Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 61/0067/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Schagenstraße, Fußgängerüberweg am Brander-Feld-Weg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/70
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Entscheidung
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29.10.2014
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03.12.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand beschließt die Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Schagenstraße auf Höhe der Kreuzung Brander Feldweg gem. Plan Nr.: 2014_048_L.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt 2015 und Genehmigung durch die Bezirksregierung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Schagenstraße verbindet die Münsterstraße mit der Rombachstraße und liegt in einer Tempo 30 Zone. In diesem Straßenabschnitt befinden sich die Gesamtschule und die Grundschule Brand sowie zwei Kindertagesstätten.
Ausgangslage
Die CDU-Bezirksfraktion Brand hat am 23.07.2013 einen Antrag auf einen Fußgängerüberweg an der Kindertagesstätte Schagenstraße 61 gestellt. Bereits im Jahr 2012 war eine Querungshilfe in der Schagenstraße mehrmals in der Bezirksvertretung thematisiert worden. In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 18.12.2013 wurde einstimmig beschlossen, einen Fußgängerüberweg zu errichten. Die Verwaltung wurde mit einer entsprechenden Planung und der Kostenermittlung beauftragt. Der Mobilitätsausschuss hat am 23.01.2014 die Prioritätenliste für Querungshilfen beschlossen. Demnach wurde die Maßnahme in die erste Priorität aufgenommen.
Zur Verbesserung der Schulwegsicherung und aufgrund entsprechender Bürgereingaben, soll zudem die Mittelinsel besser beleuchtet werden.
Am 5.6.2012 wurde in der Schagenstraße, zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr eine Verkehrszählung durchgeführt.
Im Bereich des KiTa Eingangs, ist die höchste Belastung im Kfz-Verkehr in der Zeit von 15.30 – 16.30 Uhr.
In dieser Zeit befahren 284 Kfz (151 Richtung Münsterstraße, 133 Richtung Rombachstraße) die Schagenstraße. Gleichzeitig queren 21 Fußgänger die Schagenstraße an dieser Stelle.
Die höchste Anzahl der Fußgängerquerungen ist in der Zeit von 15.00 – 16.00 Uhr. In dieser Zeit queren 24 Fußgänger und 249 Kfz (133 Richtung Münsterstraße, 116 Richtung Rombachstraße) befahren die Schagenstraße.
An der Querungsstelle Brander-Feld-Weg, ist die höchste Belastung im Kfz-Verkehr ebenfalls in der Zeit von 15.30 – 16.30 Uhr. 284 Kfz (151 Richtung Münsterstraße, 133 Richtung Rombachstraße) befahren in dieser Zeit die Schagenstraße. Gleichzeitig queren 21 Fußgänger die Schagenstraße an dieser Stelle.
Die höchste Anzahl der Fußgängerquerungen ist in der Zeit von 07.00 – 08.00 Uhr. In dieser Zeit queren 150 Fußgänger und 275 Kfz (165 Richtung Münsterstraße, 110 Richtung Rombachstraße) befahren die Schagenstraße.
Da die Verkehrsinsel an der Querungsstelle Brander-Feld-Weg, nicht die notwendige Breite für die Aufstellung hat, muss für die Beurteilung die Querung über beide Fahrstreifen angesetzt werden. Nach den vorliegenden Belastungszahlen ist gemäß Richtlinie (R-FGÜ 2001) an dieser Stelle ein Fußgängerüberweg möglich.
Die Zählung belegt, dass im Querungsbereich Brander-Feld-Weg aufgrund der anliegenden Grundschule in der Schagenstraße 40 wesentlich mehr Kinder die Straße queren als an der KiTa selbst. Daher soll der Fußgängerüberweg auf Höhe Brander-Felder-Weg errichtet werden. Allerdings müssen hierzu bauliche Anpassungen vorgenommen werden. Seit Durchführung der Zählung hat sich das Fußgängeraufkommen durch zunehmende Bebauung des Baugebietes Bobenden/Lontzenweg und die Inbetriebnahme der provisorischen Kindertagesstätte in der Schagenstraße erhöht.
Quelle: Richtlinie für die Anlagen und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)
Beschreibung der Maßnahme
In der Schagenstraße, an der Querungsstelle Brander - Feld - Weg, soll ein vier Meter breiter Fußgängerüberweg markiert und nach DIN 13201, 5044 und 67523 beleuchtet werden. Eine frühzeitige Erkennbarkeit von 50 Metern und eine ausreichende Sichtweite auf die Wartefläche von 30 Metern sind gegeben.
Allerdings wird die zu den Fußgängerüberwegen erforderliche Beleuchtung durch die vorhandenen Bäume teilweise verdeckt. Um eine freie Sicht auf die südwestliche Beschilderung zu haben, muss ein Baum gefällt werden, der nicht der Baumschutzordnung unterliegt. Nordwestlich des Fußgängerüberwegs können die Bäume, die die bestehende Beleuchtung verdecken, zurückgeschnitten werden.
Die bestehende Querungshilfe wird auf eine Breite von vier Metern ausgebaut und durchgehend asphaltiert, um einen barrierefreien Übergang zu schaffen.
In den Warteflächen werden taktile Elemente eingebaut.
Ein vier Meter breiter Fußgängerüberweg wird nach StVO auf der Fahrbahn markiert und eine Fußgängerüberweg Beschilderung, teilweise beleuchtet, angebracht.
Im Zuge der Maßnahme wird die Straßenlaterne aus der Feuerwehrzufahrt auf die Insel versetzt und mit einem Doppelausleger versehen. Dadurch wird die Feuerwehrzufahrt frei und der Fußgängerüberweg ausreichend beleuchtet.
Bauzeit
Die Ausschreibung kann erst nach Rechtskraft des Haushalts voraussichtlich im Februar / März 2015 gestartet werden. Der Ausbau erfolgt anschließend.
Finanzielle Auswirkungen
Zur Umsetzung der Baumaßnahme wird mit Gesamtkosten i. H. v. ca. 25.080,- € gerechnet.
Die Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen:
- Straßenbeleuchtung (STAWAG) 12.680 €
- Beschilderung ca. 1.200 €
- Markierung ca. 2.800 €
- Baukosten ca. 8.400 €
Im Haushaltsjahr 2015 sind unter dem investiven PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J-“ Mittel i. H. v. 154.000,- € eingeplant. Weitere Mittel i. H. v. 88.600,- € sind unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J-“ eingeplant.
Somit stehen für die Umsetzung der Baumaßnahme 25.080,- € zur Verfügung.
Die Einplanung der Mittel in den Haushalt 2015 gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Stadt Aachen sowie der Genehmigung der Bezirksregierung.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 154.000 | 154.000 | 0 | 0 | 154.000 | 154.000 |
Ergebnis | 154.000 | 154.000 | 0 | 0 | 154.000 | 154.000 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben |
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PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 68.600 | 68.600 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 20.000 | 20.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 88.600 | 88.600 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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173,6 kB
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