Anhörung - FB 61/0082/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 900 – Krefelder Straße / Emmastraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 900 – Krefelder Straße / Emmastraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 900 – Krefelder Straße / Emmastraße -

hier: Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung

Empfehlung zum Satzungsbeschluss

 

1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.09.2014 die Änderung und die öffentliche Auslegung der III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 900 – Krefelder Straße / Emmastraße – beschlossen.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 14.10. bis einschließlich 14.11.2014 statt.

 

2. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Während dieser Zeit wurde eine Eingabe eingereicht. Darin wird die Befürchtung geäußert, dass die größere Gebäudehöhe in dem an die Krefelder Straße angrenzenden Teil der Merowingerstraße zu einer Erhöhung der Schallbelastung für die Anwohner führt. Die vergleichende Berechnung mit neuer und alter Gebäudehöhe konnte diese Befürchtung jedoch widerlegen.

 

Eine Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange war nicht erforderlich, da durch die Änderung keine öffentlichen Belange betroffen sind.

 

3. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Durch die III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 900 – Krefelder Straße / Emmastraße - soll das bestehende Planungsrecht so verändert werden, dass der Neubau eines Hotels sowie eines Wohngebäudes in der vom Investor geplanten Form ermöglicht werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für die III. Änderung des Bebauungsplans 900 – Krefelder Straße / Emmastraße - den Satzungsbeschluss zu fassen.

 

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Anlagen

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