beschließen.
Der Betriebsausschuss beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Absatz 5 EigVO NRW.
Jahresabschluss und Lagebericht 2013 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.
Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2013 mit einer Bilanzsumme von 601.604.499,19 Euro und einem Jahresverlust von 12.040.115,52 Euro festzustellen.
Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust 2013 auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Rat der Stadt beschließt, gemäß § 10 EigVO NRW einen Ausgleich der seit 2008 vorgetragenen Jahresverluste mit der Gewinnrücklage und der Allgemeinen Rücklage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ab dem Jahresabschluss 2014 vorzunehmen.
Er beschließt weiterhin die Entlastung des Betriebsausschusses gemäß § 4 c) der EigVO NRW.
Jahresabschluss und Lagebericht 2013 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalnieder-schrift beigefügt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 5 der Betriebssatzung und § 26 der EigVO NRW sind der von der Betriebsleitung zu erstellende Jahresabschluss und der Lagebericht dem Betriebsausschuss vorzulegen, damit dieser die Feststellung nach § 9 der Betriebssatzung durch den Rat vorbereiten kann.
Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 weist zum 31.12.2013 eine Bilanzsumme von 601.604.499,19 Euro und einen Jahresverlust von 12.040.115,52 Euro aus.
Der Betrieb schließt auch in 2013 mit einem Verlust ab. Ursächlich für diesen Verlust sind die dem Betrieb seit 2008 nicht mehr erstatteten gebäudebezogenen Abschreibungen im Zusammenhang mit der Umstellung des städtischen Haushalts auf die Vorschriften des NKF-Gesetzes. Aus diesem Grund war für 2013 ein planmäßiger Verlust in Höhe von 12,68 Mio. Euro zu erwarten; dieser konnte letztlich um rd. 0,64 Mio. Euro verringert werden.
Laut § 10 der EiGVO NRW ist ein Jahresverlust, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen, wenn hierdurch die erforderliche Eigenkapital-ausstattung des Betriebes nicht gefährdet wird. Da diese aufgrund der Eigenkapitalquote des Betriebes nicht gefährdet wird - sie beträgt noch 34,4 % (zum Vergleich Vorjahr: 35,8 %) unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages aus 2013 - schlägt die Betriebsleitung in Abstimmung mit der Finanzverwaltung vor, den Jahresverlust 2013 in Höhe von 12,04 Mio. Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Verlustvortrag der Jahre 2008 bis einschließlich 2013 erhöht sich somit auf 68.663.416,23 Euro zum 31.12.2013.
Nach EigVO § 10 kann ein nach Ablauf von 5 Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung der Einrichtung zulässt. Im Rahmen der Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2013 wird in Abstimmung mit der Finanzverwaltung vorgeschlagen, einen Ausgleich der seit 2008 vorgetragenen Jahresverluste mit der Gewinnrücklage und der Kapitalrücklage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung erstmalig ab dem Jahresabschluss 2014 vorzunehmen.
Mit Beschlussfassung des Betriebsausschusses vom 23.04.2013 und Zustimmung der Gemeinde-prüfungsanstalt vom 16.01.2014 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fundus Revision GmbH, Binger Straße 22 in 55122 Mainz mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 betraut. Die Fundus Revision GmbH hat den Abschluss zum 31.12.2013 geprüft und mit Datum vom 17. Juli 2014 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Abschlussbericht wurde der Gemeindeprüfungsanstalt zur Erteilung des Prüfvermerks übersandt. Diese teilte mit Schreiben vom 03.09.2014 mit, dass sie den erteilten Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wie folgt ergänzen wird:
„Das Gebäudemanagement der Stadt Aachen hat das Wirtschaftsjahr 2013 mit einem Jahresfehlbetrag von 12.040.115,52 Euro abgeschlossen. Nach § 9 Absatz 1 EigVO ist auf die Erhaltung des Sondervermögens Bedacht zu nehmen. Dies schließt grundsätzlich planmäßige Verluste und einen damit einhergehenden zielgerichteten Eigenkapitalverzehr aus. Zudem sind sämtliche Leistungsbeziehungen zwischen Betrieb und Stadt nach § 10 Abs. 2 EigVO angemessen zu vergüten. Als angemessene Vergütung kann eine Abrechnung zu marktüblichen Preisen oder zu Selbstkosten (d.h. kostendeckend) angesehen werden.“
Hinweis
Wegen des beträchtlichen Umfanges des Prüfungsberichtes wurde dieser aus Kostengründen in gedruckter Form lediglich den Mitgliedern des Betriebsausschusses, der Finanzverwaltung und dem Fachbereich Rechnungsprüfung zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder des Rates werden gebeten, bei Bedarf über das Ratsinformationssystem „Allris“ im Intranet Einsicht in den Prüfungsbericht zu nehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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526,7 kB
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