Entscheidungsvorlage - FB 01/0074/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Gem. § 28 der Hauptsatzung benennt der Rat der Stadt für den Migrationsrat die nachfolgend genannten sieben Ratsmitglieder sowie die sieben persönlichen Vertreter:

 

Mitglieder des Migrationsrates                                            persönliche Vertreter

 

1.  ___________________________                                _________________________

2.  ___________________________                                _________________________

3.  ___________________________                                _________________________

4.  ___________________________                                _________________________

5.  ___________________________                                _________________________

6.  ___________________________                                _________________________

7.  ___________________________                                _________________________

 

 

 

(Dr. Linden)                                 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Gem. § 28 der Hauptsatzung wird anstelle des Ausländerbeirates (§ 27 Abs. 1 Gemeindeordnung

NRW)mit Genehmigung des Innenministers NRW ein Migrationsrat gebildet. Er besteht aus 21

Mitgliedern.

 

14 Mitglieder werden durch Urwahl gewählt, 7 Mitglieder sind vom Rat benannte Ratsmitglieder.

Jedes Mitglied des Migrationsrates erhält eine persönliche Vertreterin/einen persönlichen

Vertreter. Als persönliche Vertreterin/persönlicher Vertreter eines Ratsmitgliedes kann auch eine sachkundige Bürgerin oder ein sachkundiger Bürger benannt werden.

Die 14 durch Urwahl zu wählenden Mitglieder des Migrationsrates sowie deren persönliche Vertreter werden am 21.11.2004 gewählt.

Die Benennung der 7 Ratsmitglieder sowie der 7 persönlichen Vertreterinnen/Vertreter hat nach § 50 Abs. 3 GO NRW zu erfolgen.

Alternativ kann dies geschehen

 

a)         gem. § 50 Abs. 3 S. 1 GO NRW:

Die Ratsmitglieder einigen sich auf einen einheitlichen Wahlvorschlag und dieser wird durch einstimmigen Beschluss angenommen.

 

b)         gem. § 50 Abs. 3 S. 2 ‑ 4 GO NRW im Wege der Verhältniswahl:

Abstimmung über die Wahlvorschläge und Verteilung der Sitze auf diese Wahlvorschläge in Anwendung des sog. Höchstzahlverfahrens nach d’Hondt.

Auf der Grundlage der Sitzverteilung im Rat ergäbe sich hierbei folgende Aufteilung:

 

 

 

            Mitglieder insgesamt

                    

                                   davon

 

                       CDU

                   SPD

                        GRÜNE

                        FDP

7

3

3

1

-

 

 

 

 

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