Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0051/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen des Stellenplanes 2015 insgesamt 3 halbe Stellen für Erzieher/innen für den Bereich der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich einzurichten.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2014 den Ausbau der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich im Stadtgebiet Aachen beschlossen. Unter Berücksichtigung der zum damaligen Zeitpunkt vorhandenen Planungsdaten ist man davon ausgegangen, dass insgesamt 3 Grundschulen/ Offene Ganztagsschulen in städtischer Trägerschaft von dem Ausbau betroffen sein werden. Dementsprechend wurde dem Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 03.09.2014 die Einrichtung von drei halben Stellen für ErzieherInnen im Rahmen des OGS-Ausbau empfohlen.

 

Da die Eltern jedoch bis zu den Herbstferien die Möglichkeit haben, ihre Kinder in den Offenen Ganztagsschulen anzumelden, hat sich zwischenzeitlich herausgestellt, dass die in städtischer Trägerschaft einkalkulierten Gruppen nicht ausreichen, um alle Kinder adäquat zu betreuen.

FB 45 beantragt daher mit Schreiben vom 30.10.2014, eingegangen im FB 11 am 05.11.2014, die Einrichtung von weiteren 1,5 Vollzeitstellen für ErzieherInnen:

 

 

Gruppenstruktur/ Ausweitung

 

Schule

 

Regel­gruppe (30,5 Std./ Grupp­e)

Gruppe mit

sonderpäd­.

Förderbedarf (39 Std./

Grup­pe)

Gruppe in Brennpunkt-

einrichtung

(39 Std./

Grup­pe)

Personal-mehr­-

bedarf in Stunden

Erhö­hung Plan-stellen-bedarf

Annaschule

 

 

+ 0,50 Gruppen

+19,50 Std.

0,50

Gut Kullen

 

 

+ 0,50 Gruppen

+19,50 Std.

0,50

Passstraße

 

+ 0,5 Gruppen

 

+19,50 Std.

0,50

Gesamt

 

+0,5 Gruppen

+1,00 Gruppen

+58,50 Std.

1,50

 

Aufgrund der Tatsache, dass die Kinder bereits in den jeweiligen Offenen Ganztagsschulen betreut werden, war die Besetzung der o.a. Stellenkontingente notwendig und wurde zeitnah vorgenommen.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2015 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2015 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0 €

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

6.000 €

0

215.100 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

-Verschlechterung

-6.000 €*

-215.100 €*

 

 

Deckung vorhanden*

Deckung vorhanden*

 

Eine Deckung der anfallenden Personalkosten kann grundsätzlich durch vorhandene Mittel im Etat des FB 45 sichergestellt werden, da im dortigen PSP- Element 4-030101-807-8 53180000 auch eine Pauschale für Personal i.H.v. 42.445 €/ Vollzeitkraft enthalten ist.

 

Im Hinblick auf die o.g. betroffenen Einrichtungen in städtischer Trägerschaft sind daher  in diesem PSP-Element im Haushaltsansatz für 2014 für die o.g. Gruppenzuwächse Pauschalen für Personal  i.H.v. 26.528,13 € (5/12 für den Zeitraum 01.08.-31.12.2014) und für das Kalenderjahr 2015 Pauschalen i.H.v. 63.667,50 € enthalten.

Bei der Berechnung der Personalkosten für den Personalkostenverbund werden aktuell 47.800 € pro Erzieherstelle berücksichtigt. Legt man diesen Wert zu Grunde, entstehen für die spitz zu besetzenden 58,50 Stunden insgesamt Personalkosten für das verbleibende Jahr 2014 (Besetzung ab 01.12.2014)  i.H.v. 5.975,00 € und für das gesamte Kalenderjahr 2015 i.H.v. 71.700,00 €, welche sich wie unten dargestellt im Haushalt wiederfinden.

Haushalts-jahr

Pauschale für Personal,

die durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule in den Haushalt eingestellt wurde (42.445,00 €/ Vollzeitkraft)

PSP-Element 4-030101-807-8 53180000

Kalkulierte Personalkosten für den Personalkostenverbund auf Grundlage des KGSt- Wertes (47.800,00€/ Stelle) für Erzieher/innen im städtischen Dienst

2014

26. 528,13 €

anteiliger Betrag (5/12) der Jahressumme

5.975,00 €

(anteiliger Betrag (1/12) unter Berücksichtigung einer möglichen Besetzung ab 01.12.2014)

2015

63.667,50 €

71.700,00 €

 

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Hochrechnung der Personalkosten für den Bereich des Personalkostenverbundes auf dem Durchschnittswert der KGSt basiert und die Bereitstellung des Personals für die OGS überwiegend durch externe Einstellungen erfolgt, kann davon ausgegangen werden, dass die Deckung der Personalkosten im Hinblick auf die vorhandenen Ansätze im Bereich des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule auch ab 2015 sichergestellt ist.

 

Wann eine Verlagerung der Ansätze von dem o.g. PSP-Element des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule zu Gunsten des Personalkostenverbundes erfolgen kann, wird noch mit FB 45 und FB 20 abgestimmt.

 

 

Loading...