Kenntnisnahme - FB 11/0056/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung von 1,0 Stelle im Bereich der bestellten Vormünder (EG S 12 TVöD-SuE) für die Dauer eines Jahres
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- Frau Wilden
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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05.02.2015
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Das „Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ regelt unter anderem, dass ein/e vollzeitbeschäftigte/r Beamter/-in oder Angestellte/r, der/die nur mit der Führung von Vormundschaften oder Pflegschaften betraut ist, höchstens 50 und bei gleichzeitiger Wahrnehmung anderer Aufgaben entsprechend weniger Vormundschaften oder Pflegschaften führen soll.
Dies ist bei der Bemessung der Stellenkapazitäten für die bestellten Vormundschaften im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule/ Team Qualitätsmanagement daher entsprechend zu berücksichtigen.
Mit Stand vom 31.12.2014 wurden dort 319 Vormundschaften/Pflegschaften geführt.
Die Verlagerung des Teilstandorts der Bundespolizei von Lichtenbusch nach Eschweiler zum 01.03.2015 wird nach derzeitigen Informationen keine nennenswerten Änderungen hinsichtlich der nach wie vor steigenden Fallzahlen im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und damit einhergehend der steigenden Zahl potentieller Mündel mit sich bringen.
Die bei den freien Trägern eingerichteten Vormünderstellen sind voll ausgereizt. Es besteht dort nach wie vor keine Bereitschaft zur Einrichtung weiterer Stellen. Aus diesem Grund werden alle weiteren einzurichtenden Vormundschaften/Pflegschaften dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule zugewiesen.
Das in Kooperation des FB 45 mit den freien Trägern initiierte Projekt „Werbung, Schulung und Begleitung ehrenamtlicher Vormünder“ wird weiterhin mit Hochdruck betrieben. Man rechnet derzeit damit, ab Sommer 2015 die ersten Ehrenamtler mit je einer Vormundschaft belegen zu können.
Dennoch war die am 20.11.2014 vom Personal- und Verwaltungsausschuss beschlossene 6. Vormünderstelle bereits vor Dienstantritt der neuen Kraft am 16.12.2014 mehr als voll ausgelastet. Darüber hinaus wären bereits zum Jahresende weitere 19 Mündel unversorgt gewesen, wenn FB 45 konsequent die gesetzliche Höchstgrenze von 50 Vormundschaften/Pflegschaften pro MitarbeiterIn einhalten würde.
Daher beantragte FB 45 mit Schreiben vom 11.12.2014 die Einrichtung einer weiteren Vollzeitstelle im Bereich Vormundschaften/Pflegschaften.
Im Hinblick auf die erneut überschrittene gesetzliche Vorgabe von 50 Fällen pro MitarbeiterIn in Vollzeit und aufgrund der o.a. Prognose ist die Einrichtung einer weiteren Stelle zwingend erforderlich. Vor dem Hintergrund der voraussichtlich ab Sommer 2015 einsatzfähigen Ehrenamtler beantragt FB 45 die Einrichtung dieser insgesamt 7. Vollzeitstelle im Bereich Vormundschaften/Pflegschaften zunächst befristet für ein Jahr.
Aufgrund der Tatsache, dass die nächste erreichbare Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses erst im Februar stattfindet, konnte ein entsprechender Beschluss zur Einrichtung der erforderlichen Stelle nicht zeitnah eingeholt werden. Daher wurde - wie schon im vergangenen Jahr – die notwendige personelle Maßnahme schnellstmöglich vorgenommen
Auf eine förmliche Einrichtung der Stelle soll zum jetzigen Zeitpunkt vor dem Hintergrund der auch von der Fachdienststelle beantragten Befristung zunächst abgesehen werden. Im Herbst dieses Jahres soll der mit der Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zusammenhängende Stellenbedarf insgesamt überprüft werden. Sofern sich dann abzeichnen sollte, dass auch die Weiterbeschäftigung der siebten Vollzeitkraft über den 31.01.2016 hinaus erforderlich ist, wird der Personal- und Verwaltungsausschuss frühzeitig beteiligt.
Seitens FB 45 kann für die entstehenden Personalkosten keine Deckung angeboten werden. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2015 hat FB 11 jedoch aufgrund einer entsprechenden Prognose für die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge insgesamt 977.500 € angemeldet. In diese Kalkulation flossen u.a. auch die Personalkosten für zwei weitere Vormünderstellen mit ein. Insofern ist eine Deckung im Rahmen des allgemeinen Personalkostenverbundes gegeben, sofern die beantragten Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden können.
Der Personalrat der allgemeinen Verwaltung erhält zur Information gem. § 65 LPVG eine Durchschrift dieser Vorlage.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2016. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Personal-/ Sachaufwand | 54.400 € | 54.400 € | 4.900 € | 4.900 € | 0 € | 0 € |
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Ergebnis | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 € | 0 € |
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| Deckung vorhanden* | Deckung vorhanden* | ||||
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung einer nach EG S 12 TVöD SuE auszuweisenden Vollzeitstelle. Gemäß KGSt-Materialien 2014/2015 sind hierfür jährlich 59.300 € anzusetzen. Davon ausgehend, dass die Stelle rein zeitlich frühestens im Februar 2015 besetzt werden kann, erfolgt die Darstellung der für das Haushaltsjahr 2015 entstehenden Personalkosten anteilig für elf Monate (ab Februar 2015) und für das Haushaltsjahr 2016 anteilig für einen Monat (Januar 2016).
* Deckung vorhanden, sofern die im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2015 angemeldeten Mittel zur Verfügung gestellt werden.
