Entscheidungsvorlage - B 03/0001/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau des Vennbahnradweges von Kornelimünster-Iternberg nach Walheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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17.11.2004
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der
Verkehrsmanagementausschuß hat in seiner Sitzung am 18.3.2004 den Baubeschluß
für den Ausbau des Vennbahnradweges zwischen Kornelimünster- Iternberg und
Walheim beschlossen. Die Ausschreibung wurde zwischenzeitlich vorbereitet,
Submissionstermin ist Ende November. Seitens der Verwaltung wurde diese
Maßnahme zur Förderung nach GVFG angemeldet. Eine Zustimmung zum vorzeitigen
Baubeginn liegt vor.
Für eine
GVFG-Förderung ist es jedoch noch erforderlich, die Verkehrsbedeutung der
Radwegeverbindung hervorzuheben. Die kommunalpolitische Zielsetzung muss gemäß
§ 3 GVFG durch entsprechende Ausweisung im Flächennutzungsplan der Gemeinde
oder durch besondere Darstellung in einem für die Beurteilung gleichwertigen
Plan zum Ausdruck gebracht werden. Nach Auffassung der Bezirksregierung wird
eine Aufnahme in den Flächennutzungsplan favorisiert.
Der
Abschnitt des Vennbahnradweges zwischen Kornelimünster-Iternberg und Walheim
ist Teil einer Radwegeverbindung, welche sich einmal in ihrem Endzustand vom
ehemaligen Moltkebahnhof in der Innenstadt ( Moltkestraße) bis zur Staatsgrenze
zu Belgien und darüber hinaus in die Eifel erstrecken soll. Die Vennbahntrasse
ist zurzeit teilweise im Bau (am Bahnhof Rothe Erde) bzw. steht dieser kurz
bevor (zwischen Kornelimünster-Iternberg und Walheim ). Darüber hinaus muss
noch die Planung für Teilabschnitte aufgegriffen und ebenfalls umgesetzt
werden.
Da dies in
Aachen nicht der Fall ist, ist es somit erforderlich, durch Ratsbeschluß die
Verkehrsbedeutung der
Radwegeverbindung zu bestätigen und zu beschliessen, dass diese
Radwegeverbindung von Aachen-Mitte über Brand bis nach Walheim bei der nächsten
Neuauflage des Flächennutzungsplanes den Vennbahnradweg von Innenstadt über
Brand bis nach Walheim als „für den Radverkehr verkehrswichtigen Weg von der
Moltkestraße bis zur Staatsgrenze zu Belgien“ mit überregionaler Funktion
aufzunehmen ist.
Die
Verkehrsbedeutung der Radwegeverbindung wird durch das Verkehrsgutachten des
Büro VIA eG, Köln vom Jan.1996 „Verkehrliche Auswirkungen des Radweges
Kornelimünster- Walheim“ unterstrichen. Ebenso wurde im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens die Bedeutung dieser Wegeverbindung für Freitzeit-
und Schülerverkehre zwischen Kornelimünster und Walheim hervorgehoben. Der
Radweg selbst wurde in den verschiedenen Planwerken der Stadt Aachen als für
den Radwegenetzschluss wichtige Maßnahme aufgeführt. Bereits im
Maßnahmenkonzept, erste Ausbaustufe des VEP-Radverkehrsplanes von 1993 wurde
die Trasse als für den Netzschluss besonders wichtige Maßnahme aufgeführt. Im
Maßnahmenplan Radverkehr aus dem Jahre 2002 ist der Radweg als Priorität 2 –
Maßnahme aufgeführt, d.h. als „Vordringliches Projekt“.
Da alle
Beschlüsse zum Bau des Radweges vorliegen und lediglich aus fördertechnischen
Gründen der im Vorfeld erläuterte Beschluß erforderlich ist, kann nach
Auffassung der Verwaltung von einer Vorberatung in den Fachausschüssen
abgesehen werden.