Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 36/0029/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den vorliegenden Umweltbericht zur Kenntnis und begrüßt die seitens der Evangelischen Kirche angebotene landschaftliche Kompensation, die über das gesetzliche Maß hinausgeht.

Er empfiehlt dem Planungsausschuss die Integration des Umweltberichtes in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 962.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Bebauungsplan Nr. 962 überplant eine Fläche von ca. 3.660 qm Größe im Bereich Vaalser Straße/Dorbach, die derzeit noch dem Außenbereich zugeordnet ist; es handelt sich um eine seit 12 Jahren bewachsene Ausgleichsfläche für die Bebauung mit der Justizvollzugsanstalt am Eulersweg.

Dieser Umstand stellt einen Haupt-Kritikpunkt dar, der seitens der Öffentlichkeit im Verfahren bisher geäußert wurde; aus Sicht des Fachbereiches Umweltamt zu Recht. Die Überplanung einer als Ausgleichsfläche ausgewiesenen und bepflanzten Fläche ist zwar per Gesetz nicht verboten, widerspricht aber im Grundsatz dem Sinn und der Funktion einer solche Flächenkategorie und sollte eine absolute Ausnahme darstellen, wenn nicht sogar einmalig bleiben, zumal eine solche Überplanung eine Beliebigkeit der Ausgleichsmaßnahmen suggeriert, die nicht gegeben ist.

Bei der Planung galt es also zum einen, die Zerstörung der bereits aufgewachsenen Ausgleichsbepflanzung einzubeziehen und zum anderen die Ein- und Auswirkungen der geplanten Bebauung zu beschreiben und zu bewerten, sowie Maßnahmen zu deren Ausgleich oder Schutz zu formulieren.

 

Erläuterungen zum Umweltbericht:

Wesentliche Punkte, die der Umweltbericht zu klären hatte, waren zum einen die komplizierte, weil doppelte landschaftliche Eingriffssituation, aber auch die Lage im Dorbachtal und am Dorbach sowie die Berücksichtigung der Lärmimmissionen, denen das Gebäude durch Straßenverkehrs- wie auch durch Bahnlärm ausgesetzt sein wird. Letzteres ist deshalb von Bedeutung, weil im BP-Gebiet neben den kirchengemeindlichen Funktionen auch eine Wohnung untergebracht sein wird.

Der vorgelegte Umweltbericht beschreibt, bemisst und bewertet sämtliche betroffenen Schutzgüter und macht angemessene Vorschläge zu Maßnahmen der Minderung oder des Ausgleichs von Beeinträchtigungen. Im Bereich des landschaftlichen Ausgleichs werden sogar über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehend, Massnahmen umgesetzt. Der landschaftliche, wie auch der Ausgleich aus Gründen des Bodenschutzes werden nach bisherigem Kenntnisstand über eine Kooperation mit der Rheinischen Stiftung Kulturlandschaft organisiert und betreut. Die genaue Lage und der Umfang der erforderlichen Maßnahmen werden bis zum Satzungsbeschluss festgelegt  werden.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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