Entscheidungsvorlage - FB 20/0018/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Haushaltssatzung 2015 unter Einbeziehung der Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2015 zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Haushaltssatzung 2015 unter Einbeziehung der Veränderungsnachweisung zum Haushaltsplanentwurf 2015. Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 22.10.2014 wurde der Haushaltsplanentwurf 2015 mit seinen Anlagen in den Rat der Stadt Aachen eingebracht. Darüber hinaus wurden den Fraktionen die ausschussbezogenen, kontenscharfen Auswertungen für alle Ratsmitglieder zur Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen zur Verfügung gestellt. Für die Beratung im Finanzausschuss und im Rat wird insoweit auf diese Unterlagen verwiesen.

 

Zwischenzeitlich wurde der Haushaltsplanentwurf von den Bezirksvertretungen B0 bis B6 und den Fachausschüssen für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich beraten. Außerdem wurden durch die Verwaltung noch weitere Veränderungen vorgenommen. Die wesentlichen Veränderungen gegenüber den bereits zu den Ausschussberatungen versendeten Unterlagen finden Sie in den folgenden Anlagen:

Anlage 1 – Übersicht über die wesentlichen Veränderungen im Ergebnisplan

Anlage 2 – Übersicht über die wesentlichen Veränderungen im Investitionsplan

 

Weiterhin wird der Vorlage unter Berücksichtigung der bisher vorliegenden Änderungen die Haushaltssatzung als Anlage 3 sowie die Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals als Anlage 4 beigefügt.

 

Des Weiteren ist die vollständige Veränderungsnachweisung, nach Ausschüssen sortiert, als weitere Beratungsgrundlage beigefügt:

Anlage 5vollständige VN zum Ergebnisplan 2015

Anlage 6vollständige VN zum Investitionsplan einschl. Verpflichtungsermächtigungen 2015

Anlage 7vollständige VN zum konsumtiven Finanzplan 2015

Diese Veränderungsnachweisung beinhaltet sämtliche Veränderungen gegenüber dem Entwurf und ersetzt damit alle bisher versandten Veränderungsnachweise.

 

Innerhalb des Veränderungsnachweises ist in den einzelnen Zeilen erkennbar, ob die Änderung des Haushaltsansatzes durch die Verwaltung oder durch die Fachausschüsse vorgenommen wurde.

 

Die Veränderungen der Verwaltung, die aus zeitlichen Gründen nicht in den Fachausschüssen behandelt werden konnten, sind ebenfalls jeweils in einer eigenen Zeile ausgewiesen.

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