Entscheidungsvorlage - E 49.5/0010/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur:

Der Betriebsausschuss Kultur empfiehlt dem Rat der der Stadt Aachen, den vorläufigen Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2015 in der vorliegenden Fassung zur Beschlussfassung.

 

Beschlussvorschlag Rat:

Der Rat der Stadt Aachen stellt den vorläufigen Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2015 in der vorliegenden Fassung fest.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gem. § 14 der Satzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturbetrieb der Stadt Aachen“ vom 14.02.2007 wird der Wirtschaftsplan für das kommende Wirtschaftsjahr dem Betriebsausschuss bis spätestens 30.11. des laufenden Wirtschaftsjahres zur Beratung vorgelegt und im Anschluss daran dem Rat der Stadt zur Feststellung zugeleitet.

Aufgrund der Tatsache, dass im November 2014 keine Sitzung des Betriebsausschusses stattfand, erfolgt die Vorlage des vorläufigen Wirtschaftsplanes nun in der Dezembersitzung.
Derzeit kann lediglich ein vorläufiger Wirtschaftsplan vorgelegt werden.
Dies wurde mit Dez. II abgestimmt.
Der Wirtschaftsplan weist einen Zuschussbedarf des Rechtsträgers in Höhe von 16.316.200,00 € aus.

Bis zur endgültigen Feststellung des Wirtschaftsplans durch den Rat der Stadt Aachen wird auf § 15, Abs. 4 der Betriebssatzung für den Kulturbetrieb der Stadt Aachen hingewiesen.

Es ist Sorge dafür zu tragen, dass der Zuschuss des Rechtsträgers auf keinen Fall überschritten wird, dies auch im Hinblick auf § 18 der Satzung des Kulturbetriebs, wonach Rücklagen nicht für Aufgaben verwendet werden dürfen, sondern für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung der Einrichtung.

Der Wirtschaftsplan besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht.

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Anlagen

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