Entscheidungsvorlage - FB 61/0096/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Einführung des Bewohnerparkens in den genannten Zonen für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen vorzubereiten und das Konzept so zu überarbeiten, dass

-          eine möglichst umfassende Zone für das Frankenberger Viertel eingeführt wird,

-          die Parkraumbewirtschaftung in die Abendstunden ausgedehnt wird,

-          ein Pilotprojekt zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende                             aufgenommen wird,

-          die Einführung einer web-basierten Vermittlungsplattform für Stellplatzsuchende und –anbietende      zeitgleich angeboten und vermarktet wird,

-          weitere Möglichkeiten zur Mitnutzung bestehender Parkierungsanlagen geprüft und ggfs.                    angeboten werden können und

-         ein Tagesticket angeboten wird.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die Ergebnisse der Bürgerinformationsveranstaltung zur Kenntnis. Sie beauftragt die Verwaltung, die Einführung des Bewohnerparkens in den genannten Zonen für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen vorzubereiten und das Konzept so zu überarbeiten, dass

-          eine möglichst umfassende Zone für das Frankenberger Viertel eingeführt wird,

-          die Parkraumbewirtschaftung in die Abendstunden ausgedehnt wird,

-          ein Pilotprojekt zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende                             aufgenommen wird,

-          die Einführung einer web-basierten Vermittlungsplattform für Stellplatzsuchende und –anbietende      zeitgleich angeboten und vermarktet wird,

-          weitere Möglichkeiten zur Mitnutzung bestehender Parkierungsanlagen geprüft und ggfs.                    angeboten  werden können und

-          ein Tagesticket angeboten wird.

 

Der Antrag der Initiative „Bürgernahes Parken im Frankenberger Viertel“ ist damit behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Sachstand:

Die Ergebnisse der Voruntersuchungen zur Einführung des Bewohnerparkens in den Zonen „Erweiterung Z“ (Zollernstraße), „V“ (Viktoriaallee) und „C“ (Beverstraße) wurden in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 10.04.2013 und in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 25.04.2013 vorgestellt und beraten.

Die in den Sitzungen vorgestellten Erhebungsdaten, haben in allen Bereichen eine sehr starke Auslastung, zum Teil sogar eine Überlastung des öffentlichen Parkraumangebotes nachgewiesen und die Sinnhaftigkeit der Einführung einer Parkraumbewirtschaftung zur Verbesserung der Parkraumsituation für die Bewohner dargestellt. Beide Gremien haben die Verwaltung beauftragt für die in ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegenden Straßen eine Planung zur Einrichtung der Bewohnerparkzonen „Erweiterung Z“ (Zollernstraße), „V“ (Viktoriaallee) und „C“ (Beverstraße) zu erstellen und diese in einer mitwirkenden Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen.

 

Bürgerbeteiligung:

Am Freitag, den 08.11.2013, Dienstag, den 12.11.2013 und Montag, den 18.11.2013 wurden im Lighthouse (Christliches Zentrum), Oranienstraße 22-24, die Bürgerinformationen für die Bereiche „Erweiterung Z“, „C“, und „V“ durchgeführt. Insgesamt ca. 180 Bürgerinnen und Bürger nahmen an den Veranstaltungen teil. Die Veranstaltungen wurden nach einem jeweils einführenden Vortrag in die Gesamtthematik als Gallery Walk durchgeführt, sodass ausreichend Gelegenheit zur Diskussion und Erörterung bestand. Bei allen drei Veranstaltungen haben sich Befürworter wie Gegner geäußert.

In der Veranstaltung zu „Erweiterung Z“ wurde der Wunsch nach Einführung des Bewohnerparkens am deutlichsten geäußert, während in der außenliegenden Zone „C“ der Wunsch am wenigsten deutlich wurde. In allen drei Bereichen wurde der Zonenzuschnitt hinterfragt.

 

Die umfangreichen Äußerungen in den Veranstaltungen wurden sowohl im Wortprotokoll als auch über Moderationskarten festgehalten (Anlage 1 und 2). Außerdem gingen weitere schriftliche und telefonische Eingaben ein, die in Anlage 1 und 3 im Einzelnen aufgelistet und durch die Verwaltung ausführlich beantwortet werden. Aufgrund des großen Interesses bei den Anliegern wurde der übliche Zeitraum zur Abgabe von Eingaben deutlich verlängert und alle Eingaben zugelassen. Entsprechend den Äußerungen bei den drei Bürgerversammlungen ergibt sich in den schriftlichen Eingaben ein unterschiedliches Meinungsbild von Befürwortern und Gegnern des Bewohnerparkens.

 

Zur Beantwortung der Eingaben waren zum Teil ausführliche Recherchen und Stellungnahmen weiterer Beteiligter notwendig. Die in der Vorlage und in den beigefügten Anlagen dargestellte Beantwortung der einzelnen Fragen und Eingaben ist Grundlage der weiteren Beratung.

 

Wesentliche Themen:

Die einzelnen Eingaben sind in den Anlagen nachzuvollziehen. An dieser Stelle soll auf die aus Sicht der Verwaltung wesentlichen Fragestellungen eingegangen werden. Dazu zählen

-          der Zuschnitt der Bewohnerparkzonen,

-          das grenzüberschreitende Parken in den jeweiligen Zonen,

-          die Schaffung zusätzlichen Parkraums,

-          die Verlängerung der Gebührenpflichtzeit,

-          die Einführung von Parkausweisen für Gewerbetreibende, Beschäftigte und Nebenwohnsitzler,

-          die Einführung von Besucherparkausweisen und

-          eine Bürgerabstimmung/-befragung zur Einführung des Besucherparkens.

 

Zuschnitt der Bewohnerparkzonen

Die Grenzziehung der Bewohnerparkzonen war in allen Veranstaltungen ein besonderes Thema.  Dies betraf sowohl grundsätzlich die Einteilung in verschiedene Zonen als auch vor allem die Aufteilung der Bereiche „V“ und „C“ im Besonderen. Mehrfach wurde eine horizontale Aufteilung der Zonen (etwa entlang der Oppenhoffallee) anstatt wie geplant eine vertikale Aufteilung (entlang Viktoriaallee/Viktoriastraße) gewünscht. Die Verwaltung hat dies ausführlich untersucht und geprüft, welche Möglichkeiten der Anpassung bestehen.

Bei der Parkraumbewirtschaftung auf öffentlichen Verkehrsflächen handelt es sich um Maßnahmen auf der Grundlage des Straßenverkehrsrechts. Rechtsgrundlagen finden sich im Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung. Bewohnerparkbereiche dürfen demnach auf Gebiete bis maximal 1000 Meter Ausdehnung eingerichtet werden. Definiert ist damit ein Nahbereich, bei dem davon auszugehen ist, dass innerhalb dessen Bewohner eines Quartiers sich noch bewegen, um einen Parkplatz aufzusuchen. Die maximale Ausdehnung darf nicht größer sein. Soweit dies der Fall ist, ist die Aufteilung des Gebietes in verschiedene Zonen vor zu nehmen. Die ursprünglich von der Verwaltung vorgeschlagene Aufteilung trägt dem Rechnung und beträgt im Falle der Zone V eine Maximaldistanz von 984m, bei den anderen Zonen ist diese jeweils niedriger. Dies war allerdings nicht alleine Grund für den Verwaltungsvorschlag. Vielmehr wurde mit der vorgeschlagenen Zonierung auch eine ausgewogenere Balance von Angebot und Nachfrage nach Parkplätzen erreicht.

Verschiedene Möglichkeiten der Einrichtung von Bewohnerparkzonen entlang der Oppenhoffallee wurden geprüft. Die maximalen Ausdehnungen betrugen dabei jeweils mehr als 1.100 Meter und überschreiten damit die rechtlich mögliche Maximalausdehnung.

 

Grenzüberschreitendes Parken in den Bewohnerparkgebieten

Das Wohnen an der Grenze zu einer benachbarten Bewohnerparkzone bedeutet eine beschränkte, meist einseitige Möglichkeit zur Parkplatzsuche. Dies war eines der meistgenannten Probleme. Bereits in der Behandlung des SPD-Antrags zu „individuell gestalteten Bewohnerparkbereichen“ vom 11.10.2011, der in der Sitzung des Mobilitätsauschusses am 15.11.2012 beraten wurde, wurden Lösungsansätze erörtert, die aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlagen jedoch nicht weiter verfolgt wurden. Die Bewohnerparkzone muss eindeutig ausgewiesen sein und der Bewohner muss eindeutig als Bewohner einer Zone zugewiesen werden.

In der aktuellen Auseinandersetzung mit der Thematik wurde von der Fachverwaltung ein Teilzonenkonzept angedacht. Grundgedanke war, die bisherigen „Maximalzonen“ in kleinere Teilzonen zu unterteilen, sodass jeweils zwei benachbarte Teilzonen immer das Kriterium der Maximalausdehnung erfüllen würden. Die Bewohner sollten dann die Möglichkeit erhalten, zur eigenen „Kernzone“ mit dem tatsächlichen Wohnort eine weitere benachbarte Teilzone zu wählen. Damit würde die Problematik der Rand-/bzw. Grenzlagen nahezu entfallen, da für heutige „Grenzbewohner“ die Wahl des Nachbarraumes ermöglicht würde und die ungleiche Lagegunst der heutigen Regelung aufgehoben würde. Der Bewohnerparkausweis könnte eindeutig bezeichnet werden, die einzelnen Teilzonen wären eindeutig beschildert, die Maximalausdehnung wäre eingehalten. Obwohl die drei wesentlichen Kriterien eingehalten sind, bestehen rechtliche Bedenken.

 

Als Möglichkeit den geäußerten Bürgerwünschen zum Gebietszuschnitt entgegen zu kommen als auch die Problematik des nicht gestatteten grenzüberschreitenden Parkens abzuschwächen hat die Verwaltung den Gebietszuschnitt weiter untersucht und schlägt nun eine Einteilung mit einer größer erweiterten Zone „Z“ und einer einzigen Zone „C+V“ vor. (siehe Anlage 4) Abgegrenzt würden diese Teilbereiche durch die Haßlerstraße/ Charlottenstraße und Kongressstraße. Es kann damit zwar nicht wie gewünscht die gesamte Oppenhoffallee in einer Zone abgebildet werden; dem von vielen Bürgern geäußerten Wunsch auf die „vertikale“ Aufteilung des Gebietes entlang der Viktoriaallee zu verzichten kann damit aber nahezu vollständig stattgegeben werden. Durch den Verzicht auf eine Einteilung in zwei Zonen „C“ und „V“ entfällt außerdem eine Grenzziehung; es bestehen insgesamt also größere Möglichkeiten der Parkraumsuche.

 

Schaffung zusätzlichen Parkraums

Ein weiteres wesentliches Thema war die Schaffung zusätzlichen Parkraums. Die Einführung des Bewohnerparkens führt grundsätzlich nicht zur Errichtung neuen Parkraums. Vielmehr werden durch die Privilegierung der Bewohner und die Einführung des kostenpflichtigen Parkens für externe Parker mehr nicht-berechtigte Dauerparker aus dem Viertel ferngehalten, die Parkraumnachfrage dadurch reduziert und die Parkchancen in Wohnortnähe erhöht.

Zur Schaffung zusätzlichen Parkraums müssten weitere, in der Regel investive Maßnahmen ergriffen werden. Genannt wurde der Bau von Quartiersgaragen, die Anlage von neuen Parkflächen bzw. die Einrichtung von Einbahnstraßen mit Schrägparkständen. In die gleiche Richtung tendieren Vorschläge die bestehenden Parkplätze etwa in den Parkhäusern Friedrichstraße, des Justizzentrums oder der Aachen Arkaden sowie die neue Tiefgarage des Kronprinzenquartiers für Bewohner nutzbar zu machen.

Die einzelnen Ideen wurden untersucht. Für den Bau von Quartiersgaragen bzw. die Anlage von neuen Parkflächen sind neben den finanziellen Voraussetzungen die räumlichen Rahmenbedingungen wesentlich. Denkbare Flächen bieten sich lediglich auf dem ehemaligen Boendgen-Gelände an, das sich jedoch nicht in städtischem Besitz befindet und sich zudem in einer Randlage befindet. Weitere größere zusammenhängende Flächen existieren ansonsten nur in den Blockinnenbereichen, die wegen der hohen zu erwartenden Emissionen durch zusätzliche Parkverkehre und der vorhandenen starken Wohnnutzung jedoch ausscheiden. Die flächenhafte Ausdehnung von Parkplätzen auf bisherigen Freiflächen, etwa auf den Innenbereichen der Alleen oder den vorhandenen Plätzen (Neumarkt, Grünanlage Burg Frankenberg, Moltkepark oder anderen) wurde bereits mit negativem Ergebnis in dem für das Frankenberger Viertel aufgestellten Rahmenplan diskutiert und ist wegen der dort verankerten und beschlossenen Nutzungen nicht denkbar.

Bereits in der Zukunftswerkstatt für das Frankenberger Viertel, die im Jahr 2006 durchgeführt wurde, wurde der Straßenraum von Bewohnern und Fachleuten eingehend daraufhin untersucht, wo durch zusätzliche Einbahnstraßenregelungen Platz für weiteren Parkraum durch die Anordnung von Schrägparkständen geschaffen werden könnte. Bei der Einrichtung von Einbahnstraßen müssen dabei auch zusätzliche Aspekte, wie die Sicherstellung der Erreichbarkeit, die Minimierung von Umwegfahrten und damit zusätzlicher Schadstoff- und Lärmbelastung der Anlieger betrachtet werden. Ebenfalls ist mit dem Einrichtungsverkehr auch eine Erhöhung des Geschwindigkeitsniveaus und damit auch des Unfallrisikos zu erwarten. Es wurden daher keine weiteren Vorschläge formuliert.

Die Nutzung bestehender Parkierungsanlagen durch Bewohner ist im Sinne der Effizienzsteigerung des bestehenden Platzangebots unter Beachtung der vielfältigen Nutzungsansprüche an den öffentlichen Raum gerade im dichtbesiedelten Frankenberger Viertel eine sinnvolle Möglichkeit. Bereits seit mehreren Jahren wurde durch die Verwaltung die Mitnutzung der von der StädteRegion Aachen angemieteten Stellplätze auf dem Boendgen-Gelände durch Anlieger eingerichtet. Berechtigungsausweise werden über die Stadtverwaltung auf Nachfrage gegen eine Gebühr von 30 €/Jahr ausgegeben.

Als weitere Möglichkeit können Parkplätze in der Tiefgarage des Gewoge-Gebäudes in der  Goerdelerstraße, Ecke Kronprinzenstraße angeboten werden. Durch verschiedene Maßnahmen wurde die Nutzbarkeit der Tiefgarage im vergangenen Jahr erhöht. Auch Nicht-Wohnungsmieter haben die Möglichkeit einen Stellplatz anzumieten. Ein Stellplatz kann über die Verwaltung vermittelt werden. 

Mit dem Management der Aachen Arkaden wurde über die Einführung eines Nachttarifs zwischen 18 Uhr und 8 Uhr einschließlich ganztägiger Samstags- und Sonntagsnutzung im Zusammenhang mit der Einführung des Bewohnerparkens im Frankenberger Viertel erörtert. Eine abschließende Stellungnahme durch das Centermanagement, das einer Mitbenutzung positiv gegenüber steht, liegt noch nicht vor.

Mit der APAG wird über die Einführung von Sonderkonditionen für das Parkhaus Adalbertsteinweg/ Friedrichstraße im Zusammenhang mit der Einführung des Bewohnerparkens verhandelt.

Über Möglichkeiten einer Mitnutzung des Parkhauses Justizzentrum sowie die Mitnutzung der zukünftigen Tiefgarage im Kronprinzenquartier wird nach Abschluss der Gespräche berichtet.

Schließlich bietet sich die Einführung einer internetbasierten Parkraumbörse an, die Anbieter und Nachfrager von Stellplätzen passgenau zusammen führen kann. Die Verfügbarkeit privaten Parkraums wird damit nachweisbar gesteigert. Verschiedene Web-Plattformen bieten sich dazu an. Die Verwaltung würde dies bei einer Einführungskampagne des Bewohnerparkens mit bewerben.

 

Verlängerung der Gebührenpflichtzeit

Aufgrund der in Teilen vorhandenen abendlichen Besucherverkehre wurde mehrfach eine Verlängerung der Gebührenpflichtzeit über das jenseits des Alleenrings übliche Maß hinaus gewünscht. Die bisherige Tarifzone 2 sieht eine Bewirtschaftung Montags bis Freitags bis 19 Uhr und Samstags bis 14 Uhr vor. Dem Wunsch der Bürger nach einer Verlängerung der Gebührenpflichtzeit in die Abendstunden (bis 21 Uhr oder 22 Uhr), kann entsprochen werden.

             

Parkausweise für Gewerbetreibende, Beschäftigte und Nebenwohnsitzler

Parkausweise für Gewerbetreibende und Beschäftigte wurden bereits auch im Zusammenhang mit der Einrichtung früherer Bewohnerparkzonen gefordert. Als Beispiele wurden Regelungen in den Städten München, Bremen und Berlin genannt.

In München können Gewerbetreibende und Freiberufler pro Unternehmen einen Parkausweis ohne Kennzeichen erhalten, sodass jeder Betriebsangehörige diesen nutzen kann. Voraussetzung ist, dass die Betriebe über keine Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge verfügen.

In Bremen können Gewerbetreibende und Freiberufler über eine Ausnahmegenehmigung einen Parkausweis erhalten. Die Parkausweisausgabe erfolgt nur solange ausreichend Parkflächen für Bewohner vorhanden sind.

In Berlin sind für Geschäfte, Betriebe, Praxen und Einrichtungen, die in dem Parkraumgebiet ansässig sind, auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für betrieblich genutzte Fahrzeuge möglich, sofern nachweislich ein dringender Bedarf besteht.

Als Rechtsbasis dient in der Regel § 46 der StVO. Demnach können die Straßenverkehrsbehörden in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von den Verboten oder Beschränkungen, wie u.a. von der Anordnung von Bewohnerparkzonen, genehmigen.

Die Stadt Aachen hat sich in der Vergangenheit insbesondere zum Schutz der Anwohner und im Sinne einer möglichst großen Wirkung der Bewohnerparkzone sehr restriktiv verhalten. Dies wurde von der obersten Straßenverkehrsbehörde in der Vergangenheit ebenso nachdrücklich eingefordert. Angesichts der Größe der neu geplanten Bewohnerparkzonen und des vielfach geäußerten Wunsches nach Einführung einer Ausnahmeregelung, wäre es aus Sicht der Verwaltung denkbar, für das Frankenberger Viertel ein Pilotprojekt zu starten, in dem Gewerbetreibende zum Parken in der Zone des Betriebssitzes eine für ein Jahr befristete gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung erhalten, die von der Verpflichtung zur Bedienung des Parkscheinautomaten befreit. Jeder Gewerbetreibende erhält auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für ein Fahrzeug. Die näheren Bestimmungen – insbesondere die Festlegung des Berechtigtenkreises – sind gesondert zu formulieren. Um die Auswirkungen dieser Regelung zu überprüfen und bei Fehlentwicklungen ein Gegensteuern zu ermöglichen, sollte diese Regelung zunächst befristet eingeführt und die Entwicklung evaluiert werden. Zu bedenken ist auch, dass das Pilotprojekt im Falle einer positiven Entwicklung entsprechende Begehrlichkeiten in den übrigen Bewohnerparkgebieten wecken wird, die auf der Grundlage der individuell bestehenden Parkraumbilanzen in jedem Bewohnerparkgebiet einzeln betrachtet werden müssen.  

 

Für die Einführung von Parkausweisen für Beschäftigte sieht die Verwaltung vor dem Hintergrund der mit dem Bewohnerparken beabsichtigten Ziele der Schaffung von freien Parkplatzflächen für die Bewohner des Viertels weiterhin keine Möglichkeit der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.

 

Auch die Forderung der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Nebenwohnsitzler ist nicht neu. Konkret wurden die Städte Berlin, Dortmund und Köln genannt, die entsprechend verfahren. Die Verwaltungsvorschriften zu § 45 StVO führen aus, dass einen Anspruch nur der hat, der im Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Je nach den örtlichen Verhältnissen kann der angemeldete Wohnsitz ausreichen. Die Entscheidung darüber trifft die Straßenverkehrsbehörde ebenfalls im Einvernehmen mit der Stadt. Eine Ausweitung auf Nebenwohnsitzler wurde in Aachen – u.a. ebenfalls aus den bereits o.g. Gründen – negativ bewertet. Darüber hinaus ist auch zu bewerten, dass die sogenannten Schlüsselzuweisungen des Landes nur für Hauptwohnsitzler geleistet werden und damit auch ein fiskalisches Interesse besteht, sowenig wie möglich Ausnahmegenehmigungen für den Nebenwohnsitz zu schaffen.

Bei der Festlegung des Berechtigtenkreises hat die Stadt Aachen das Einwohnermeldegesetz und die Fahrzeugzulassungsverordnung berücksichtigt. Seit 2007 ist es außerdem nicht mehr möglich ein Fahrzeug auf den Nebenwohnsitz anzumelden.

Verheiratete die nicht dauerhaft von der Familie getrennt leben müssen aufgrund der melderechtlichen Verpflichtung ihren Hauptwohnsitz am Wohnsitz der Familie haben. Wenn sie jedoch aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz anmelden müssen, darf keine Zweitwohnsitzsteuer erhoben werden.

 

Einführung von Besucherparkausweisen

Ebenso wurde zur Reduzierung der Aufwendungen für Besucher der Wunsch nach Einführung von Besucherparkausweisen geäußert. Als Beispiele wurden Regelungen in den Städten Heidelberg und Bielefeld genannt.

In Heidelberg wird mit der Ausstellung eines Parkausweises auch ein Bogen Besucherkarten - 9 Tages - und 1 Wochenkarte - ausgegeben. Weitere Besucherkarten können gegen Gebühr erworben werden. In Bielefeld erhalten Bewohner zum Bewohnerparkausweis 10 Besucher-Tagesausweise. Für 10,20 € kann ein weiterer Block mit 5 Ausweisen erworben werden. Auch Bewohner ohne Bewohnerparkausweis können Besuchertickets beantragen. Andere Regelungen sind u.a. auch aus Berlin, Hamburg, Neuss oder Karlsruhe bekannt.

Die StVO sieht keine Besucherparkausweise vor; diese lassen sich wegen der Unbestimmtheit des Personenkreises auch nicht durch eine Ausnahme genehmigen. Eine rechtliche Grundlage für die o.g. Beispiele fehlt demnach. In Köln existiert ein für alle Nutzer verbilligtes Tagesticket. Dies wird auch für das Frankenberger Viertel vorgeschlagen.

 

Bürgerabstimmung/-befragung zur Einführung des Bewohnerparkens

Sowohl in den Bürgerinformationen als auch in den schriftlichen Eingaben wurde eine Abstimmung der Anwohner im Rahmen der Einrichtung einer Bewohnerparkzone gefordert. Dies ist – wie bei allen von der Straßenverkehrsbehörde vorzunehmenden Anordnungen - in der StVO nicht vorgesehen. Demzufolge kann die Stadt grundsätzlich gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO ohne Abstimmung der Anwohner über die Einrichtung einer Bewohnerparkzone für Bewohner städtischer Quartiere entscheiden.

Dass die Einführung einer Bewohnerparkzone von großem Interesse für die Anliegerschaft ist, ist den handelnden Akteuren bewusst. Die Verwaltung hat dem durch die durchgeführten Bürgerinformations-Veranstaltungen Rechnung getragen und stellt das Ergebnis dieser Beteiligung den hierfür gewählten parlamentarischen Gremien zur weiteren Entscheidungsfindung vor.

 

„Brötchentaste“

Schließlich wurde verschiedentlich der Wunsch nach Einrichtung einer „Brötchentaste“ geäußert. Diese existiert in Aachen an verschiedenen Parkscheinautomaten im Einkaufsbereich Burtscheid und ermöglicht ein kostenfreies Parken in den ersten 20 Minuten. Die mit der Einführung verbundenen Ziele, das Parken ohne gültigen Parkschein zu reduzieren und durch die kostenfreie Legitimation für Kurzparkvorgänge einen höheren Parkumschlag zu animieren, wurden nicht erreicht. Eine Erhebung aus dem Oktober 2009 zeigt, dass weiterhin ein großer Anteil von Parkvorgängen ohne gültigen Parkschein vorherrscht (53%). Der Anteil ohne Parkschein wurde im Vergleich zur vorherigen Situation zwar leicht reduziert, dafür stieg in gleichem Maße der Anteil der Parkvorgänge mit abgelaufenem Parkschein. 6,4 % (=99) aller erhobenen Parkvorgänge wurden mit dem Brötchentasten-Parkschein ausgeführt.

 

Antrag der Initiative „Bürgernahes Parken im Frankenberger Viertel“

Zum gleichen Thema hat sich eine Initiative aus Anwohnern und Gewerbetreibenden aus dem Frankenberger Viertel gebildet, deren Antragsinhalte sich mit den in den Beteiligungsverfahren aufgenommenen Inhalten decken (siehe Anlage). Der Antrag wurde bereits in der Sitzung des Bürgerforums am 04.11.2014 behandelt und an den Mobilitätsausschuss und die Bezirksvertretung Aachen-Mitte weiter verwiesen.

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Anlagen

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