Entscheidungsvorlage - B 03/0001/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt,  bei der nächsten Neuauflage des Flächennutzungsplanes den Vennbahnradweg als „für den Radverkehr verkehrswichtigen Weg von der Moltkestraße bis zur Staatsgrenze zu Belgien“ aufzunehmen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verkehrsmanagementausschuß hat in seiner Sitzung am 18.3.2004 den Baubeschluß für den Ausbau des Vennbahnradweges zwischen Kornelimünster- Iternberg und Walheim beschlossen. Die Ausschreibung wurde zwischenzeitlich vorbereitet, Submissionstermin ist Ende November. Seitens der Verwaltung wurde diese Maßnahme zur Förderung nach GVFG angemeldet. Eine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn liegt vor.

Für eine GVFG-Förderung ist es jedoch noch erforderlich, die Verkehrsbedeutung der Radwegeverbindung hervorzuheben. Die kommunalpolitische Zielsetzung muss gemäß § 3 GVFG durch entsprechende Ausweisung im Flächennutzungsplan der Gemeinde oder durch besondere Darstellung in einem für die Beurteilung gleichwertigen Plan zum Ausdruck gebracht werden. Nach Auffassung der Bezirksregierung wird eine Aufnahme in den Flächennutzungsplan favorisiert.

 

Der Abschnitt des Vennbahnradweges zwischen Kornelimünster-Iternberg und Walheim ist Teil einer Radwegeverbindung, welche sich einmal in ihrem Endzustand vom ehemaligen Moltkebahnhof in der Innenstadt ( Moltkestraße) bis zur Staatsgrenze zu Belgien und darüber hinaus in die Eifel erstrecken soll. Die Vennbahntrasse ist zurzeit teilweise im Bau (am Bahnhof Rothe Erde) bzw. steht dieser kurz bevor (zwischen Kornelimünster-Iternberg und Walheim ). Darüber hinaus muss noch die Planung für Teilabschnitte aufgegriffen und ebenfalls umgesetzt werden.

Da dies in Aachen nicht der Fall ist, ist es somit erforderlich, durch Ratsbeschluß die Verkehrsbedeutung  der Radwegeverbindung zu bestätigen und zu beschliessen, dass diese Radwegeverbindung von Aachen-Mitte über Brand bis nach Walheim bei der nächsten Neuauflage des Flächennutzungsplanes den Vennbahnradweg von Innenstadt über Brand bis nach Walheim als „für den Radverkehr verkehrswichtigen Weg von der Moltkestraße bis zur Staatsgrenze zu Belgien“ mit überregionaler Funktion aufzunehmen ist.

 

Die Verkehrsbedeutung der Radwegeverbindung wird durch das Verkehrsgutachten des Büro VIA eG, Köln vom Jan.1996 „Verkehrliche Auswirkungen des Radweges Kornelimünster- Walheim“ unterstrichen. Ebenso wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens die Bedeutung dieser Wegeverbindung für Freitzeit- und Schülerverkehre zwischen Kornelimünster und Walheim hervorgehoben. Der Radweg selbst wurde in den verschiedenen Planwerken der Stadt Aachen als für den Radwegenetzschluss wichtige Maßnahme aufgeführt. Bereits im Maßnahmenkonzept, erste Ausbaustufe des VEP-Radverkehrsplanes von 1993 wurde die Trasse als für den Netzschluss besonders wichtige Maßnahme aufgeführt. Im Maßnahmenplan Radverkehr aus dem Jahre 2002 ist der Radweg als Priorität 2 – Maßnahme aufgeführt, d.h. als „Vordringliches Projekt“.

 

 

Da alle Beschlüsse zum Bau des Radweges vorliegen und lediglich aus fördertechnischen Gründen der im Vorfeld erläuterte Beschluß erforderlich ist, kann nach Auffassung der Verwaltung von einer Vorberatung in den Fachausschüssen abgesehen werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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