Entscheidungsvorlage - A 62/0013/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nennt die von dem zwischen den Häusern Pontstraße 50/52 und Pontstraße 60 vorhandenen Abzweig abgehende Privatstraße „Barbarossapark“.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Benennung der von dem zwischen den Häusern Pontstraße 50/52 und Pontstraße 60 vorhandenen Abzweig abgehenden Privatstraße

 

 

Auf dem Gelände zwischen Pontstraße und Hirschgraben werden 4 Wohnhäusern mit insgesamt ca. 30 Wohneinheiten errichtet. Im nördlichen Bereich wird das Gelände durch die freigelegte Barbarossamauer begrenzt.

 

Für eine Hausnummerierung zur Pontstraße zwischen den Häusern 50/52 und 60 stehen 3 Hausnummern zur Verfügung. Eine Änderung der Hausnummerierung Pontstraße 50/52 würde die Möglichkeit einer normalen Nummerierung der neu errichteten Wohnhäuser ermöglichen, wurde jedoch auf Anfrage von den Eigentümern des Hauses Pontstraße 50/52 abgelehnt. Es bleibt somit fraglich, ob ein Durchsetzen der Umnummerierung erfolgreich sein würde.

 

Die gesamte Maßnahme trägt den Namen „Barbarossapark“. Wunsch des Architekten ist es, diesen Objektnamen gleichzeitig als postalische Adresse zu nutzen.

 

Durch die Straßenbenennung „Barbarossapark“ wird einerseits das Problem der Hausnummerierung gelöst (Vermeidung eines unter Umständen aufwendigen Verfahrens der Umnummerierung des vorgelagerten Hauses oder Hausnummerierung mit Buchstaben-Zusätzen). Andererseits wird durch den Straßennamen ein Hinweis auf die vorhandene Babarossamauer gegeben.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von rd. 1000 € im Vermögenshaushalt ergeben.

Entsprechende Mittel stehen in Höhe von 1000 € zur Verfügung.

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Anlagen

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