Entscheidungsvorlage - FB 20/0015/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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09.12.2014
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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20.01.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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28.01.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, den Einwand vom 07.11.2014 gegen den Haushaltsplanentwurf 2015 zurückzuweisen.
In Vertretung:
(Nacken)
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Einwand vom 07.11.2014 gegen den Haushaltsplanentwurf 2015 zurückzuweisen.
In Vertretung:
(Grehling)
Der Rat der Stadt beschließt, den Einwand vom 07.11.2015 gegen den Haushaltsplanentwurf 2015 zurückzuweisen.
Philipp
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 07.11.2014, hier eingegangen am 13.11.2014, ist der als Anlage beigefügte Einwand gegen den Haushaltsplanentwurf 2014 erhoben worden. Demnach empfiehlt der Einwender, den Ansatz beim PSP Element 4-130103-912-9, auf Seite 1983, um 10.000 € auf 14.600 € anzuheben.
Gemäß § 80 Abs.3 GO NRW ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen nach Zuleitung an den Rat unverzüglich Bekannt zu geben und während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. In der Öffentlichen Bekanntgabe ist eine Frist von mindestens 14 Tagen festzulegen, in der Einwohner oder Abgabenpflichtige, gegen den Entwurf der Einwendungen erheben können.
Obwohl der Einwand auf dem Geschäftsbogen des BUND erhoben wurde, ist erkennbar, dass dieser Einwand von einem Einwohner der Stadt Aachen vorgebracht wird. Gemäß § 14 Datenschutzgesetz dürfen personenbezogene Daten nur innerhalb öffentlicher Stellen bekannt gegeben werden. Da über den Einwand in öffentlicher Sitzung beraten wird und die Sitzungsunterlagen in Allris öffentlich zugänglich sind, werden in Abstimmung mit dem Rechtsamt der Name und die Anschrift des Einwenders nicht aufgeführt. Gleichwohl hat die Verwaltung geprüft, dass es sich bei dem Einwender um einen Einwohner der Stadt Aachen handelt.
Darüber hinaus wurde die Frist für Einwendungen um zwei Tage überschritten. Nach den 5. Handreichungen (Neues Kommunales Finanzmanagement in NRW Handreichung für Kommunen 5. Auflage) kann der Rat der Gemeinde bei Bedarf eine längere Einwendungsfrist zu lassen und das bürgerfreundliche Verhalten gebietet es, gegebenenfalls auch Einwendungen zu berücksichtigen und dem Rat vorzulegen, die nicht fristgerecht eingelegt wurden.
Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, den Einwand dem Rat gemäß § 80 Abs.3 GO NRW zur Beratung vorzulegen, da der Einwender Einwohner der Stadt Aachen ist und die Fristüberschreitung zur Vorlage von Einwendungen nur unwesentlich überschritten wurde.
Der betroffenen Fachbereich Umwelt nimmt zu dem Einwand wie folgt Stellung:
Zu dem Einwand bzgl. der Erhöhung des Ansatzes von 4.600 auf 14.600 Euro wird seitens der Unteren Landschaftsbehörde wie folgt Stellung bezogen:
Die Förderung von Artenschutz und Biodiversität gehören zu den gesetzlich verankerten Kernaufgaben der Unteren Landschaftsbehörde. Mit den bislang verfügbaren Haushaltsansätzen konnten in der Vergangenheit lediglich Kleinstprojekte wie (Nistkästen, Krötenschutzzäune, etc.) finanziert und umgesetzt werden. Weitere Maßnahmen wurden u.a. im Bereich der Landschaftspflege oder im Forst im Rahmen der dortigen Arbeiten und Projekte sowie durch Kooperationen mit den Verbänden (u.a. NABU Naturschutzstation Aachen) umgesetzt, die nicht aus dem in Rede stehenden Sachkonto finanziert werden.
Um den fachlichen und gesetzlichen Anforderungen im Artenschutz zielgerichtet und bedarfsorientiert und damit auch ökonomisch sinnvoll entsprechen zu können, wurde eine umfangreiche Bestandsaufnahme zum Artenschutz beauftragt, die im Frühjahr 2014 vorgelegt wurde. Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme ist nun ein Konzept zu erstellen, das zum einen der gesetzlichen Verantwortung gegenüber dem Artschutz allgemein und besonders gegenüber vom Gesetzgeber streng geschützter Arten - u.a. Gelbbauchunke, Steinkauz- gerecht wird, zum anderen aber –vor allem durch sachgerechte Priorisierung- auch den finanziellen und personellen Möglichkeiten der Verwaltung entspricht.
Insoweit ist davon auszugehen, dass in künftigen Haushaltsplanungen zunehmend Artenschutzprojekte eingebracht werden, soweit deren Finanzierung und Umsetzung nicht im Rahmen der Landschaftsschutzarbeiten, von forstwirtschaftlichen Maßnahmen, von Fördermaßnahmen im Rahmen des „Förderrichtlinie Naturschutz-Programms“ des Landes oder im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen (gem. BauGB) erfolgt.
Da weitere Maßnahmen u.a. im Bereich der Landschaftspflege oder im Forst umgesetzt werden und der städtische Haushalt keine weitere Belastung, ohne entsprechende Deckung innerhalb des Produktes, tragen kann, schlägt die Verwaltung vor, den Einwand zurückzuweisen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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62,8 kB
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