Kenntnisnahme - FB 61/0099/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach aufgrund der guten Sichtverhältnisse, der unauffälligen Unfallsituation sowie der relativ geringen Fahrgeschwindigkeiten zusätzliche Maßnahmen an der beantragten Stelle nicht erfolgen. Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Bereits im Oktober 2012 sind Anwohner an die Verwaltung herangetreten und haben die ihrer Meinung nach unangemessenen Fahrgeschwindigkeiten im Kreuzungsbereich Brander Straße / Müselterweg sowie der nachfolgenden Baustraße beklagt. Die Verwaltung hat daraufhin in der Zeit vom 25.06.2013 bis 30.06.2013 über insgesamt 144 Stunden (6 Tage und Nächte) die Geschwindigkeiten in der Baustraße Brander Straße nahe der Kreuzung Müselterweg mit dem städtischen Traffic Counter gemessen. Hierbei wurden insgesamt 3346 Fahrzeuge (1705 in Fahrtrichtung Hubert-Spickernagel-Straße und 1641 in Fahrtrichtung Von-Coels-Straße) erfasst. Die ermittelte Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 29km/h in Richtung Neubaugebiet und 27km/h in Richtung Von-Coels-Straße. Nur 7,4% aller Fahrzeuge in Richtung Neubaugebiet und 5,1% aller Fahrzeug in Richtung Von-Coels-Straße überschritten die in Tempo-30-Zonen als Toleranzgrenze bei städtischen Bewertungen eingeräumte Geschwindigkeit von 40km/h diese Überschreitungsprozente liegen deutlich unter denen in fast allen anderen Messpunkten innerhalb von Tempo-30-Zonen. Aus den vorgenannten Auswertungen ist eine Einstufung als Straße mit weitergehendem Handlungsbedarf nicht gegeben.

 

Eine Auswertung der Unfalldaten für die Brander Straße im genannten Knotenpunkt hat lediglich einen einzigen Verkehrsunfall in den letzten 4 Jahren, nämlich am 13.11.2011 ergeben. Auch diese Auswertung der Örtlichkeit ist überdurchschnittlich positiv und erfreulich.

 

Im Zusammenhang mit der in 2012 eingegangenen Beschwerde wurde die Rechts-vor-Links-Regelung aus Richtung Neubaugebiet durch Aufstellen eines Zeichens 102 StVO „Kreuzung mit Vorfahrt von rechts“ nochmals verdeutlicht und somit die Wartepflicht hervorgehoben. Aus Richtung Von-Coels-Straße betont der Fahrgassenversatz in Verbindung mit den Bordsteinführungen an der Einmündung Müselterweg ebenfalls  die Wartepflicht des ankommenden Verkehrs und die daraus resultierende Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit. Der Endausbau wird voraussichtlich in 2017 stattfinden. Bis dahin sind im Vergleich zu anderen Messergebnissen in Tempo-30-Zonen keine verkehrsbeeinflussenden Gestaltungsmaßnahmen in der Brander Straße angemessen.

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Anlagen

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