Entscheidungsvorlage - FB 61/0091/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung der Variante 1 (Plan-Nr. 2014/03-03) den Planungsbeschluss für den niveaugleichen Ausbau mit weicher Separation, der in der Lützowstraße im Rahmen der Wiederherstellung nach der Stawag-Maßnahme vorgenommen werden soll und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerinformation.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Anlass

In der Lützowstraße sollen in den Jahren 2015 und 2016 umfangreiche Erneuerungsarbeiten der Stawag am Kanal vorgenommen werden. Die Wiederherstellung des Straßenraums kann dazu genutzt werden, die bestehenden funktionalen Mängel in diesem Abschnitt zu beheben.

2. Heutige Situation

Die Lützowstraße stellt eine untergeordnete Verbindung zwischen der Stolberger und der Elsassstraße dar und dient im Wesentlichen der Erschließung der anliegenden Wohngebäude. Der Bereich zwischen Stolberger Straße und Leipziger Straße darf nur in Richtung Leipziger Straße befahren werden. Im Abschnitt zwischen Leipziger Straße und Elsassstraße ist Beidrichtungsverkehr erlaubt. Die Kfz-Verkehrsbelastung ist im erstgenannten Abschnitt mit etwa 300 Fahrzeugen zwischen 7 und 19 Uhr (04.05.2004) sehr moderat. Im Einmündungsbereich zur Elsassstraße ist die Kfz-Verkehrs-Belastung mit etwas mehr als 300 Kfz zwischen 7 und 19 Uhr ähnlich hoch. Am 23.06.2009 wurden 106 einfahrende Kfz gezählt, während 207 Kfz die Lützowstraße verließen (vgl. Anlage 2).

Die Einfahrt von der Stolberger Straße erfolgt über einen Bereich mit Materialwechsel. Die Ein- und Ausfahrt an der Elsassstraße erfolgt als Überfahrt über den Gehweg über einen abgeschrägten Bord.

Der Straßenraum der Lützowstraße ist gleichbleibend 9,30 m breit. Die heutige Raumaufteilung beinhaltet auf der südwestlichen Seite einen 2,00 m breiten Gehweg; auf der nordöstlichen Seite ist der Gehweg 1,90 m breit (vgl. Anlage 1). Die mit Kopfsteinpflaster ausgebaute Fahrbahn hat eine Breite von 5,40 m, in der durchgehend auf der südwestlichen Seite am Fahrbahnrand geparkt wird, so dass eine nutzbare Restfahrbahnbreite von etwa 3,40 m übrig bleibt. Ein Begegnungsverkehr ist im Bereich zwischen Leipziger Straße und Elassstraße somit nicht möglich. Ausweichstellen sind derzeit nicht vorhanden; bei der aktuellen Verkehrsbelastung aber auch nicht zwingend notwendig.

Insgesamt stehen im Bereich der Fahrbahn der Lützowstraße ca. 56 legale Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Auf der nordöstlichen Seite der Siedlung Panneschopp wird auf dem Privatgelände vor den Mehrfamilienhäusern auf der gesamten Länge zwischen den insgesamt 20 Birken auf einer wassergebundenen Decke senkrecht zum Gehweg geparkt (vgl. Anlage 3), obwohl der Bordstein dort nicht abgesenkt und der Gehweg nicht als tragfähige Überfahrt ausgestaltet ist. Dies hat im Laufe der Jahre zu Schäden im Gehwegbereich geführt.

Die Beleuchtung ist im Bestand alternierend mit Masten auf beiden Seiten der Fahrbahn angelegt.

3. Planung

Durch die notwendige Maßnahme der Stawag veranlasst können kostengünstig gestalterische Änderungen in der Lützowstraße durchgeführt werden.

Da aus lärmtechnischer Sicht die Herausnahme des Kopfsteinpflasters zu begrüßen ist, soll die Wiederherstellung nach der Stawag-Maßnahme ohne Kopfsteinpflaster erfolgen. Hierdurch kann für die Anwohner eine Reduzierung der Lärmbelastung erreicht werden.

Erarbeitet wurden zwei Varianten, die sich durch die Materialwahl und die verkehrsrechtliche Ausweisung unterscheiden. In beiden Varianten sollen die nachfolgenden Aspekte gelten:

-          Die Verkehrsflächenaufteilung bleibt im Wesentlichen wie im Bestand.

-          Bei Benutzung des südöstlichen Gehbereichs sind Fußgänger und insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen durch die parkenden Fahrzeuge geschützt.

-          Die Anzahl der öffentlichen Parkplätze bleibt gegenüber dem Bestand mit 56 Parkmöglichkeiten gleich.

-          Die Einbahnstraße soll für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden.

-          Zur Vermeidung von Unfällen müssen die Beleuchtungsmasten auf der nordöstlichen Straßenseite auf die andere Seite hinter den Parkbereich verlegt werden.

Variante 1 (vgl. Anlage 5)

Der Ausbau ist als niveaugleicher Ausbau mit weicher Separation unter Beibehaltung der Tempo-30-Zone vorgesehen. Der Fahrbahnbereich soll 5,50 m breit werden. Auf der südwestlichen Seite wird – wie im Bestand – ein 2,00 m breiter Fahrbahnrandparkbereich vorgesehen. Der 3,50 m breite Fahrbereich ermöglicht im Bereich der Einbahnstraße zwischen Stolberger Straße und Leipziger Straße eine Freigabe für den Radverkehr. Die Fahrbahn wird in Asphalt angelegt. Die Übergänge zwischen Fahrbahn und Seitenbereichen werden je nach entwässerungstechnischen Erfordernissen jeweils mit einer dreizeiligen Rinne/Pflasterband ausgebildet. Die jeweils 1,90 m breiten Seitenbereiche werden mit Gehwegplatten ausgebaut. Im Übergangsbereich zur Leipziger Straße wird mit einer Rampe an das Niveau der Lützowstraße angebunden.

Durch den niveaugleichen Ausbau können die privaten Senkrechtparkplätze auf der nordöstlichen Seite problemlos angefahren werden.

Variante 2 (vgl. Anlage 6)

Die Variante 2 sieht einen Ausbau als Mischverkehrsfläche und eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich vor. Der Ausbau wird in Betonsteinpflaster vorgenommen, wobei die Parkbereiche mit einer anderen Pflasterfarbe gekennzeichnet werden. Die Parkbereiche sollen auf der südwestlichen Seite an gleicher Stelle wie im Bestand angelegt werden. Somit gliedert sich der Straßenraum in einen etwa 2,00 m breiten Bereich hinter den parkenden Fahrzeugen, der überwiegend von Fußgängern genutzt und für Kfz nicht befahrbar ist, den 2,00 m breiten Parkbereich und den 5,30 m breiten Mischverkehrsbereich, der von Fahrzeugen und Fußgängern unter gegenseitiger Rücksichtnahme gleichermaßen genutzt werden darf. Die Entwässerungsrinne wird im Rahmen der Ausbauplanung noch konkret festgelegt.

Auch bei dieser Variante ergibt sich eine Lärmreduktion, weil die Abrollgeräusche bei Betonsteinpflaster geringer sind als bei Kopfsteinpflaster und da die zulässige Geschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich auf Schrittgeschwindigkeit beschränkt ist. Darüber hinaus können durch die niveaugleiche Mischverkehrsfläche die privaten Senkrechtparkplätze auf der nordöstlichen Seite problemlos angefahren werden.

Kommission Barrierefreies Bauen

In ihrer Sitzung am 12.11.2014 hat sich die Kommission Barrierefreies Bauen einstimmig für die Variante 1 mit weicher Separation ausgesprochen (vgl. Anlage 4).

Baukosten/Finanzierung

Laut Konzessionsvertrag ist die Stawag verpflichtet, die Straße in der gleichen Art und Weise wie im Bestand wiederherzustellen. Dies beinhaltet in diesem Fall die Wiederherstellung in Natursteinpflasterbauweise.

Eine Wiederherstellung der Fahrbahn in Asphalt mit Natursteinrinnen oder in Betonsteinpflaster ist günstiger als eine Wiederherstellung in Natursteinpflasterbauweise. Damit reduziert sich der städtische Kostenanteil im Vergleich zu einem Vollausbau (ohne Stawag-Maßnahme) erheblich. Wird nur die Fahrbahn in Asphalt statt in Natursteinpflaster erneuert, ergibt sich eine Einsparung, aus der allerdings die Gehwege nicht erneuert werden können. Um eine komplette Erneuerung der Straße zu realisieren, müssten zusätzlich städtische Mittel in Höhe von ca. 165.000 Euro vorgesehen werden.

Inwieweit Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fällig werden, wird derzeit geprüft.

Finanzielle Auswirkungen

Für die Umsetzung der Baumaßnahme im Haushaltsjahr 2016 ist mit Kosten i. H. v. ca. 165.000,- € zu rechnen.

Unter dem investiven PSP-Element 5-120102-900-02000-300-1 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen STAWAG“ sind für das Haushaltsjahr 2016 Mittel i. H. v. 162.200,- € eingeplant.

Weitere Mittel sind für das Haushaltsjahr 2016 unter dem  konsumtiven PSP-Element 4-120102-923-9 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen STAWAG“ i. H. v. 15.200,- € eingeplant.

Die Einplanung der Mittel in den Haushalt 2015 ff. gilt vorbehaltlich der Genehmigung durch den Rat der Stadt Aachen sowie der Bezirksregierung.

Die Abschnitte der Lützowstraße haben zum 31.12.2014 noch einen Restbuchwert von ca. 184.000 €. Nach Wiederherstellung ist ein Neuwert von ca. 426.000 € zu erwarten.

 

Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung schlägt die Umsetzung der Variante 1 vor, da auf diese Weise der verkehrsbedingte Lärm stärker reduziert wird.

Weiteres Vorgehen

Im Anschluss an die politische Beratung ist die Durchführung einer Bürgerinformation beabsichtigt. Verwertbare Ergebnisse der Anhörung fließen in die Ausbauplanung ein; ein Protokoll der Bürgerinformation wird dem Ausschuss in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellt.

Die Stawag beabsichtigt mit den Arbeiten im zweiten Halbjahr 2015 zu beginnen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

PSP-Element 5-120102-900-02000-300-1 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen der STAWAG“

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016

Fortgeschriebener Ansatz 2016

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

0

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Auszahlungen

162.200

162.200

162.200

162.200

324.400

324.400

Ergebnis

162.200

162.200

162.200

162.200

324.400

324.400

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

 

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-923-9 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahmen der STAWAG“

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016

Fortgeschriebener Ansatz 2016

Folgekosten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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Personal-/

Sachaufwand

6.800

6.800

6.800

6.800

0

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Abschreibungen

8.400

8.400

8.400

8.400

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0

Ergebnis

15.200

15.200

15.200

15.200

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

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