Entscheidungsvorlage - FB 50/0036/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt eine über die bisherige Haushaltsplanung 2015 hinausgehende zusätzliche Bezuschussung der Begegnungsstätten in der dargelegten Form in Höhe von 106.500 € aus Stiftungsmitteln für das Jahr 2015.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit Schreiben vom 03.09.2014 beantragt die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege eine Erhöhung der städtischen Zuschüsse für die Begegnungszentren, eine Gleichstellung der Altentreffs in den Zuständigkeitsbereichen der Bezirke 1-6 mit denen im Bezirk Aachen-Mitte sowie eine Sicherung des Zuschusses für die bestehenden Tagesstätten (Anlage 1).

Ausgangspunkt für diesen Antrag bildet das „Neue Gesamtkonzept für Begegnungsstätten“ in der Stadt Aachen, das unter Federführung der Sozialverwaltung in vier Sitzungen gemeinsam mit professionellen und ehrenamtlichen Leitungen der drei Einrichtungstypen entwickelt und am 08.07.2014 mit der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege abgestimmt wurde (Anlage 2).

Der Verlauf der Diskussion ist in Anlage 3 wiedergegeben.

Die Erfahrungen der letzten Jahre machen deutlich, dass die Begegnungszentren im Rahmen der Offenen Altenarbeit in den Sozialräumen einen wertvollen und unverzichtbaren Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten, der erhalten und ausgebaut werden muss. Basierend auf der umfangreichen Dokumentation der Begegnungszentren sind folgende Entwicklungen als besonders positiv hervorzuheben:

-die Zahl der Veranstaltungen (5%) und der Besucher (12%) haben deutlich zugenommen

-6 % aller Veranstaltungen sind demenzspezifisch

-der Altersdurchschnitt der Teilnehmer/Besucher ist auf 71 Jahre gesunken

-der Männeranteil wächst

- die Zahl der Ehrenamtlichen hat sich seit 2009 verdoppelt

-die Zufriedenheit bei Besuchern und Ehrenamtlichen hinsichtlich hauptamtlicher Leitung ist sehr hoch (70%)

 

Es hat sich aber gezeigt, dass die nach dem Konzept für die Begegnungszentren erwartete Leistung nicht in dem seinerzeit festgelegten Zeitbudget von 12,5 Wochenstunden erbracht werden kann, zumal die Zahl der Veranstaltungen, Besucher und der zu begleitenden Ehrenamtlichen beständig zugenommen haben. Deshalb sollten der Beschäftigungsumfang und der Zuschuss für Sachkosten erhöht werden. Die beantrage Erhöhung basiert dabei auf einer Aufschlüsselung der Tätigkeiten, die die Sozialverwaltung von den Leitungen jedes Begegnungszentrums angefordert hat.

 

Der Zuschuss zu den Tagesstätten wird nach der derzeit gültigen Richtlinie von 1992 nachrangig nach den Altentreffs als Restmittel gewährt. Dadurch fehlt eine Planungssicherheit für die Träger. Diese wird durch die Zusage des Festbetrages hergestellt.

Die Bezuschussung der Altenreffs in den Bezirken B1-6 durch die Bezirksvertretungen wird unterschiedlich praktiziert. Für die Treffs im Bezirk B0 werden die Zuschüsse einheitlich vom FB A50 gewährt. Die Ungleichbehandlung wird durch eine zentrale und überall gleichermaßen vorgenommene Vergabe bereinigt. Die Aufstockung der Mittel durch die Bezirke bleibt unbenommen.

 

Unter Berücksichtigung der bisher sehr erfolgreichen Arbeit in Begegnungszentren, Tagesstätten und Treffs und nach Abwägung der in den Diskussionen vorgebrachten Argumente schließt sich die Sozialverwaltung dem Antrag der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege an. Es müsste jedoch sichergestellt werden, dass neben der Erhöhung der Zuschüsse in den bestehenden Einrichtungen ein steter Ausbau des Netzes von Begegnungszentren in den Sozialräumen, die bisher noch nicht über ein Begegnungszentrum verfügen, erfolgen kann. Aus Sicht der Sozialverwaltung sollte ein neues Begegnungszentrum zunächst in Walheim eingerichtet werden.

Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über die derzeitige Bezuschussung sowie die geplanten Aufstockungsbeträge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezuschussung der Begegnungsstätten in Aachen bisher und ab 2015 (in €)

 

Einzel-zuschuss
2014

An-zahl

Gesamtzu-schuss 2014

Aufstockung Einzelzu-schuss od. Anzahl 1)

Einzel-zuschuss
2015

Auf-stockung insges.

Gesamt-zuschuss 2015

Begegnungs-zentren/
Personal-kosten

20.000

8

160.000

11.200

31.200

89.600

249.600

Begegnungs-zentren/
Sachkosten

2.000

8

16.000

1.500

3.500

12.000

28.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Altentages-stätten

7.400

14

103.600

 

7.400

 

103.600

 

 

 

 

 

 

 

 

Treffpunkte B 0

260 - 720

25

10.140

 

 

 

10.140

Treffpunkte B 1-6

 

 

 

14

260 - 720

4.900

4.900

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

 

 

289.740

 

 

106.500

396.240

1)    Aufstockung des Personals in Begegnungszentren auf 50% BU

Für die Einrichtung neuer Begegnungszentren auf der Basis bestehender Tagesstätten müsste ein Betrag von 22.800 Euro je Begegnungszentrum aufgebracht werden:

Personalkosten

           31.200

Sachkosten

             3.500

abzüglich bisheriger Zuschuss Tagesstätte

-            7.400

Mehrkosten

           27.300

 

Der Aufstockungsbetrag in Höhe von 106.500 € steht in 2015 aus Mitteln des Alten- und Siechenfonds zur Verfügung.

Die Träger werden gebeten, im Oktober 2015 über das bis dahin Erreichte zu berichten.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

Erhöhung des Ansatzes zu PSP-Element 4-050501-902-8/53180000 und PSP-Element 4-050501-902-8/48310000 um jeweils 106.500 € im Rahmen der Veränderungsnachweisung

 

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Anlagen

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