Entscheidungsvorlage - FB 61/0084/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen - Kornelimünster West/ Oberforstbacher Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim im Bereich zwischen Oberforstbacher Straße und Schleckheimer Straßehier: Beschluss der Änderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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10.12.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er weist nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten zur Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurück.
Der Rat beschließt die Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen - Kornelimünster West/ Oberforstbacher Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim im Bereich zwischen Oberforstbacher Straße und Schleckheimer Straße in der vorgelegten Fassung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB61/0998/WP16 – Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Behörden
FB61/0084/WP17 - Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2011 die Programmberatung für den Bebauungsplan Nr. 812 – Kornelimünster West – durchgeführt, mit dem für den Bereich Oberforstbacher, August-Macke-Straße, Franz-Marc-Straße, Schleckheimer Straße die planungsrechtlichen Grundlagen für die Realisierung von ca. 160
Wohneinheiten geschaffen werden. Aufgrund der vorgesehenen Planung, den Siedlungsrand zu verschieben, um neues Wohnangebot zu schaffen, muss der Flächennutzungsplan 1980 geändert werden. Der Planbereich von ca. 2,5 ha, der derzeit im Hauptplan als „Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist, wird in die Darstellung „Wohnbauflächen“ geändert.
Der Planungsausschuss beschloss dementsprechend, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu diesem Verfahren durchzuführen, die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hat aus bezirklicher Sicht am 13.07.2011 einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 19.09.2011 bis 30.09.2011 stattgefunden. Parallel wurden 28 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Der Planungsausschuss hat sich am 07.11.2013 mit dem Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden beschäftigt und dem Rat der Stadt empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Weiterhin beschloss der Ausschuss, die Änderung Nr. 123 – Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - des Flächennutzungsplanes 1980 öffentlich auszulegen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/ Walheim hatte 06.11.2013 beraten und aus bezirklicher Sicht einen Empfehlungsbeschluss gefasst.
Die Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes hat – gemeinsam mit dem Bebauungsplan Nr. 812 – in der Zeit vom 04.03.2014 bis 04.04.2014 öffentlich ausgelegen. Zeitgleich wurden 27 Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 04.12.2014 mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung beschäftigen, die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/ Walheim wird aus bezirklicher Sicht am 03.12.2014 beraten.
Über die Beratungsergebnisse wird in der Ratssitzung berichtet.
Für den Bebauungsplan Nr. 812 empfiehlt die Verwaltung aufgrund der Eingaben zur Offenlage einige zeichnerische und schriftliche Änderungen sowie eine erneute öffentliche Auslegung.
Anders als im Bebauungsplanverfahren ergibt sich keine Notwendigkeit, die Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes ebenfalls erneut offen zu legen. In Bezug auf das parallel laufende Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes werden ggf. abweichende Darstellungen erfasst und aufeinander abgestimmt.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Änderung Nr. 123 des Flächennutzungsplanes in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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893,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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495,7 kB
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