Kenntnisnahme - FB 61/0113/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksfraktion Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die darin festgelegten Verfahrensschritte zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Nach Eingang des Antrages der SPD-Bezirksfraktion vom 15.07.2014 sowie des Antrages aus der Anwohnerschaft Eichenheck / Fuchsbau mit insgesamt 56 Unterschriften vom 13.08.2014 hat die Verwaltung nach Ende der Schulferien die Geschwindigkeit in Höhe des Hauses Im Fuchsbau 11 in der Zeit vom 19.09.2014 bis 26.09.2014 durch ein Erfassungsgerät permanent messen lassen. Von den insgesamt 4636 registrierten Kraftfahrzeugen fuhren 38,8% über 40km/h, wobei in Fahrtrichtung Eichenheck 31% und in Fahrtrichtung Nerscheider Weg 44,6% aller gemessenen Geschwindigkeiten über 40km/h lagen.

Sowohl beim Aufhängen und Abnehmen des Zählgerätes als auch bei anderen Ortsbesichtigungen fiel auf, dass die Anwohner in der Straße Im Fuchsbau weitestgehend ihre Fahrzeuge auf dem gegenüberliegenden Parkstreifen abstellten und nur wenige im unteren Straßenstück vor den Wohnhäusern am Fahrbahnrand parkten. Die hierdurch weitestgehend in voller Breite autofreie Fahrgasse lädt die Kraftfahrer zu zügigem Befahren der Straßenverbindung ein. Nach Auskunft der Polizei ist die Unfallsituation in diesem Straßenstück jedoch völlig unauffällig.

 

Aufgrund der vorhandenen schützenswerten Einrichtungen (Spielplatz) werden in dieser Straße zwar im Rahmen personeller Möglichkeiten Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, ein nachhaltiger Erfolg kann aber leider nicht festgestellt werden. Die Ausschilderung einer Anliegerstraße dürfte ebenfalls keinen nachhaltigen Erfolg bringen, da wegen der Randlage im Stadtgebiet Aachen und der verzweigten Straßenführung die Überwachung des Verkehrsverbotes für Durchgangsverkehr sehr personalintensiv ist und deshalb von der Polizei nur sehr nachrangig und vereinzelt vorgenommen werden könnte.

 

Die Verwaltung sieht deshalb als ersten Schritt die Möglichkeit, Im Fuchsbau auf der Seite der Häuser mit ungeraden Hausnummern ausnahmsweise (§ 45 Absatz 1c StVO schließt eigentlich Fahrbahnmarkierungen in Tempo-30-Zonen aus!) in einem Teilstück einen Fahrbahnrandparkstreifen ab zu markieren, an dessen zuführendem Kopfende ein Blumenkübel zur gestalterischen und faktischen Absicherung der nachfolgend geparkten Fahrzeuge abgestellt werden soll. Hierdurch soll die Fahrbahnbreite optisch eingeengt und damit der Anreiz zu zügigem Fahren gemindert werden. Außerdem müssen bei aufkommendem Gegenverkehr die bergwärts fahrenden KFZ in vorhandenen Lücken den Gegenverkehr abwarten. Auch in den Abschnitten ohne Parkstreifenmarkierung bleibt weiterhin das Fahrbahnrandparken vor den Wohnhäusern erlaubt, weil die Restfahrbahnbreite für den Anlieger- und Rettungsverkehr ausreicht.

 

Ca. 6 Monate nach Aufbringen dieser Parkstreifenmarkierungen wird die Verwaltung eine erneute Geschwindigkeitsmessung im gleichen Straßenstück vornehmen. Sollten hierbei die erfassten Fahrgeschwindigkeiten nicht spürbar zurückgegangen sein, könnte sich die Verwaltung vorstellen, eine Sackgassenregelung durch eine Abbindung in Höhe der Dreiecksinsel Eichenheck / Im Fuchsbau zu probieren. Hierzu müssten dann entsprechende Verkehrslenkungsvorschläge erarbeitet und durch die Bezirksvertretung diskutiert und beschlossen werden. Zunächst sollen aber weniger einschneidende Maßnahmen ausprobiert werden.

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Anlagen

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