Entscheidungsvorlage - FB 22/0008/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung einer Wettbürosteuer
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse
- Verfasst von:
- Hermanns, Rolf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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20.01.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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28.01.2015
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Landesrechtliche Genehmigung
Zur Stabilisierung der Haushaltssituation wird in Aachen mit der Wettbürosteuer eine neue originäre Steuerart eingeführt. Bereits umgesetzt wurde die Wettbürosteuer in Städten wie Freiburg, Stuttgart, Hagen und Dortmund. Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW) hat die Genehmigung einer solchen Wettbürosteuer nach § 2 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) auf Antrag der Stadt Hagen am 18.06.2014 erteilt. Aufgrund dieser Genehmigung steht es allen Kommunen in NRW frei, die Wettbürosteuer einzuführen.
Das MIK NRW genehmigt die Wettbürosteuer:
- Für lizensierte und nicht lizensierte Wettbüros (oder auch legale und illegale)
- Aufwand ist die Möglichkeit der Abgabe eines Wettscheins
- Vergnügen ist die Möglichkeit, „Live“ die Wetten im Wettbüro mit zu verfolgen (per Fernseher, PC etc.)
- In der Genehmigung wird auch auf die bislang noch fehlende Rechtsprechung und damit auf eine gewisse Rechtsunsicherheit hingewiesen.
Ausgangslage Aachen
Für Aachen wurden folgende besteuerungsrelevante Daten (Stand Dez. 2014) ermittelt:
Es sind derzeit 9 Wettbüros tätig. Allerdings ist die Zahl aufgrund der Fluktuation in diesem Bereich eine Momentaufnahme. So waren in der Vergangenheit zeitweise mehr als 20 Wettbüros tätig.
Rechtsprechung zur Wettbürosteuer
Das Verwaltungsgericht Freiburg bestätigt die Wettbürosteuer als zulässige kommunale Aufwandsteuer mit Urteil vom 26.03.2014 (2 K 805/13), verneint die Gleichartigkeit mit der auf Umsätze der Wettbüros landesrechtlich erhobenen Renn- und Wettsteuer und erklärt die Veranstaltungsfläche als zulässige Bemessungsgröße. Gegen dieses Urteil ist beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Berufung erhoben worden, sodass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Prognostiziertes Steueraufkommen
Bei einer durchschnittlichen Veranstaltungsfläche von 75 m² pro Wettbüro und einem Steuersatz von 200 € je angefangenen Kalendermonat für jede angefangenen zwanzig Quadratmeter Veranstaltungsfläche zahlt ein Wettbüro 9.600 € pro Jahr. Vorsorglich wird bei der Berechnung auf den Stand von heute (= 9 Wettbüros) abgestellt, sodass sich ein jährliches Steueraufkommen von ca. 90.000 € ergibt. Da die Steuer zum 01.04.2015 eingeführt werden soll, errechnet sich für 2015 ein Steueraufkommen von 67.500 €.
Der Steuersatz von 200 € liegt im Rahmen dessen, was in anderen Städten in NRW derzeit erhoben wird (Dortmund = 250 €; Hagen = 200 €).
Verwaltungsaufwand
Hinsichtlich des Personalbedarfs für die Erhebung der Wettbürosteuer wird die Einrichtung einer viertel Vollzeitstelle erforderlich, die mit bereits vorhandenem Personal und dem FB 11 vorgelegten Organisationsvorschlag realisiert werden kann.
Anlage
Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Aachen für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbürosteuersatzung) vom 28.01.2015
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 67.500 | 67.500 | 202.500 | 202.500 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Soweit die Wettbürosteuersatzung nicht beschlossen wird, verschlechtert sich der Haushaltsansatz entsprechend.
Für 2015 ist ein geringeres Steueraufkommen von 67.500 € angesetzt, da die Satzung erst zum 01.04.2015 in Kraft tritt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,3 kB
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