Kenntnisnahme - FB 45/0051/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen der kontinuierlichen Fortschreibung des Freizeitstättenbedarfsplans wurde der beigefügte Plan in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe bestehend aus dem Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Offene Türen (AGOT), dem Sprecher der Arbeitsgruppe Offene Jugendarbeit (AGOJA), dem Sprecher der Arbeitsgemeinschaft nach §§ 78, 80 SGB VIII „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherische Kinder- und Jugendschutz“, sowie der Stadtjugendpflegerin erarbeitet. Die zuständige Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII hat in ihrer Sitzung am 05.11.2014 den Freizeitstättenbedarfsplan zur Kenntnis genommen und ihm einstimmig zugestimmt. Dieser Freizeitstättenbedarfsplan ist Teil der Jugendhilfeplanung und nach seiner Verabschiedung Bestandteil des sich daran anschließenden Kinder- und Jugendförderplans, der im Februar 2015 dem KJA vorgelegt wird.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Keine, da Sachstandsbericht.

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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