Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0060/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im FB 32 für das Sachgebiet Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen für Veranstaltungen (Aachen-Mitte) und zentrale Ansprechstelle der Stadt Aachen für Großveranstaltungen und Sicherheitskonzepte befristet für zunächst zwei Jahre.

 

Die konkrete Ausweisung der Besoldungsgruppe der Stelle erfolgt im nachgeordneten Verfahren unter Berücksichtigung einer Abstufung im Vergleich zur ebenfalls in diesem Sachgebiet eingesetzten Stelle 32/005, die nach A 12 ÜBesG ausgewiesen ist.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Loveparade-Unglück in Duisburg im Jahr 2010 hat dazu geführt, dass das Thema Sicherheit bei der Genehmigung und Durchführung von Veranstaltungen in den Fokus der Beteiligten gerückt ist und bisherige Sicherheitsstandards überdacht wurden. Infolge dessen wurde seitens des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW (kurz MIK) bereits im August 2010 mit einem ersten Erlass Einfluss auf die Prüfung der Sicherheit von Großveranstaltungen genommen, indem es die Vorlage eines mit den Sicherheitsbehörden abgestimmten Sicherheitskonzeptes für sämtliche Großveranstaltungen eingeführt hat.

Im Jahr 2012 wurde den Kommunen seitens des MIK ein Orientierungsrahmen für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien zur Verfügung gestellt, der weitergehende Verfahrensvorschläge zur Gewährleistung der Sicherheit bei Großveranstaltungen unterbreitet. Auf Basis dessen ist bei der Stadt Aachen eine zentrale Ansprechstelle für Großveranstaltungen und Sicherheitskonzepte im FB 32 eingerichtet worden. Im Zuge dessen wurde die bis dato im FB 61 für die Genehmigung von Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen nach Straßenwegerecht zuständige Stelle zu FB 32 verlagert. Hierbei wurde der originäre Aufgabenanteil für die Genehmigung von Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen nach Straßenwegerecht mit 70 % Stellenanteil einer vollzeitäquivalenten Stelle mit zu FB 32 verlagert, so dass im Ergebnis für die neue Aufgabe der zentralen Ansprechstelle für Großveranstaltungen und Sicherheitskonzepte mangels Erfahrungswerten mithin zunächst 30 % Stellenanteil zur Verfügung gestellt wurden.

 

Es ist nachzuvollziehen, dass sowohl der Aufwand hinsichtlich der Genehmigung von Veranstaltungen aufgrund Fallzahlenerhöhung gestiegen ist als auch der zunächst zur Verfügung gestellte Stellenanteil in Höhe von 30 % einer vollzeitäquivalenten Stelle für die neue Aufgabe der zentralen Ansprechstelle für Großveranstaltungen und Sicherheitskonzepte auf Basis der zwischenzeitlich getätigten Erfahrungen der Fachdienststelle FB 32 zur adäquaten, sachgerechten Wahrnehmung der pflichtigen Aufgaben nicht mehr ausreichend ist.

 

hrend im Jahr 2012 lediglich die Veranstaltungen der Alemannia Aachen, der CHIO, Bend, Rosenmontags- und Kinderkostümzug, der Weihnachtsmarkt und das September Special sowie im Jahr 2012 erstmalig Aachen Olé als Großveranstaltungen mit Sicherheitskonzept genehmigt und durchgeführt wurden, sind in den darauf folgenden Jahren sowohl weitere Veranstaltungen hinzugekommen, bei denen ein Sicherheitskonzept verlangt wurde (z. B. Karlspreis, Heiligtumsfahrt, Erstsemesterveranstaltung, Aachener Firmenlauf) als auch Großveranstaltungen zu denen zwar kein Sicherheitskonzept verlangt wurde, die aber dennoch seitens eines Koordinationsteams bestehend aus Vertretern der Feuerwehr, der Polizei, des Sanitätsdiensts, des Veranstalters sowie der Erlaubnisbehörde betreut werden und ähnlich wie Großveranstaltungen mit Sicherheitskonzept verlaufen (z. B. Domspringen, Wahlkampfveranstaltungen, Veranstaltungen mit hochrangigen Politikern u. ä.).

 

hrend die Zahl der Veranstaltungen auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen in Höhe von 101 im Jahr 2012 auf 126 im Jahr 2013 um 25 % angestiegen ist, wirkt sich der Trend einer zunehmenden Eventkultur auch hinsichtlich der Steigerung der Anzahl von privaten Veranstaltungen im Freien aus, die die Zuständigkeiten der Ordnungsbehörden berühren können (z. B. sog. Facebook-Partys).

 

Die Tätigkeiten der zentralen Ansprechstelle für Großveranstaltungen erstrecken sich dabei darauf, erste Anlaufstelle für den Veranstalter (bis dato die Fachämter für ihren Zuständigkeitsbereich) sowie Geschäftsstelle und Leitung des Koordinierungsgremiums bestehend aus den betroffenen Fachämtern zu sein. Dies beinhaltet Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich Ersteinschätzung von Gefährdungspotential, Bündelung der Genehmigungen der betroffenen Fachämter, Abstimmungen mit dem Veranstalter hinsichtlich einzuhaltender Auflagen vor und während der Veranstaltung sowie ggfls. kurzfristig erforderlicher Änderungen von Veranstaltungsabläufen am Veranstaltungstag z. B. aufgrund Unwetterlage u. ä. usw..

 

Sowohl aufgrund der o. g. Begründung als auch hinsichtlich einer adäquaten Vertretungsregelung auf Sachbearbeiter-Ebene (die Vertretung wird derzeit durch die Stelle der Leitung der Abteilung 200 des FB 32 wahrgenommen) wird seitens der Fachdienststelle FB 32 die Einrichtung einer zusätzlichen vollen Stelle beantragt.

 

Der Fachbereich Personal und Organisation schließt sich dem unter dem Aspekt der aufgezeigten Entwicklung des Sachgebietes an und wird in zwei Jahren eine erneute Überprüfung des Bedarfes hinsichtlich einer dauerhaften Stelleneinrichtung vornehmen.

Zurzeit wird zudem für die Aufgabenbereiche der Abteilung 80 - Straßenverkehr und Sondernutzungen (Aachen-Mitte) des Fachbereiches 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen fachbereichsübergreifend eine Organisationsuntersuchung durchgeführt, in die auch der Fachbereich 32 Sicherheit und Ordnung einbezogen ist. Hierbei geht es insbesondere um eine Schnittstellenanalyse mit der Möglichkeit von Aufgabenverlagerungen bzw. zusammenführungen. Es handelt sich hierbei um einen derzeit laufenden Prozess. Die Entscheidung in der Sache wird erst getroffen, wenn das Dezernat III nachbesetzt ist.

 

Unabhängig von dieser Untersuchung ist jedoch fallzahlenbezogen ein jetziger Bedarf für das Sachgebiet Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen für Veranstaltungen (Aachen-Mitte) und zentrale Ansprechstelle der Stadt Aachen für Großveranstaltungen und Sicherheitskonzepte im FB 32 festzustellen.

Durch die mit dieser Vorlage empfohlene Stelleneinrichtung erfolgt nicht bereits eine Vorwegnahme des Ergebnisses des o. g. Organisationsuntersuchungsprozesses.

 

Die Verwaltung strebt vorbehaltlich des Beteiligungsverfahrens mit dem Personalrat eine verwaltungsinterne Besetzung der einzurichtenden Stelle an. Die Besetzung der Stelle folgt folgender grundsätzlichen Maßgabe:

 

Die Personalkostenplanung für das Jahr 2015 ist abgeschlossen. Aufgrund der bereits beschlossenen Konsolidierungsvorgaben besteht kein Spielraum, Mittel für zusätzliches Personal aus dem Personalkostenverbund zur Verfügung zu stellen.

Vorbehaltlich des positiven Beschlusses des Personal- und Verwaltungsausschusses trotz fehlender Gegenfinanzierung wird das Besetzungsverfahren erst mit dem Zeitpunkt eingeleitet, zu welchem eine Deckung der zusätzlich entstehenden Personalkosten gegeben sein wird und entsprechende Mittel für den kommenden Haushalt bereitgestellt werden.

Dies wird im Wege des Personalkostencontrollings bzw. im Zuge der Haushaltsanmeldungen des Fachbereichs Personal und Organisation kontinuierlich verfolgt.

 

Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 28.10.2014 der überplanmäßigen temporär befristeten Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im FB 32 für das Sachgebiet Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen (Aachen-Mitte) und zentrale Ansprechstelle der Stadt Aachen für Großveranstaltungen und Sicherheitskonzepte zugestimmt.

Der Personalrat der Allgemeinen Verwaltung erhält mit dieser Vorlage zugleich eine Information gemäß § 65 LPVG.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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78.900 €*

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78.900 €*

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-Verschlechterung

-Verschlechterung

 

 

Keine  Deckung vorhanden

Keine Deckung vorhanden

 

* ohne Sach- und Gemeinkosten

KGST-Materialien 19/2014: Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2014/2015); Bereich 7 - Verwaltungsdienst

 

 

Die seitens der Fachdienststelle FB 32 angebotene Deckung über Erträge aus geplanten Mehreinnahmen resultierend aus der Einrichtung von Stellen für die Überwachung des fließenden Verkehrs (vgl. PVA-Beschluss vom 19.03.2014) zzgl. Deckung über Einnahmen aus Verwaltungsgebühren für die Genehmigung von Veranstaltungen kann nicht mehr angeboten werden, da die Erträge zwischenzeitlich im Rahmen des Gesamthaushaltausgleiches verplant sind.

 

Für den hiesigen u. g. Bedarf an Personalaufwand werden vorsorglich max. 78.900 € für eine Stelle nach A 11 ÜBesG angesetzt. Die genaue Ausweisung ist noch im weiteren Verfahren in Abstufung zu A 12-Stelle 32/005 zu konkretisieren. Hierzu wurde der Fachbereich Sicherheit und Ordnung bereits aufgefordert, entsprechende Arbeitsplatzbeschreibungen dem FB 11 vorzulegen.

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