Kenntnisnahme - FB 64/0009/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Berichtswesen des Fachbereiches Wohnen betreffend die Wohnungssuchenden und die Wohnungsvermittlung für das Jahr 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Wohnen
- Verfasst von:
- FB 64
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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27.01.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Erkenntnisse aus der Wohnungsvermittlung bei der Fortschreibung von „Aachen-Strategie-Wohnen“ zu berücksichtigen und insbesondere für Bedarfsanalysen (Zielgruppen und Wohnungsgemenge) sowie die Einschätzung von Standort- und Quartiersqualität und die Umsetzung der Quotenregelung für öffentlich geförderten Wohnungsbau zu Grunde zu legen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Verwaltung, der Fachbereich Wohnen, berichtet jährlich über die Entwicklung der Wohnungssuchenden und der Wohnungsvermittlung im geförderten Wohnungsmarkt.
A. Geförderter Mietwohnungsbestand zum 01.01.2014 in Aachen
Der geförderte Mietwohnungsbestand in der Stadt Aachen betrug zum 01.01.2014 noch 9.342 Wohneinheiten (WE) für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein der Einkommensgruppe A.
Für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein der Einkommensgruppe B (EKG A + 40 v.H.) gab es
zu Beginn 2014 = 162 WE.
Zur Erfüllung der daseinsvorsorglichen Aufgabe der Wohnraumversorgung von Menschen mit Benachteiligungen am Wohnungsmarkt wird auch der städtische, freifinanzierte Wohnungsbestand mit derzeit ca. 1.700 Wohneinheiten in Belegungsabstimmung zwischen gewoge AG und Fachbereich Wohnen in Anspruch genommen.
B. Versorgung mit öffentlich geförderten Wohnungen
Sobald eine geförderte Wohnung bezugsfertig oder frei wird, hat der Eigentümer bzw. die Hausverwaltung dies aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung dem Fachbereich Wohnen mitzuteilen.
Wird der Wohnungsaufsicht ein Leerstand aufgrund der Bestands- und Besetzungskontrollen oder des monatlichen Abgleichs mit dem Einwohnermeldeamt bekannt, so wird der Eigentümer unverzüglich kontaktiert. Auch dies trägt zu einer äußerst geringen Leerstandsquote von zuletzt unter 0,5 % bei.
Durch die Wohnungsvermittlungsstelle werden die berechtigten Wohnungssuchenden über die freien Wohnungen informiert und bei Interesse an den/die Vermieter/in verwiesen.
Bei Wohnungen mit Besetzungsrecht findet für die Unterbringung von Wohnungsnotfällen der vom Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschlossene Dringlichkeitskatalog Anwendung. Beim Besetzungsrecht darf der Verfügungsberechtigte einer Wohnung diese nur einer vom FB Wohnen benannten oder zugewiesenen wohnungssuchenden Person überlassen. Da auch eine gemischte (soziale) Bewohnerstruktur angestrebt wird, kann in begründeten Einzelfällen von diesen Kriterien abgewichen werden.
Das nach den Fördervorschriften eingeräumte Besetzungsrecht besteht aktuell an 1.257 Wohnungen des 1. Förderweges (bzw. Einkommensgruppe A), davon sind 86 im Eigentum der Stadt Aachen und 85 Wohnungen im Eigentum der gewoge AG.
C. Wohnungsnotstände
Die Zahl der Wohnungsnotstände ist in diesem Jahr wieder leicht angestiegen.
Die Gesamtzahl der Wohnungssuchenden ist rückläufig, da aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes in Aachen kaum noch Wohnungen frei werden. Es besteht wenig Fluktuation.
Ältere Menschen sind prozentual nach wie vor stark betroffen. Sie wollen nicht auf stationäre Einrichtungen angewiesen sein und suchen eher eine altengerechte Wohnung in guter infrastruktureller Umgebung. Es kumulieren sich geringe Renteneinkünfte mit dem Defizit an preiswerten und gleichzeitig barrierearmen/-freien Wohnungen.
Der stetige Rückgang an öffentlich geförderten Mietwohnungen forciert die Problemstellung in der Wohnungsvermittlung. Das Verweilen in nicht altengerechten aber teuren Wohnungen führt zur Einstufung als Wohnungsnotfall.
D. Vermittlungsergebnisse
Im abgelaufenen Jahr konnten 1.086 Haushalte in eine geförderte Wohnung vermittelt werden.
Davon waren 327 den Dringlichkeitsstufen 1-3 zugeordnet.
Während die Vermittlungsquote 2004 bei ca. 80 % lag und so ausreichend vermittelbaren Wohnraum signalisierte, fällt sie bis heute nahezu kontinuierlich und zeigt die immer weiter zunehmende Anspannung im Bereich geförderter Wohnraum deutlich auf. Derzeit ist bedingt durch sinkende Bestandszahlen bei gleichbleibender Nachfrage fast nur jeder dritte Wohnungssuchende vermittelbar.
2.010 wohnungssuchenden Haushalten konnten wir nicht zu einer neuen Wohnung verhelfen.
Weiterhin sind aktuell bei der Wohnungsversorgung Problemgruppen zu nennen:
ca. 90% der Wohnungssuchenden sind Minderverdienende(Unterschreitung der maßgeblichen
Einkommensgrenze um 20%)
ca. 50 % erhalten Transferleistungen (Hartz IV oder Sozialgeld).
Die Vermittlung von geeignetem Wohnraum gestaltet sich infolge des abnehmenden Wohnungsbestandes zunehmend schwieriger. Viele Antragsteller müssen in Ermangelung eines entsprechenden Wohnungsangebotes mehrmals die Hilfe der Wohnungsvermittlung in Anspruch nehmen, bis sie eine geeignete Wohnung gefunden haben.
Die Lebenssituation vieler Wohnungssuchender gestaltet sich immer schwieriger. Hierbei spielt der finanzielle Gesichtspunkt eine wesentliche Rolle; Haushalte fallen in den Bezug von Transferleistungen oder haben negative Schufa-Auskünfte.
In vielen Fällen begleiten wir die Wohnungssuchenden bei der Besichtigung von Wohnungen und führen Gespräche mit den Vermietern/innen, damit überhaupt eine Chance auf Anmietung einer Wohnung besteht.
Ein positives Ergebnis aus dieser intensiven Betreuung der Wohnungssuchenden ist die gestiegene Zahl der untergebrachten Familien von 1.023 im Jahr 2013 auf 1.086 im Jahr 2014.
Insbesondere konnten vermehrt Wohnungsnotfälle vermittelt werden.
Die Zahl der Vorsprachen von 9.650 im Jahr 2007 ist auf 13.680 im Jahr 2014 gestiegen.
Die Erkenntnisse aus der Wohnungsvermittlung dienen als Grundlage zu Bedarfsanalysen für Zielgruppen und Wohnungsgrößen, Einschätzung von Standort- und Quartiersqualität, Umsetzung der Quotenregelung sowie Förderwürdigkeit von Neubauvorhaben und
Modernisierungsmaßnahmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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