Entscheidungsvorlage - FB 45/0048/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss

 

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis
  2. befürwortet die Einrichtung einer Großtagespflegestelle in den Räumlichkeiten Stromgasse 12  zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  3. beauftragt die Verwaltung einen Mietvertrag für diese Räumlichkeiten mit der Familiären Tagesbetreuung e.V. abzuschließen
  4. beschließt die Übernahme der Kaltmiete in Höhe von 960,- €/Monat für die Räumlichkeiten in der Stromgasse 12 für den Zeitraum, in dem dort Großtagespflege angeboten wird
  5. beschließt die Gewährung eines einmaligen Zuschusses an die Familiäre Tagesbetreuung e.V. in Höhe der nachgewiesenen Kosten für Ausstattungsmaßnahmen (max. 10.000 €) zur Herrichtung der Räumlichkeiten.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Die Räumlichkeiten in der Stromgasse 12 in Aachen befinden sich im Eigentum der gewoge. Nachdem die zuvor bestehende Nutzung als Altentagesstätte aufgegeben worden ist, wurde eine neue Vermietung der Räumlichkeiten angestrebt.

Von Seiten der gewoge wurde daher Kontakt zum FB 45 aufgenommen, ob dort Interesse an der Anmietung der Räume zum Zwecke der U3 Betreuung besteht.

 

Die Räumlichkeiten umfassen ca. 126m 2 inklusive einer Küche, zwei Sanitärbereichen und zwei Nebenräumen. Hinter dem Gebäude befindet sich eine Fläche, die als Außenspielbereich genutzt werden kann. Ein Spielplatz ist von dort ebenfalls innerhalb weniger Schritte zu erreichen.

 

Um die Räumlichkeiten auch für die Betreuung von Kindern unter zwei Jahren nutzen zu dürfen, war eine bauordnungsrechtliche Nutzungsänderung erforderlich. Hierfür musste ein entsprechender Bauantrag gestellt werden und kleinere bauliche Maßnahmen erfolgen. Dies erfolgte durch die gewoge als Eigentümerin des Objekts.

Zwischenzeitlich sind alle Maßnahmen erfolgt, so dass die Räumlichkeiten jetzt für die Einrichtung einer U3-Betreuung zur Verfügung stehen.

 

Nach Einschätzung der Fachabteilung und des Vereins Familiäre Tagesbetreuung eignen sich die Räumlichkeiten sehr gut für die Einrichtungen einer Großtagespflegestelle, d.h. für die Betreuung von bis zu 9 Kindern (0-3 Jahre) durch zwei qualifizierte Tagespflegepersonen.

Die Stromgasse liegt im Innenstadtbereich im Sozialraum 1, in dem bei einer Versorgungsquote im U3-Bereich von 36,76 % dringend weitere Betreuungsplätze benötigt werden, um die geforderte 50%-Quote zu erreichen.

Darüber hinaus ist die Nachfrage von Eltern nach Großtagespflegestellen groß, so dass diese ein gutes Angebot ist, um den U3-Ausbau voranzutreiben.

 

Von Seiten der Familiären Tagesbetreuung wird bestätigt, dass es bereits interessierte Tagespflegepersonen gibt, die in der Einrichtung tätig sein möchten.

Die Großtagespflege soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt, ggf. zunächst mit einer Tagespflegeperson, d.h. mit maximal 5 Kindern, starten.

 

  1. Einrichtungszuschuss

Notwendigerweise müssen die Räumlichkeiten zunächst ausgestattet werden. Dazu zählen 

  • eine Küche, die den Anforderungen des Amts für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der StädteRegion Aachen entspricht sowie
  • Möbel (u.a. Garderobenschrank für 9 Kinder, Treppenschutzgitter, Tische, Stühle) und
  • Spielgeräte für den Außenbereich

 

Derzeit gibt es kein Förderprogramm des Bundes/Landes, mit dem diese Investitionskosten gefördert werden können.

Sollten Fördermittel beantragt und bewilligt werden können, reduziert sich der Zuschuss in Höhe der bewilligten Fördermittel.

 

Weder der Familiären Tagesbetreuung e.V. noch der Tagespflegeperson ist es möglich, die erforderlichen Investitionskosten zu tätigen.

Um das Ziel, die Großtagespflegestelle schnellstmöglich und noch in diesem Jahr in Betrieb nehmen zu können, realisieren zu können, wird daher vorgeschlagen, die Anschaffungskosten aus städtischen Mitteln in Form eines Zuschusses zu finanzieren. Die Anschaffungen würden damit in das Eigentum des Vereins übergehen, so dass keine weiteren Folgekosten für die Stadt Aachen für Instandhaltung, etc. anfallen. Es ist vorgesehen, eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren zu vereinbaren.

Mittel werden in ausreichender Höhe als Investitionszuschuss bis zu einer Höhe von max. 10.000 € bereitgestellt. Deckung kann aus  5-060101-800-00300-810-1 78350000 angeboten werden. Die Zuschusshöhe ist angelehnt an die Förderhöhe der Landesprogramme, welche 1.700 € pro Platz vorsehen.

 

Die konkrete Höhe der Kosten für die notwendigen Anschaffungen ist noch in Klärung. Die Mittelbereitstellung wird in Höhe der Nachweise, maximal 10.000 €, erfolgen.

Es ist beabsichtigt, dass der Zuschuss zweckgebunden an den Verein Familiäre Tagesbetreuung e.V. gezahlt wird.

 

  1. Mietvertrag

Es ist beabsichtigt, dass seitens E 26 ein Untermietvertrag mit dem Verein für Familiäre Tagesbetreuung abgeschlossen wird.

In Anlehnung an die Vorlage „Übergangslösungen U3 Ausbau“, Punkt 3.2 Ausbau von Großtagespflegestellen (FB 51/0196/WP16), die am 11.09.2012 im Kinder- und Jugendausschuss beraten wurde, ist geplant, dass für die Großtagespflege ein Betriebskostenzuschuss in Höhe der Kaltmiete gezahlt wird.

Dies würde bedeuten, dass die Kaltmiete i.H.v. 960,- €/Monat durch die Stadt Aachen übernommen wird. Mittel stehen auf PSP 4-060101-929-3; 53180000 Großtagespflegestellen LENA in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Die Nebenkosten inkl. Heizungs- und Stromkosten sowie die Wartungs- /Reparatur- und Herstellungskosten der Einrichtung sollen durch den Untermieter übernommen werden.

Der Verein beabsichtigt, die Räumlichkeiten inklusive der bezuschussten Einrichtung wiederum an die Tagespflegepersonen, die in den Räumlichkeiten arbeiten, weiter zu vermieten. Letztendlich sind die Neben- und Wartungskosten damit von den Tagespflegepersonen zu tragen. Dadurch soll ein verantwortungsbewusster Umgang mit den Ressourcen und der Einrichtung sichergestellt werden.

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung spricht sich dafür aus, dass

 

  1. der Kinder- und Jugendausschuss die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis nimmt
  2. die Einrichtung einer Großtagespflegestelle in den Räumlichkeiten Stromgasse 12 zum nächstmöglichen Zeitpunkt befürwortet wird
  3. die Verwaltung beauftragt wird, einen Mietvertrag für diese Räumlichkeiten mit der Familiären Tagesbetreuung e.V. abzuschließen.
  4. die Übernahme der Kaltmiete in Höhe von 960 €/Monat für die Räumlichkeiten in der Stromgasse 12 für den Zeitraum, in dem dort Großtagespflege angeboten wird, beschlossen wird
  5. ein einmaliger Zuschuss an die Familiäre Tagesbetreuung e.V. in Höhe der nachgewiesenen Kosten für Ausstattungsmaßnahmen (max. 10.000 €) zur Herrichtung der Räumlichkeiten in der Stromgasse 12 gewährt wird.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

10.000 €

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 10.000 €

0

 

 

Deckung ist gegeben aus

5-060101-800-00300-810-1 78350000

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

525.900 €

525.900 €

1.559.700 €

1.559.700 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

6.000 €

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-          6.000 €

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben aus

4-060101-929-3; 53180000

 

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