Kenntnisnahme - E 46/47/0004/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

offen

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gem. § 16 Abs. 6 der Betriebssatzung für Stadttheater und Musikdirektion Aachen in der Fassung des 2. Nachtrages ist das jeweilige Jahresergebnis über das Eigenkapital – Rücklagenkapital zu verrechnen. Führt die Verrechnung des Jahresergebnisses unter Berücksichtigung des städtischen Zuschusses zu einer Kapitalvermehrung, soll diese dem Betrieb belassen werden.

Mit dieser Art der Verrechnung, die in Einklang mit der Eigenbetriebsordnung steht, soll über eine entsprechende Rücklagenbildung der Eigenbetrieb in seinem Bestand abgesichert werden; darauf zielten auch die Gespräche und Beschlüsse in der Theaterstrukturkommission in 2010 gemeinsam mit dem Finanzdezernat ab.

Ein Übertragen von erwirtschafteten Überschüssen in kommende Wirtschaftspläne ist daher in der im Antrag beschriebenen Form und ohne Änderung der Betriebssatzung nicht möglich.

 

 

Auch im Hinblick auf die nicht gesicherte Finanzierung zukünftiger möglicher Tarifsteigerungen warnt die Betriebsleitung ausdrücklich davor, der Antragsbegehr beizutreten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Entf.

 

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Anlagen

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