Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 52/0015/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Sportausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Aachen zu empfehlen, die Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und Schwimmbäder der Stadt Aachen gemäß dem Vorschlag der Verwaltung zu beschließen.

 

  1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die von der Verwaltung vorgeschlagene Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und Schwimmbäder der Stadt Aachen zu beschließen.

 

  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und der Schwimmbäder der Stadt Aachen zum 01.04.2015.

 

In Vertretung                                                             

 

 

 

 

(Schwier)

Beigeordnete

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und der Schwimmbäder der Stadt Aachen muss in vielen Fällen redaktionell geändert werden, da sich Begrifflichkeiten geändert haben bzw. neue Tarife durch neue Angebote hinzugekommen sind und der Entgelttarif in seinem Aufbau im Laufe der Jahre doch etwas unübersichtlich geworden ist. Zudem muss der Entgelttarif den aktuellen rechtlichen Gegebenheiten angepasst werden, um z. B. Handhabe gegen die widerrechtliche Nutzung der städtischen Sportstätten zu erhalten. In diesem Zusammenhang wurden dann auch die Entgelte für alle Produkte im Fachbereich Sport überprüft und festgestellt, dass diese in vielen Fällen nicht mehr dem heutigen allgemeingültigen Preisgefüge entsprechen, viel zu preisgünstig sind und zu einer Ungleichbehandlung führen. Zudem sollten auch im Hinblick  auf die finanzielle Entwicklung der Stadt Aachen die Entgelte diesem Preisgefüge angeglichen werden.

 

Zwei Grundsätze fanden besondere Berücksichtigung bei den Überlegungen zur Erhöhung der Entgelte:

1.               Entgelte für bestimmte Nutzer in den städtischen Schwimmbädern; insbesondere finanziell schwächer gestellte Kinder und Jugendliche; werden gar nicht oder nur minimal angehoben.

2.              Die Stadt Aachen leistet sich eine für die Sportvereine sehr wertvolle Sportförderung, in dem sie den städtischen Sportvereinen, die einem Fachverband und dem LSB angehören, die städtischen Sportstätten unentgeltlich zur Verfügung stellt. Dies soll sich in Zukunft auch nicht ändern.

 

Eine einheitliche Erhöhung der Entgelte um einen bestimmten Prozentsatz erfolgte deshalb nicht. Stattdessen wurde nach einem Tarifgefüge gesucht, dass einerseits Mehreinnahmen für den städtischen Haushalt bringt, überdurchschnittliche Rabattierungen angemessen reduziert, andererseits aber auch immer noch so günstig ist, dass es für die Aachener Bürgerinnen und Bürger attraktiv ist, die städtischen Sporteinrichtungen in Anspruch zu nehmen.

 

Im Rahmen der Prüfung wurden dann auch Wünsche, die sich aus der täglichen Praxis ergeben, berücksichtigt. So wird z. B. der Schwimmunterricht zukünftig nicht mehr in 15 Unterrichtseinheiten, sondern in 20 Einheiten angeboten und es wird zukünftig nur noch ein Ticket für Schwimmunterricht bzw. Kurse inkl. Eintrittsentgelt geben.

 

Die letzte Entgelterhöhung erfolgte zum 01.01.2008 bzw. 01.01.2009. Die Entgelte für Schwimmkurse wurden seit über 10 Jahren nicht mehr angehoben.

 

Mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Neufassung der Entgeltordnung könnten zukünftig folgende Mehreinnahmen, die in 2015 noch nicht in Gänze verwirklicht werden können und außerdem abhängig vom Nutzerverhalten sind, erzielt werden:

 

 

 

 

 

Produkt 080301 „Freibad“                                                                      rd.   40.000,-- €

Produkt 080302 „Schwimmbäder“                                                         rd. 160.000,-- €

Produkt 080101 „Turn- und Sporthallen“                                                         rd.     3.000,-- €

Produkt 080102 „Sportplätze und Stadien“                                           rd.     6.000,-- €.

 

Der neue Entgelttarif soll zum 01.04.2015 wirksam werden.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

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0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

Die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt werden im Erläuterungstext dargestellt.

 

 

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Anlagen

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