Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 52/0012/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Richtlinien der Stadt Aachen zur Förderung des Sports- Anschaffung von Sportgeräten
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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04.12.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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10.12.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Sportausschuss stimmt den vorgeschlagenen Änderungen für die Anschaffung von Sportgeräten unter Punkt III Nr. 2 der Richtlinien der Stadt Aachen zur Förderung des Sports zu und empfiehlt dem Rat der Stadt, diese Änderung der Richtlinien in der von der Verwaltung
vorgelegten Neufassung zu beschließen.
- Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Änderung der Richtlinien der Stadt Aachen zur Förderung des Sports in der von der Verwaltung vorgelegten Neufassung.
In Vertretung
(Schwier)
Beigeordnete
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Sportvereine, die sowohl Mitglied im Stadtsportbund Aachen sind sowie einem Fachverband angehören, der dem Landessportbund NRW angeschlossen ist, erhielten früher für die Anschaffung von Grundsportgeräten sowohl einen Zuschuss des Landessportbundes NRW (50%) als auch der Stadt Aachen (10 %).
Der Landessportbund NRW hat diese Förderung im Jahre 2006 komplett eingestellt. Deshalb wurden die Richtlinien zur Förderung des Sports in der Sitzung des Rates der Stadt Aachen am 10.09.2008 dahingehend geändert, dass die Vereine seither einen städtischen Zuschuss in Höhe von 25% der förderungsfähigen Gesamtkosten, allerdings maximal 2.500 € erhalten. Über die Anträge, die bis zum 01. Februar bzw. 01. Juli eines Jahres eingereicht wurden, hat der Sportausschuss entschieden.
Allerdings mussten die Vereine mit der Anschaffung warten, bis ihnen ein offizieller Bewilligungs-bescheid vorlag. Eine wiederholte Antragstellung für einzelne Abteilungen ist nach den bisherigen Richtlinien erst nach Ablauf von drei Jahren möglich.
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass sowohl die Wartefrist von drei Jahren als auch die Vorschrift mit der Anschaffung warten zu müssen, bis ein Zuwendungsbescheid vorliegt, für die Vereine erhebliche Nachteile mit sich bringen. Häufig sind die Angebote der Firmen zeitlich befristet und die Konditionen nicht mehr gültig, wenn die Zustimmung durch den Sportausschuss und der Erhalt des Zuwendungsbescheides erst einige Monate später vorliegen. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Wartefrist für eine erneute Antragstellung für die einzelnen Abteilungen eines Vereins auf zwei Jahre zu verkürzen und auf Antrag eine sofortige Anschaffung der Sportgeräte zu ermöglichen, ohne dass dadurch die Möglichkeit verloren geht, einen Zuschuss zu erhalten.
Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, die beiden bisher in den Richtlinien festgelegten Termine für die Vorlage der Anträge (01. Februar bzw. 01. Juli) zu streichen. Damit würden die Richtlinien der einvernehmlich gängigen Praxis angepasst und je nach Eingang der Anträge könnten in jeder Sitzung des Sportausschusses Zuschussanträge vorgelegt werden.
Die Änderung der Richtlinien hat keine finanziellen Auswirkungen. Aufgrund der verkürzten Wartezeit können die Vereine häufiger einen Antrag stellen, aber der bisher vorgesehene Haushaltsansatz in Höhe von 15.000 € beim PSP-Element 4-080202-803-2, Sachkonto: 53180000 bleibt in den kommenden Jahren unverändert.
Die Neufassung der Richtlinien soll zum 01. Januar 2015 in Kraft treten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,3 kB
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(wie Dokument)
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13,6 kB
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