Kenntnisnahme - E 49.5/0014/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Kultur beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung gem. Vorlage.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Kulturbetrieb der Stadt Aachen wurde im Jahre 2006 gegründet.

Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde ein Veranstaltungsmanagement (E 49/4) installiert.

Grundsätzlich ist die Betreuung der s.g. „Freien Szene“ beim Veranstaltungsmanagement angesiedelt.

Ein Organigramm ist beigefügt.

Innerhalb des Organigramms wurde festgelegt, welche Sparten durch welche Mitarbeiter betreut werden sollen.

Die je nach Sachlage erforderliche Zusammenarbeit mit den übrigen Geschäftsbereichen des Kulturbetriebes erfolgt demnach auch in 1. Instanz über E 49/4 (Kooperationen, Raumangelegenheiten etc.). In diesem Zusammenhang spielen inhaltliche Schwerpunkte, künstlerische Sparten, Erfahrungen, Verbindungen und Expertisen eine große Rolle.

Bzgl. der Förderverfahren (KASTE) erfolgt für alle eingehenden Anträge die inhaltliche Beurteilung nach dem Kulturellen Leitprofil der Stadt Aachen und gegebenenfalls nach politischen Vorgaben bei Sonderveranstaltungen (Großausstellungen wie z.B. Ex Oriente, Karlsjahr etc.).

 

Die vorliegenden Richtlinien der Freien Kultur traten mit Wirkung vom 01.10.2010 in Kraft.

Aus Sicht der Verwaltung ist die inhaltliche Ausgestaltung nach wie vor sinnhaft.

Die Formalien sollten/könnten vereinfacht werden.

Dies sollte aber im Einvernehmen und in der Diskussion unmittelbar mit der s.g. „Freien Szene“ besprochen werden.

Aus Sicht der Verwaltung ist es allerdings unerlässlich, die Bürokratie zu vereinfachen.

Hierzu gehört u.a., dass die Zuschüsse auf formlosen Antrag gewährt werden können.

Der Antrag ist schriftlich bis zum 15.11. des Vorjahres beim Kulturbetrieb der Stadt Aachen einzureichen.

Neben den üblichen Daten – Name, Anschrift, Kontonummer sowie ggf. bei Gruppen auch Namen und Anschrift des verantwortlichen Projektleiters, der verantwortlichen Projektleiterin sind dem Antrag beizufügen:

- eine ausführliche Projektbeschreibung unter Würdigung der Inhalte

- eine Übersicht aus der Veranstaltungsort, Einzeltermine und der Abschluss der Maßnahme ersichtlich sind.

- ein nach Einzelposition aufgeschlüsselter Kosten- und Finanzierungsplan.(siehe Vordruck)

- Aussagen über Zielerreichungsgrad und Kennzahlen (bsp. Zielgruppe, erwartete Besucherzahl, Kosten/Einwohner etc.).

Des Weitern schlägt die Verwaltung vor, Festbetragsfinanzierungen anstelle von Anteilsfinanzierungen vorzunehmen.

 

Bzgl. der Förderverfahren anderer Förderer wie z.B. Land, Euregio etc. ist E 49/4 beratend und vermittelnd tätig. Informationen über angekündigte Fördermaßnahmen werden von E 49/4 regelmäßig sondiert und entsprechend an städtische Akteure sowie die freie Szene weitergeleitet.

Die Kommunikation zwischen Kulturbetrieb und Freier Kulturszene erfolgt ebenfalls über E 49/4 (s. spartenbezogende Arbeitsfelder) nach Bedarf in Absprache mit der Kulturdezernentin und der Betriebsleitung (kaufmännische und inhaltliche).

Ein Austausch findet über die jeweiligen Geschäftsbereichsleitersitzungen, über Jour Fix-Besprechungen (in regelmäßigen Abständen) statt, Künstlergespräche sowie projektbezogene Termine mit den jeweiligen Akteuren ( je nach Bedarf) .

Zweimal  jährlich findet ein Workshop (letztmalig am 23.01.2015) bzw. Austausch zwischen dem Kulturbetrieb und der Freien Szene auf Einladung und unter Organisation des Kulturbetriebs statt. Hier haben sowohl KünstlerInnen aus der Freien Szene wie auch städtische Institutionen Gelegenheit, konkrete Probleme aber auch Projektideen, Themenkomplexe, Kooperationen und weitere Inhalte zu besprechen.

 

Die Einbeziehung in Programme des Kulturbetriebes (Beispiel: across the borders, September Special etc.) und andere städt. Programme wird in vielfacher Weise mit Künstlern der Freien Szene besprochen und auch getätigt.

Von E 49/4 vorgegebene bzw. beabsichtigte Themen werden mit ausgewählten KünstlerInnen bzw. Künstlergruppen kommuniziert, erörtert,  diskutiert und entwickelt mit dem Ziel, diese entsprechend in der Programmplanung einzubinden. Bei Projektübereinstimmung erfolgt in der Regel die Beteiligung über freie Honorarverhandlungen, das Projekt wird in das Gesamtkonzept des E 49/4 dann übernommen. Auswahlkriterien sind, wie auch sonst bei Verhandlungen und Diskussionen mit überregionalen bzw. internationalen Künstlern und Künstlergruppen inhaltlicher Art.

 

Die beiden Geschäftsbereiche E 49/4 und E 49/S unterstützen die Freie Kulturszene hinsichtlich der Infrastruktur nach den vorhandenen geltenden Richtlinien.

 

Die Kulturwirtschaftliche Beratung hat aus Sicht des Kulturbetriebs für die s.g. Freie Szene ebenfalls eine hohe Bedeutung.

Das Kulturwirtschaftliche Gründerzentrum e.V. besteht seit dem Jahre 2004 und ist derzeit in Gesprächen auf Bundesebene zur Etablierung eines s.g. Regionalbüros in Aachen.

Über den Fortgang wird der Kulturbetrieb den Ausschuss unaufgefordert informieren.

 

 

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Anlagen

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