Kenntnisnahme - FB 01/0033/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Pflege der deutschen Sprache in Aachener Verwaltunghier: Ratsantrag Nr. 15/17 der AfD-Gruppe vom 13.09.2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Kenntnisnahme
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10.12.2014
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Antrag der AfD-Gruppe zielt darauf ab, im verwaltungsseitigen Sprachgebrauch zukünftig auf „unnötige englischsprachige Begriffe zu verzichten“ und fordert „entsprechende Arbeitsanweisungen in der Aachener Verwaltung“.
Die im Antrag der AfD-Gruppe behauptete „zunehmende Abkehr von der deutschen Sprache“ in städtischen Einrichtungen kann von der Verwaltung nicht festgestellt werden. Belege für die Behauptung werden nicht beigebracht. Dem gegenüber stellt die Verwaltung fest, dass die deutsche Sprache Amtssprache ist und bleibt.
Der Antrag strebt einen Sprachpurismus durch eine Regulierung der Sprache an. Aufgrund der Lebendigkeit von Sprache, des ständigen Veränderns von Kommunikationsweisen in einer Gesellschaft und der Eigengesetzlichkeit des Sprachwandels lässt sich diese Zielsetzung allerdings durch Maßnahmen der Reglementierung nicht erreichen. Die Geschichte der Entwicklung von Sprachen hat immer wieder gezeigt, dass es durch Aufnahme von Fremd- und Lehnwörtern zu einer Erweiterung des Wortschatzes von Sprachen kam, ohne dass damit Verfall oder Niedergang einer Sprache eingeleitet wurden. Die Klage über einen angeblich übermäßigen Anglizismengebrauch im Deutschen lässt grundlegende Erkenntnisse der Sprachwissenschaft außer Acht.
Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung es nicht als ihre Aufgabe an, Sprache und Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger bevormundend zu regeln, auch nicht innerhalb der Verwaltung. Sie anerkennt vielmehr die Tatsache, dass eine lebendige Sprache sich beständig wandelt und auch Einflüsse von anderen Sprachen aufnimmt. Begrifflichkeiten wie „Immobilienmanagement“ können nur in umständlicher Weise in eine deutsche Begrifflichkeit übertragen werden und müsste in diesem Fall etwa „verwaltungsgemäße Handhabung unbeweglicher Sachgüter“ heißen. Dies würde von vielen als ein engstirniger sprachpolitischer Eingriff aufgefasst werden.
Als Wissenschaftsstadt ist die Stadt Aachen zudem gehalten anzuerkennen, dass die englische Sprache im internationalen Bereich die Wissenschaftssprache ist. Der Förderung der Kenntnisse dieser Sprache wie überhaupt der Förderung von Mehrsprachigkeit ist aus Sicht der Verwaltung der Vorzug vor unrealistischen sprachpuristischen Reglementierungen zu geben, die zudem den Eindruck einer deutschtümelnden Selbstprovinzialisierung einer bisher weltoffenen Stadt erzeugen können. Die Verwaltung sieht deshalb von den im Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen ab.