Kenntnisnahme - FB 61/0102/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Entwässerung Sportplatz Kaletzbenden in RichterichGemeinsamer Antrag der Fraktionen in der BV vom 06.11.2013, lfd. Nr. 82
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/70
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Kenntnisnahme
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14.01.2015
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18.03.2015
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Wie in der Sitzung der Bezirksvertretung am 27.08.2014 zugesagt, ist das städtische Rechtsamt gebeten worden, die Sach- und Rechtslage zu prüfen. Nunmehr liegt das Ergebnis vor.
Das städtische Rechtsamt hat bei der Prüfung folgende Belange untersucht:
- Kann eine Duldungsverfügung nach § 93 Wasserhaushaltsgesetz ( Neufassung ) erlassen werden?
2. Besteht auf die Entwässerungsleitung bezogen ein Notwegerecht gemäß § 917 Abs. 2 BGB?
Als Fazit kommt das städtische Rechtsamt zu dem Ergebnis, dass es keine rechtssichere Möglichkeit sieht, einen Anspruch auf Benutzung der in Privatgrundstücken verlegten Leitung gegen den Willen der Eigentümer durchzusetzen.
Da die mit der Hausverwaltung des „Zehnthofes“ beauftragte Firma schriftlich mitgeteilt hat, dass sich die Eigentümergemeinschaft bei der letzten Eigentümerversammlung vehement gegen eine entsprechende Ableitung ausgesprochen hat, wird diesseits leider keine Möglichkeit mehr gesehen, dass auf dem Sportplatz Kaletzbenden anfallende Drainagewasser dem Amstelbach zuzuführen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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496,4 kB
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