Kenntnisnahme - Dez III/0004/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Soziale Stadt Aachen-Nord: Projekte der 6. Förderstufe, aktuelle Bewilligungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Dezernat III
- Beteiligt:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement; FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung; FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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28.01.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Teilprojekte der 6. Förderstufe:
- Quartier Feld- und Liebigstraße: Sanierung Turnhalle Feldstraße
- Lokale Ökonomie: Projektmanagement Lokale Ökonomie
- Spielorte: Schulhof Hugo-Junkers-Realschule
weitergehend zu bearbeiten und die Förderung beim Land Nordrhein-Westfalen für das Programm Soziale Stadt zu beantragen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anerkennung der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts sowie Bewilligung der 5. Förderstufe
Am 12. März 2014 hat der Hauptausschuss nach vorheriger Beratung in der Lenkungsgruppe Aachen-Nord die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts für die Jahre 2015-19 beschlossen. Am 3. September hat der Hauptausschuss ebenfalls auf Empfehlung der Lenkungsgruppe die Projekte der 5. Förderstufe in gegenüber der im März beschlossenen Fortschreibung leicht veränderter Zusammenstellung beschlossen. Die Verwaltung hat auf dieser Grundlage die Förderanträge bei der Bezirksregierung eingereicht.
Ende November 2014 hat die Bezirksregierung die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts für die Jahre 2015-19 inklusive der Kosten- und Finanzplanung anerkannt. Somit ist die 2. Hälfte des Programms Soziale Stadt Aachen-Nord durch die Städtebauförderung weitgehend gesichert, auch wenn die formelle Zusicherung erst durch die jährlichen Bewilligungsbescheide vorgenommen werden kann. Insgesamt umfassen die anerkannten Ausgaben der ersten und der zweiten Projekthälfte über 20 Mio. € und somit eine Förderung von über 16 Mio. €, mit der sich das Land unter Einbeziehung von Mitteln der EU und der Bundesregierung in Aachen-Nord über die Städtebauförderung engagiert.
Die Bezirksregierung hat in dieser Anerkennung einige, kleinere Projektbestandteile als nicht förderfähig eingestuft. Die Verwaltung wird hierzu eine Abstimmung mit der Bezirksregierung suchen.
Am 5. Dezember hat Frau Regierungspräsidentin Gisela Walsken persönlich den Bewilligungsbescheid für die gleichzeitig beantragte 5. Förderstufe an Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp überreicht. Die 5. Förderstufe umfasst in erster Linie die Fortführung von Stadtteilbüro und Verfügungsfonds einschließlich der Arbeit von altbauplus e.V., aber auch einige bauliche und weitere konzeptionelle Maßnahmen. Nicht bewilligt wurde in der 5. Förderstufe aufgrund unzureichender Unterlagen die Sanierung der Turnhalle Feldstraße.
Projekte der 6. Förderstufe
Gegenüber der im März 2014 beschlossenen Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts schlägt die Verwaltung eine geänderte Zusammensetzung der 6. Förderstufe vor. Diese Änderung ist neben der notwendigen Verlagerung der Turnhalle Feldstraße aus der 5. in die 6. Förderstufe vor allem der hohen Arbeitsbelastung der beteiligten Fachbereiche und des Stadtteilbüros im Zuge der Fertigstellung der 1. Projekthälfte Aachen-Nord geschuldet. Die Lenkungsgruppe Aachen-Nord wurde bereits in ihrer Sitzung im Dezember 2014 von möglichen Verzögerungen informiert. Die Verwaltung schlägt folgende Projekte für die 6. Förderstufe vor:
- Aufnahme der Sanierung der Turnhalle Feldstraße (Schwerpunkt Quartier Feld- und Liebigstraße, Projekt A5)
Dieses Projekt wurde im Sommer 2014 aufgrund erweiterter Fördermöglichkeiten noch kurzfristig in das Integrierte Handlungskonzept aufgenommen und im Rahmen der 5. Förderstufe beantragt. Aufgrund der kurzen Vorarbeit wies der Antrag aber nach Bewertung der Bezirksregierung noch keine ausreichende Qualität auf. Aus diesem Grund wird das Projekt in die 6. Förderstufe verschoben.
- Projektmanagement Lokale Ökonomie (Schwerpunkt Lokale Ökonomie, Projekt C2)
Dieses Projekt war bereits in der Fortschreibung vorgesehen. Der notwendige Vorlauf durch das Profil- und Entwicklungskonzept als Teil der 5. Förderstufe wurde bewilligt. Die Erarbeitung des Konzepts soll in Kürze beauftragt werden.
- Schulhof Hugo-Junkers-Realschule (Projektfortführungen, Projekt 1a)
Es war ursprünglich vorgesehen, sämtliche Schulhöfe und den im Programm Spielorte verbliebenen Spielplatz Sigmundstraße als ein Projekt zu beantragen. In Abstimmung zwischen den beteiligten Fachbereichen wurde konstatiert, dass – auch vor dem Hintergrund der Ablehnung der Sanierung der Turnhalle Feldstraße als Teil der 5. Förderstufe durch die Bezirksregierung - bis Mitte 2015 keine ausreichenden Planungen erarbeitet werden können. Es wurde vereinbart, den Schulhof der Hugo-Junkers-Realschule als den Schulhof mit dem größten Handlungsbedarf prioritär zu bearbeiten und als Einzelprojekt vorzuziehen. Die Umgestaltung des Spielplatzes Sigmundstraße ist zeitlich auf die Modernisierung der ihn umgebenden städtischen Wohngebäude angewiesen und ist deshalb zeitlich noch nicht prioritär.
Es ist beabsichtigt, kurzfristig die Erarbeitung der Planung zu vergeben.
Die ebenfalls ursprünglich geplante Beantragung des Projekts „„Mobil und spielend aktiv – Nahmobilität, Aufenthaltsqualität und Spielangebote im Rehm- und im Ungarnplatzviertel“ (Projekt E1) konnte ebenfalls noch nicht ausreichend vorbereitet werden, so dass dieses Projekt in die 7. Förderstufe verschoben werden soll.
Der Antrag zur 6. Förderstufe muss bis Ende Januar der Bezirksregierung vorlegt werden. Die Verwaltung wird deshalb kurzfristig auf Grundlage der Projektblätter aus der Fortschreibung den Antrag zusammenstellen und spätestens bis Mitte 2015 konkretisierte Antragsunterlagen nachreichen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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investive Auswirkungen | Ansatz 2015 | fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2016ff. | fortgeschriebener Ansatz 2016ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) | ||
Einzahlungen | 904.000 | 904.000 | 2.940.000 | 2.940.000 | 4.644.000 | 4.644.000 | ||
Auszahlungen | 1.265.000 | 1.265.000 | 3.675.000 | 3.675.000 | 5.940.000 | 5.940.000 | ||
Ergebnis | -361.000 | -361.000 | -1.275.000 | -1.275.000 | -1.296.000 | -1.296.000 | ||
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 |
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| Deckung ist gegeben | ||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2015 | fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2016f f. | fortgeschriebener Ansatz 2016 ff. | Folgekosten | Folgekosten | ||
Ertrag | 350.0000 | 350.0000 | 1.049.760 | 1.049.760 | noch nicht bezifferbar | |||
Personal-/Sachaufwand | 437.500 | 437.500 | 1.312.200 | 1.312.200 | ||||
Abschreibungen |
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Ergebnis | -87.500 | -87.500 | -262.440 | -262.440 | ||||
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||
Anmerkungen:
Dargestellt sind sämtliche Haushaltsmittel, die dem gesamten 2. Förderabschnitt mit Umsetzung 2015-19 zuzurechnen sind. Sie umfassen somit auch Mittel, die für die 6. Förderstufe nicht benötigt werden.
Die in dieser Beschlussvorlage vorgeschlagenen Maßnahmen schöpfen den oben dargestellten Rahmen nicht aus. Dies wird erst im Rahmen der noch folgenden Förderstufen geschehen (vgl. Beschluss des Hauptausschusses vom 12.03.2014).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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87,3 kB
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