Entscheidungsvorlage - FB 01/0074/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der vom Rat der Stadt zu benennenden Ratsmitglieder als Mitglieder des Migrationsrates
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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17.11.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Gem. § 28 der Hauptsatzung benennt der Rat
der Stadt für den Migrationsrat die nachfolgend genannten sieben Ratsmitglieder
sowie die sieben persönlichen Vertreter:
Mitglieder des Migrationsrates persönliche
Vertreter
1.
___________________________ _________________________
2.
___________________________ _________________________
3.
___________________________ _________________________
4.
___________________________
_________________________
5.
___________________________ _________________________
6.
___________________________ _________________________
7.
___________________________ _________________________
(Dr.
Linden)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gem. § 28 der Hauptsatzung wird anstelle
des Ausländerbeirates (§ 27 Abs. 1 Gemeindeordnung
NRW)mit Genehmigung des Innenministers NRW
ein Migrationsrat gebildet. Er besteht aus 21
Mitgliedern.
14 Mitglieder werden durch Urwahl gewählt,
7 Mitglieder sind vom Rat benannte Ratsmitglieder.
Jedes Mitglied des Migrationsrates erhält
eine persönliche Vertreterin/einen persönlichen
Vertreter. Als persönliche
Vertreterin/persönlicher Vertreter eines Ratsmitgliedes kann auch eine
sachkundige Bürgerin oder ein sachkundiger Bürger benannt werden.
Die 14 durch Urwahl zu wählenden
Mitglieder des Migrationsrates sowie deren persönliche Vertreter werden am
21.11.2004 gewählt.
Die Benennung der 7 Ratsmitglieder sowie
der 7 persönlichen Vertreterinnen/Vertreter hat nach § 50 Abs. 3 GO NRW zu
erfolgen.
Alternativ kann dies geschehen
a) gem.
§ 50 Abs. 3 S. 1 GO NRW:
Die Ratsmitglieder einigen sich auf einen
einheitlichen Wahlvorschlag und dieser wird durch einstimmigen Beschluss
angenommen.
b) gem.
§ 50 Abs. 3 S. 2 ‑ 4 GO NRW im Wege der Verhältniswahl:
Abstimmung über die Wahlvorschläge und
Verteilung der Sitze auf diese Wahlvorschläge in Anwendung des sog.
Höchstzahlverfahrens nach d’Hondt.
Auf der Grundlage der Sitzverteilung im
Rat ergäbe sich hierbei folgende Aufteilung:
Mitglieder insgesamt |
davon |
|||
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CDU |
SPD |
GRÜNE |
FDP |
7 |
3 |
3 |
1 |
- |