Entscheidungsvorlage - FB 22/0008/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die in der Anlage aufgeführte Wettbürosteuersatzung zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage aufgeführte Wettbürosteuersatzung. Sie tritt ab 01.04.2015 in Kraft.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Landesrechtliche Genehmigung

Zur Stabilisierung der Haushaltssituation wird in Aachen mit der Wettbürosteuer eine neue originäre Steuerart eingeführt. Bereits umgesetzt wurde die Wettbürosteuer in Städten wie Freiburg, Stuttgart, Hagen und Dortmund. Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW) hat die Genehmigung einer solchen Wettbürosteuer nach § 2 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) auf Antrag der Stadt Hagen am 18.06.2014 erteilt. Aufgrund dieser Genehmigung steht es allen Kommunen in NRW frei, die Wettbürosteuer einzuführen.

 

Das MIK NRW genehmigt die Wettbürosteuer:

 

-          r lizensierte und nicht lizensierte Wettbüros (oder auch legale und illegale)

-          Aufwand ist die Möglichkeit der Abgabe eines Wettscheins

-          Vergnügen ist die Möglichkeit, „Live“ die Wetten im Wettbüro mit zu verfolgen (per Fernseher, PC etc.)

-          In der Genehmigung wird auch auf die bislang noch fehlende Rechtsprechung und damit auf eine gewisse Rechtsunsicherheit hingewiesen.

 

 

Ausgangslage Aachen

r Aachen wurden folgende besteuerungsrelevante Daten (Stand Dez. 2014) ermittelt:

 

Es sind derzeit 9 Wettbüros tätig. Allerdings ist die Zahl aufgrund der Fluktuation in diesem Bereich eine Momentaufnahme. So waren in der Vergangenheit zeitweise mehr als 20 Wettbüros tätig.

 

 

Rechtsprechung zur Wettbürosteuer

Das Verwaltungsgericht Freiburg bestätigt die Wettbürosteuer als zulässige kommunale Aufwandsteuer mit Urteil vom 26.03.2014  (2 K 805/13), verneint die Gleichartigkeit mit der auf Umsätze der Wettbüros landesrechtlich erhobenen Renn- und Wettsteuer und erklärt die Veranstaltungsfläche als zulässige Bemessungsgröße. Gegen dieses Urteil ist beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Berufung erhoben worden, sodass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

 

 

Prognostiziertes Steueraufkommen

Bei einer durchschnittlichen Veranstaltungsfläche von 75 m² pro Wettbüro und einem Steuersatz von 200 € je angefangenen Kalendermonat für jede angefangenen zwanzig Quadratmeter Veranstaltungsfläche zahlt ein Wettbüro 9.600 € pro Jahr. Vorsorglich wird bei der Berechnung auf den Stand von heute (= 9 Wettbüros) abgestellt, sodass sich ein jährliches Steueraufkommen von ca. 90.000 € ergibt. Da die Steuer zum 01.04.2015 eingeführt werden soll, errechnet sich für 2015 ein Steueraufkommen von 67.500 €.

 

Der Steuersatz von 200 € liegt im Rahmen dessen, was in anderen Städten in NRW derzeit erhoben wird (Dortmund = 250 €; Hagen = 200 €).

 

Verwaltungsaufwand

Hinsichtlich des Personalbedarfs für die Erhebung der Wettbürosteuer wird die Einrichtung einer viertel Vollzeitstelle erforderlich, die mit bereits vorhandenem Personal und dem FB 11 vorgelegten Organisationsvorschlag realisiert werden kann.

 

 

Anlage

Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Aachen für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbürosteuersatzung) vom 28.01.2015

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

67.500

67.500

202.500

202.500

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

Soweit die Wettbürosteuersatzung nicht beschlossen wird, verschlechtert sich der Haushaltsansatz entsprechend.

 

Für 2015 ist ein geringeres Steueraufkommen von 67.500 € angesetzt, da die Satzung erst zum 01.04.2015 in Kraft tritt.

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Anlagen

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