Entscheidungsvorlage - FB 61/0111/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beschließt Variante 2 mit Verkehrsberuhigung durch Fahrbahnrandparken.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Anlass

Am Übergangsbereich Kaubendenstraße / Kellershaustraße entsteht die Betriebs-Kindertagesstätte Eilendorf-Süd, die im Januar 2015 eröffnet werden soll. Im Hinblick auf den Endausbau der Kellershaustraße sind die an der Kindertagesstätte beteiligten Unternehmen an die Verwaltung herangetreten, mit der Bitte eine Verkehrsberuhigung für diesen Bereich zu prüfen. Da zu Zeiten des Berufsverkehrs ein erhöhtes Verkehrsaufkommen herrsche und die Straße als „Teststrecke“ für die umliegenden Autohäuser diene, wäre aus Sicht der Unternehmen eine Verkehrsberuhigung wünschenswert.

 

2. Heutige Situation

Die Kaubendenstraße und Kellershaustraße sind Gewerbestraßen im Gewerbegebiet Eilendorf-Süd, das derzeit sukzessiv erschlossen wird. Der nördliche Seitenraum der Kellershaustraße wurde dazu bereits in einem ersten Bauabschnitt mit Anschluss an die Kaubendenstraße ausgebaut. Die endgültige Herstellung inklusive der Gehweganbindung an der Seite der Kindertagesstätte steht allerdings noch aus.

 

Die bereits ausgebaute Kaubendenstraße verfügt an ihrer nordöstlichen Seite über einen baulich angelegten Parkstreifen und Gehweg. An der südwestlichen Seite wird auf einem unbefestigten Seitenstreifen längs geparkt. Ein Gehweg ist an dieser Seite nicht vorgesehen. Die Fahrbahnbreite beträgt 6,50 m und ist damit ausreichend für den Begegnungsverkehr zweier Lkw. Als Gewerbestraße verfügt die Kaubendenstraße über einen entsprechend hohen Lkw-Anteil.

 

Linienbusverkehr über die Kaubenden- und Kellershaustraße ist nicht geplant. Eventueller Umleitungsverkehr im Linienbetrieb ist aber nicht auszuschließen.

 

Am 19.07.2011 wurde auf Höhe der Zufahrt Post eine Zählung durchgeführt. In der Spitzenstunde querten 24 Fußgänger die Kaubendenstraße (12:30 bis 13:30 Uhr). Die Kfz-Spitzenstunde war von 07:00 bis 08:00 Uhr (356 Kfz). Der Lkw-Anteil betrug über den Tag (07:00 bis 19:00 Uhr) etwa 14%. Für die Kaubendenstraße wurde daraufhin eine bauliche Querungshilfe in Form einer Abpollerung des Seitenstreifens zur Verhinderung des Parkens geplant. Für die Anlage eines Fußgängerüberweges, wie er von einer anliegenden Firma im Jahr 2012 zusätzlich erbeten wurde, reichen die Zahlen nicht aus.

 

Die anliegende Kindertagesstätte stellt eine unübliche Nutzung für eine Gewerbestraße dar. Ein erhöhter Querungsbedarf durch die Kindertagesstätte ist allerdings nicht zu erwarten. Es besteht also keine dementsprechende Anforderung an die Kaubendenstraße. Die Planungen zur Kindertagesstätte (mit 20-25 Mitarbeitern und bis zu ca. 100 Kindern) sehen auf dem eigenen Gelände 12 Stellplätze für die Hol- und Bringverkehre vor. Zusätzlich sind 12 Stellplätze für die Mitarbeiter der Kindertagesstätte eingeplant.

 

Im Juni 2014 wurde an der Kaubendenstraße, Höhe Zufahrt Post, eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Insgesamt wurden in einer Woche 19.712 Messungen durchgeführt (dementsprechend im Durchschnitt 2819 Erfassungen pro Tag). Das durchschnittliche Geschwindigkeitsniveau war nicht auffällig: in Richtung Kellershaustraße / Debyestraße betrug die durchschnittliche Geschwindigkeit 43 km/h und die V85, die von 85 % aller Fahrzeuge nicht überschritten wird, 54 km/h. In Richtung Kaubendenstraße / Zieglerstraße lag die durchschnittliche Geschwindigkeit bei 42 km/h und die V85 bei 53 km/h. Die höchste gemessene Geschwindigkeit war allerdings mit 108 km/h in Richtung Debyestraße und 107 km/h in Richtung Zieglerstraße sehr hoch. Der Anteil größer 60 km/h war in Richtung Debyestraße mit 5,7 % ebenfalls höher als in Richtung Zieglerstraße (4,8 %).

 

Von 2011 bis 2013 wurden in der Kaubenden- und Kellershaustraße 16 Unfälle des Typs 7 (sonstige Unfälle, die sich anderen Typen nicht zuordnen lassen) ohne Personenschäden registriert.

 

3. Planung

Nach Prüfung der vorhandenen und zu erwartenden Verkehrssituation durch die Verwaltung kommen vier Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Betracht:

 

Variante 1: Einengung durch Vorziehen des Seitenraums (vgl. Anlage 1)

Möglich ist eine einseitige Einengung der Kaubendenstraße in Richtung Kellershaustraße von etwa 10,00 m Länge bei 3,50 m Restfahrbahnbreite. Die Lage der Einengung wird maßgeblich durch die sicherzustellende Haltesichtweite aus Richtung Kellershaustraße bestimmt. Durch die Einengung werden die Geschwindigkeiten der einfahrenden Kfz verringert und das dadurch bedingte Gefahrenpotential für alle Verkehrsteilnehmer verringert. Durch das Vorziehen des Seitenraums entfallen etwa vier Parkmöglichkeiten auf dem unbefestigten Seitenstreifen. Eine analoge Maßnahme auf dem entgegengesetzten Fahrstreifen in der Kellershaustraße erfordert den Umbau des bereits fertiggestellten, baulich angelegten Parkstreifens und wird - auch aufgrund des vergleichsweise niedrigeren Geschwindigkeitsniveaus - nicht empfohlen. Zur zusätzlichen Verkehrsberuhigung wird an der Einfahrt zum Grundstück Kellershaustraße 60, ein Pflanzkübel im Fahrbahnbereich aufgestellt.

 

Die Kosten für die Variante mit Einengung durch Vorziehen des Seitenraums betragen etwa 7.000 €.

 

Variante 2: Einengung durch Fahrbahnrandparken (vgl. Anlage 2)

Durch die Markierung von Fahrbahnrandparken mit drei Parkständen wird die Fahrbahn eingeengt und es verbleibt eine Restfahrbahnbreite von 4,50 m. Um in diesem Bereich Parken auf dem unbefestigten Seitenstreifen zu unterbinden, wird dieser abgepollert. Die Parkraumbilanz bleibt jedoch ausgeglichen. Das Fahrbahnrandparken hat eine ähnlich fahrdynamische Auswirkung wie die Variante mit Vorzeihen des Seitenraums. Bei der geplanten Restfahrbahnbreite ist Pkw-Begegnungsverkehr zwar möglich, die Einengung veranlasst Kraftfahrer aber trotzdem zu einer langsamen Fahrweise. Analog zur Variante mit Vorziehen des Seitenraums wird in der Gegenrichtung zur zusätzlichen Verkehrsberuhigung ein Pflanzkübel in der Kellershaustraße aufgestellt.

 

Die Kosten für die Variante mit Einengung durch Fahrbahnrandparken betragen etwa 3.000 €.

 

Variante 3: Pflasterkissen (vgl. Anlage 3)

Diese Variante enthält geteilte Pflasterkissen in der Kaubenden- bzw. Kellershaustraße jeweils vor dem Kurvenbereich. Pkw-Geschwindigkeiten werden mit Pflasterkissen in der Regel auf 25 bis 30 km/h gedämpft. Sie werden so ausgebildet, dass die gepflasterten Flächen vom Lkw-Verkehr nicht befahren werden müssen und für Radfahrer ebenfalls eine befahrbare Breite verbleibt. Die Rollgeräusche können durch den Materialwechsel und dem damit veränderten Geräuschcharakter als störend empfunden werden. Im Gewerbegebiet spielt die Lärmvermeidung aber eher eine untergeordnete Rolle.

 

Die Kosten für die Variante mit Pflasterkissen betragen etwa 15.000 €.

 

Variante 4: Teilaufpflasterung (vgl. Anlage 4)

Durch Teilaufpflasterungen in der Kaubenden- und Kellershaustraße werden Geschwindigkeiten zwischen 25 km/h und 35 km/h erreicht. Eine geringe Rampenneigung stellt die Befahrbarkeit durch den Lkw-Verkehr sicher. Die Teilaufpflasterung ist damit lediglich optisch – und nicht fahrdynamisch – wirksam. Auch bei Teilaufpflasterungen können Rollgeräusche als störend empfunden werden.

 

Die Kosten für die Variante mit Teilaufpflasterungen betragen etwa 24.000 €.

 

4. Fazit und Empfehlung

Im Gegensatz zu Schulen und Seniorenheimen ist bei Kindergärten und –tagesstätten davon auszugehen, dass die Kinder altersbedingt den Weg zur Tageseinrichtung nicht allein, sondern in Begleitung eines verantwortungsbewusst handelnden Erziehungsberechtigten zurücklegen. Die Planung der Kindertagesstätte enthält zudem ausreichend Stellplätze auf dem eigenen Grundstück. Parkvorgänge am Fahrbahnrand der Kaubendenstraße und daraus resultierende Querungen sind nicht zu erwarten. Das Unfallgeschehen und das allgemeine Geschwindigkeitsniveau sind unauffällig. Nur einzelne, wenige Fahrten mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit begründen geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen.

 

Die Verwaltung empfiehlt auf dieser Grundlage, den Beschluss für die kostengünstige Variante 2 mit Verkehrsberuhigung durch Fahrbahnrandparken zu fassen.

 

Bedingt durch den hohen Lkw-Verkehrsanteil wird der Einsatz von befahrbaren Pflasterflächen in Gewerbegebieten als kritisch betrachtet. Die Variante 4 mit Teilaufpflasterung wird deswegen seitens der Verwaltung nicht empfohlen.

 

Unabhängig von der Wahl der Verkehrsberuhigung sollten auch die an der Kindertagesstätte beteiligten und benachbarten Unternehmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen und einen direkten Zugang zum Grundstück der Kindertagesstätte ermöglichen.

 

Die an der Betriebskita beteiligten Unternehmen sprechen sich hingegen für Variante 3 Pflasterkissen aus. Begründet wird dies damit, dass bei Variante 2 nicht sichergestellt werden kann, dass aus Richtung der Kaubendenstraße Fahrzeuge am Fahrbahnrand geparkt werden und dann kein geschwindigkeitsreduzierender Effekt erzielt würde. Aus Sicht der Fachverwaltung ist die Markierung von Parkraum und die dadurch erzielte Einengung der Fahrbahn ein vielerorts erprobtes und bewährtes Mittel zur Reduzierung von Fahrgeschwindigkeiten. Der Einbau von Pflasterkissen wurde hingegen in der Vergangenheit von verschiedensten Interessengruppen als nachteilig erachtet. Die Verwaltung hält daher an der vorgeschlagenen Maßnahme fest. Sollte sich die Maßnahme wider Erwarten als nicht wirksam erweisen, kann der Einbau von Pflasterkissen erneut geprüft werden.

 

5. Finanzielle Auswirkungen

Im Rahmen der Haushaltsplanungen 2015 ff. wurden unter dem investiven PSP-Element 5-120102-200-00200-300-1 „Kaubendens._Kellershaustr. Bplan 613“ Mittel in Höhe von 48.000 € eingeplant. Unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-201-5 „Kaubenden_Kellershaustraße, Bebauungsplan“ wurden Mittel in Höhe von 4.500 € eingeplant.

 

Die Einplanung der Mittel in den Haushalt 2015 ff. gilt vorbehaltlich der Genehmigung durch den Rat der Stadt Aachen sowie der Bezirksregierung.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

PSP-Element 5-120102-200-00200-300-1 „Kaubendens._Kellershaustr. Bplan 613“

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2015

fortgeschriebener Ansatz 2015

Ansatz

2016 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2016 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

48.000

48.000

0

0

48.000

48.000

Ergebnis

- 48.000

- 48.000

0

0

48.000

48.000

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

 

 

 

 

PSP-Element 4-120102-201-5 „Kaubenden_Kellershaustraße, Bebauungsplan“

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

fortgeschriebener Ansatz 2015

Ansatz

2016 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2016 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

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0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

2.000

2.000

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0

0

0

Abschreibungen

2.500

2.500

0

0

0

0

Ergebnis

- 4.500

- 4.500

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0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

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0

 

 

Deckung ist gegeben

 

 

 

 

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Anlagen

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