Entscheidungsvorlage - FB 61/0080/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Alt-Haarener-Straße, Erneuerung nach Leitungsverlegung -Ausführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/70
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Anhörung/Empfehlung
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03.12.2014
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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11.12.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Pläne 2014_022 L1, L2 und L3 und vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt 2015 und Genehmigung durch die Bezirksregierung, den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung der Alt-Haarener-Straße zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung der Alt-Haarener-Straße auf der Grundlage der vorliegenden Pläne 2014_022 L1, L2 und L3 und vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt 2015 und Genehmigung durch die Bezirksregierung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Die Alt-Haarener Straße weist erhebliche funktionale und gestalterische Mängel auf. Darüber hinaus sind aufgrund der verkehrsbedingten Emissionen (v.a. Lärm) keine gesunden Wohnbedingungen gegeben. Da die STAWAG Infrastrukturmaßnahmen in der Alt-Haarener Straße zwischen Friedenstraße und Ortseingang durchführt, bietet sich an, die Flächen zu optimieren und den Oberbau an die aktuellen technischen Anforderungen anzupassen.
Durch eine Sanierungsmaßnahme von Straßen-NRW an der Brücke der BAB 4 im Ortseingangsbereich der Alt-Haarener-Straße im Jahr 2016 ist das Zeitfenster für eine Wiederherstellung der städtischen Verkehrsfläche begrenzt.
Die STAWAG hat bereits im Juli 2014 begonnen und wird Ihre Arbeiten in drei Bauabschnitten voraussichtlich bis Ende 2015 fertiggestellt haben. Anschließend sollen die Fahrbahn und die Nebenanlagen wieder hergestellt werden. Diese Arbeiten können sukzessive gleich im Anschluss an die Leitungsarbeiten durchgeführt werden.
Die zuständigen Entscheidungsgremien haben sich mit der generellen Fragestellung bereits anlässlich des Planungsbeschlusses befasst.
Planung
Die Neuaufteilung der Verkehrsfläche wird dazu genutzt, das Platzangebot für Fußgänger zu optimieren. Durch eine Ausstattung mit einem einseitigen Schutzstreifen in der Fahrbahn wird die Netzlücke im beschlossenen Maßnahmenplan Radverkehr geschlossen. Die Ausstattung mit Fließbetonhaltestellen wird den Komfort für den ÖPNV verbessern und durch eine lärmreduzierende Bauweise für die Fahrbahn wird die Lärmemissionsbelastung für die Anwohner verringert.
Die Nebenanlagen befinden sich bautechnisch in einem Zustand, der eine Kompletterneuerung nicht notwendig macht. Abschnittsweise werden Gehweg und Parkstreifen nach den Erfordernissen der Geometrie erneuert. Weiterhin kann der Ortseingang Aachen-Haaren im Rahmen der Baumaßnahme aus dem gesamtstädtischen Projekt „Ortseingangsbereiche“ mit ausgeführt werden.
Gehwege
Die Gehwege erhalten eine nutzbare Breite von 2,0-2,5 m, Bei den Umgestaltungsmaßnahmen werden die Belange von Menschen mit Behinderung, Senioren, Kindern und anderen Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen soweit möglich berücksichtigt. Die erneuerten Bereiche werden mit taktilen Elementen ausgestattet. Im Bereich Haus Nr. 235 ist ein erhöhter konstruktiver Aufwand wegen des Höhenunterschiedes erforderlich.
Radverkehr
Gemäß Planungsbeschluss vom 2.10.2014 wird ein einseitiger Schutzstreifen für den Radverkehr (Breite 1,50 m zzgl. Sicherheitstrennstreifen von 0,50 m neben Parkstreifen) angelegt.
Kfz-Verkehr
Die Fahrbahn hat eine variierende Gesamtbreite von 7,90 m – 12,15 m, die teilweise Parkstreifen und Aufweitungen für Linksabbieger beinhaltet. Für die Fahrbahndecke wird eine lärmreduzierende Bauweise realisiert.
ÖPNV
Die Belange des Linienverkehrs werden berücksichtigt. Die Haltestellen im Ausbaubereich werden nach den Kriterien der Barrierefreiheit optimiert und die Busaufstellfläche mit Fließbeton ausgestattet.
An der Haltestelle Denkmal, Fahrtrichtung stadtauswärts, wird die Wartefläche verbreitert, sodass der Bus die Bordsteinkante gestreckt an- und abfahren kann. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für den barrierefreien Fahrgastwechsel
Parken
Im Ausbaubereich werden 17 Parkplätze baulich und 48 Parkplätze am Fahrbahnrand angelegt. 45 Parkplätze bleiben bestehen.
Entwässerung
Die Regelquerneigung wurde für alle Teileinrichtungen mit 2,5 % festgesetzt. Abweichungen
sind aus topographischen Gründen möglich. Vor allem in Einfahrtsbereichen variiert die Querneigung auf Grund des Bestands. Die Randeinfassungen erfolgen mit Betonbordsteinen, Anschlag 12 cm. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Straßenabläufe in den neu verlegten Kanal.
Beleuchtung
Im Zuge der Baumaßnahme müssen an einigen Stellen Leuchten versetzt werden.
Bäume
Im Zuge der Bauarbeiten müssen vier Bäume, die nicht der Baumschutzsatzung unterliegen, wegen der neuen Bordsteinlage gefällt werden. Standorte für Ersatzpflanzungen sind derzeit planerisch nicht vorgesehen.
Ausbauelemente
Fahrbahn 2,5cm Asphalt lärmopt. 9,5 cm Asphaltbinder unter 18 cm Asphalttragschicht (in Teilbereichen auf vorh. Frostschutz)
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Parkstreifen 8 cm Betonpflaster10/20 4 cm Brechsand/Splitt 0/5 15 cm HGT 0/32 18 cm Frostschutz 0/45 45 cm Gesamtstärke |
Gehweg 8 cm Betonplatten 30/30 4 cm Brechsand/Splitt 0/5 15 cm HGT 0/32 13 cm Frostschutz 0/4 40 cm Gesamtstärke |
Gestaltung und Barrierefreiheit
Die Alt-Haarener-Straße ist im Gestaltungshandbuch als Sternstraße aufgeführt. Daraus folgt eine aufwändigere Gestaltung, mit 30/30 Betonsteinplatten im Diagonalverband und die taktilen Leitstreifen in Kleinpflaster hergestellt. Alternativ ist die einfachere Ausführung im Längsverband und Rippenplatten als Leitelement möglich, die den Anforderungen der Barrierefreiheit eher entspricht (s. Anlage).
Die Parkstreifen in 10/20 Betonsteinpflaster.
Baukosten
Die Baukosten betragen auf der Basis der aktuellen Planung 1.070.000. €. Die STAWAG übernimmt davon einen Anteil in Höhe von 110.000 €.
Beitragsrechtliche Beurteilung
Bei der Alt-Haarener-Straße handelt es sich um eine klassifizierte Straße. Es wird daher derzeit davon ausgegangen, dass die Erneuerungsmaßnahme keine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW auslöst.
Weiterer Ablauf
Die Arbeiten der STAWAG laufen noch bis Ende 2015. Mit der Wiederherstellung der Verkehrsfläche könnte im Frühjahr 2015 ab Kochstraße begonnen werden. Im Bereich Haus 114-126 wurden die Nebenanlagen von der STAWAG bereits in alter Lage wiederhergestellt, da zu dem Zeitpunkt noch keine abgestimmte Planung vorlag. Im weiteren Verlauf wurden die Aufbrüche nur provisorisch geschlossen, um die Zwischennutzung zu ermöglichen.
Bei einer Auftragsergänzung an die mit den Leitungsarbeiten beauftragte Baufirma auf städtischen Kosten wäre eine teilweise parallele Durchführung und eine zeitnähere Umsetzung möglich. Auch würden die Organisation und die Koordinierung der Arbeiten im weiteren Ablauf erleichtert. Die Arbeiten würden zu submittierten Preisen des STAWAG-Jahresauftrag ausgeführt. Diese Verfahrensweise muss noch verwaltungsintern abschließend geprüft werden.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Umsetzung der Maßnahme wird mit Gesamtkosten i. H. v. 1.070.000,- € gerechnet.
Im Haushaltsjahr 2014 stehen aus einer außerplanmäßigen Mittelbereitstellung unter dem investiven PSP-Element 5-120102-300-01800-300-1 „Alt-Haarener Straße“ für die Umsetzung der Baumaßnahme Mittel i. H. v. 288.000,- € zur Verfügung. Unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-306-5 „Alt-Haarener Straße“ stehen Mittel i. H. v. 27.000,- € zur Verfügung.
Weiterhin wurde im Haushaltsjahr 2014 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung genehmigt, um zügig die Maßnahme umsetzen zu können.
Im Haushaltsjahr 2015 wurden zur Umsetzung der Maßnahme unter dem investiven PSP-Element 5-120102-300-01800-300-1 „Alt-Haarener Straße“ Mittel i. H. v. 379.200,- € und unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-306-5 Mittel i. H. v. 35.600 € im Rahmen der Veränderungsnachweisung haushaltsneutral eingeplant.
Weitere Mittel wurden im Rahmen der Veränderungsnachweisung ins Haushaltsjahr 2016 unter dem investiven PSP-Element 5-120102-300-01800-300-1 „Alt-Haarener Straße“ i. H. v. 360.000 € und unter den konsumtiven PSP-Element 4-120102-306-5 Mittel i. H. v. 33.800 € haushaltsneutral eingeplant.
Darüber hinaus ist im Haushaltsjahr 2015 mit einer Einzahlung i. H. v. insgesamt 110.000 € zu rechnen. Die Einzahlung durch die STAWAG ergibt sich aus deren Einsparungen, die sich für die STAWAG gegenüber der reinen Wiederherstellung laut Konzessionsvertrag ergeben.
Die Inanspruchnahme der Mittel aus dem Haushalt 2015 ff. erfolgt vorbehaltlich des Ratsbeschlusses sowie der Genehmigung der Bezirksregierung.
Die Frage der Beitragsfähigkeit der Maßnahme nach § 8 KAG NW wird durch die Bauverwaltung derzeit abschließend geprüft.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-300-01800-300-1 „Alt-Haarener-Straße“
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 und 2016 | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 und 2016 | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | -110.000 | 0 | -110.000 |
Auszahlungen | 0 | 288.000 | 0 | 739.200 | 0 | 1.027.200 |
Ergebnis | 0 | 288.000 | 0 | 629.200 | 0 | 917.200 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -288.000 | -629.200 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
PSP-Element 4-120102-306-5 „Alt-Haarener-Straße“
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | Fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 und 2016 | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 und 2016 | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 12.000 | 0 | 30.800 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 15.000 | 0 | 38.200 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 27.000 | 0 | 69.000 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -27.000 | -69.400 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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328,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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223,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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268,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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209,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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