Kenntnisnahme - E 46/47/0003/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Vierteljahresbericht 2014/15 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen (per 31.10.2014)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 46/47 - Stadttheater und Musikdirektion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Theater und VHS
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Kenntnisnahme
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09.12.2014
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Vorbemerkungen:
– Gemäß § 20 EigVO NRW ist der Vierteljahresbericht per 31.10.2014 (Abschluss 1. Quartal) vorzulegen.
– Der Vierteljahresbericht gemäß Anlage zeigt hierzu das buchhalterische Ergebnis (Buchungsstand: 14.11.2014).
– Nach dem jetzigen Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass der laufende Wirtschaftsplan bei unverändertem städtischen Betriebskostenzuschuss auskömmlich sein wird.
Erläuterungen zum buchhalterischen Quartalsergebnis per 31.10.2014
Erträge
– Die zeitlich lineare Verteilung der Jahresplanwerte für produktionsbezogene Zuwendungen / Zuschüsse entspricht nicht den tatsächlichen Realisierungszeitpunkten, so dass sich hier nur eine – bezogen auf das gesamte Wirtschaftsjahr – temporäre Planabweichung zeigt.
Personalaufwand
– Beim Aufwand für festes Personal (KG 40) sind Rückstellungen jeweils zeitanteilig für Aug - Okt 2014 berücksichtigt für:
- Jahressonderzahlungen
- fehlende Abrechnung Beamte
- nachträgliche Auszahlung Mehrarbeit und Zeitzuschläge (jeweils 2 Monate zeitversetzt)
– Beim Aufwand für Gastverpflichtungen zeigen sich naturgemäß jeweils im 1. Quartal als temporäre Planabweichung die produktionsbezogenen Vorausleistungen der Inszenierungsteams
Sachaufwand
– Auch die sich hier zeigenden Planabweichungen sind gerade im jeweils 1. Quartal für diesen Bereich durchaus üblich, wegen zeitlich linearer Verteilung der Planwerte einerseits und vielfach aber nicht exakt planbarer Leistungs- / Lieferzeitpunkte andererseits.
Abschreibungen (AfA)
– Zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht buchbar, da die diesbezüglichen Jahresabschlussarbeiten noch nicht abgeschlossen sind. Da die Investitionen des Vorjahres im Rahmen der Vorjahres-Planung liegen, ist bei den AfA aber auch keine signifikante Planabweichung zu erwarten.
Städt. Betriebskostenzuschuss (BKZ)
– 1/4 des mit Dez. II abgestimmten Jahresplanwertes als IST-Forderung gebucht.
Investitionen / Vermögensplan
– Die Investitionen bewegen sich insgesamt im Rahmen des geltenden Vermögensplans.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18 kB
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