Entscheidungsvorlage - FB 11/0057/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Dezernatsverteilungsplan der Stadt Aachen wird mit Wirkung vom 01.02.2015 wie folgt geändert:

Der Rat der Stadt nimmt die Zuordnung der Bezirke/ Bezirksvertretungen B 0 – B 6 zum Dezernat des Oberbürgermeisters zur Kenntnis.

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters beschließt der Rat der Stadt die sonstigen Änderungen in der Verteilung auf die Dezernate II bis VI wie in der Anlage beschrieben.  

 

 

Philipp

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach der Kommunalwahl 2014 wird nunmehr die Dezernatsverteilung neu geordnet. Die Planungs- und Umweltdezernentin Frau Beigeordnete Nacken scheidet zum 31.01.2015 aus dem Dienst der Stadt Aachen aus.

 

Folgende Änderungen werden in Abstimmung zwischen Politik und Verwaltung im Einzelnen vorgenommen:

 

  • Dem Dezernat I werden die Bezirke/ Bezirksvertretungen B 0 – B 6 neu zugeordnet.
  • Dem Dezernat II wird die Beteiligungsverwaltung B 06 neu zugeordnet.
  • Im Dezernat III entfallen der Eigenbetrieb Gebäudemanagement E 26 und der Fachbereich Umwelt FB 36.
  • Das Dezernat IV bleibt unverändert.
  • Dem Dezernat V wird der Fachbereich Umwelt FB 36 neu zugeordnet. Hier entfallen B 0 – B 6.
  • Dem Dezernat VI wird das Gebäudemanagement E 26 neu zugeordnet. Hier entfällt B 06.

 

Der gesamte Dezernatsverteilungsplan ergibt sich aus der Anlage.

 

Die neue Dezernatsverteilung tritt mit Wirkung vom 01.02.2015 in Kraft.

 

Der Personalrat ist durch Übersendung einer Ausfertigung dieser Vorlage informiert.

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Anlagen

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