Entscheidungsvorlage - FB 45/0063/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung U3 Ausbau - Investorenmodell KiTa Eintrachtstraße - Mehrkosten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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03.02.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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11.02.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt die Einrichtung einer 6. KiTa-Gruppe im Investorenprojekt Eintrachtstraße und empfiehlt, dass die erforderlichen Mehrkosten für den gesetzlichen Anteil an den Mietkosten (11.100 €/Jahr) sowie freiwillige Leistungen in Höhe von 16.800 €/Jahr ab 2017 ff durch die Stadt Aachen übernommen werden.
- Der Rat beschließt die Einrichtung einer 6. KiTa-Gruppe im Investorenprojekt Eintrachtstraße und beschließt, dass die erforderlichen Mehrkosten für den gesetzlichen Anteil an den Mietkosten (11.100 €/Jahr) sowie freiwillige Leistungen in Höhe von 16.800 €/Jahr ab 2017 ff durch die Stadt Aachen übernommen werden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 11.11.2014 den Prüfauftrag für die Einrichtung einer 6. KiTa-Gruppe beschlossen.
In der darauf folgenden Ratssitzung am 10.12.2014 hat dieser ebenfalls mehrheitlich beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt werden soll, gemeinsam mit dem Investor zu prüfen, ob die Einrichtung einer 6. Gruppe unter Erweiterung der Gesamtfläche möglich ist. Diesbezüglich wurde die Verwaltung damit beauftragt, einen „Letter of Intent“ an den Investor zu erstellen.
Dem Kinder- und Jugendausschuss wurden die Vorlage sowie die Entscheidung des Rates in seiner Sitzung am 15.12.2014 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Im Anschluss an die Sitzungen wurde im Dezember letzten Jahres durch das Gebäudemanagement ein entsprechender Letter of intent erstellt und dem Investor übersandt. Dieser hat die Absichtserklärung unterzeichnet. Sie ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Gleichzeitig erhielt das Architekturbüro, das mit der Entwurfsplanung für das Investorenprojekt betraut ist, den Auftrag, den aktuellen Entwurf mit der Zielsetzung eine 6. KiTa-Gruppe einzurichten, zu prüfen und ggfs. dahingehend zu überarbeiten.
Eine weitgehend inhaltsgleiche Vorlage wurde dem Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 27.01.2015 erneut zur Beratung vorgelegt. Der Verwaltungsvorstand hat sich für die Einrichtung einer 6. Gruppe ausgesprochen.
In Bezug auf die Stellplätze beauftragt er die Verwaltung das Gespräch mit dem Investor zu suchen. Zielsetzung ist eine Anmietung der Stellplätze durch die Stadt zu verhindern.
- Ergebnis Prüfauftrag 6. Gruppe
Nach Überarbeitung des Entwurfs ist, unter Hinzunahme von weiteren Flächen (z.B. Müllraum, Fahrradkeller), die Einrichtung einer 6. KiTa-Gruppe möglich.
Die neue Planung berücksichtigt weiterhin die Empfehlungen zum Raumprogramm des Landschaftsverbands Rheinland.
Nach Einschätzung der Verwaltung ist die Planung gut gelungen und ein KiTa-Betrieb mit insgesamt sechs Gruppen möglich.
Durch die weiteren Flächen beträgt die neue Gesamtflächenzahl für die dann 6-gruppige Kindertagesstätte 993m².
Damit ist die volle Fläche über KiBiz bezuschussungsfähig.
- Finanzen
Die derzeit etatisierten Mittel für die Miete zu diesem Objekt beinhalten bereits die maximalen Zuschüsse über KiBiz und die damit verbundenen Einnahmen aus Landesmitteln für die Einrichtung von fünf KiTa Gruppen.
Bei fünf Gruppen wäre die Miete für die Fläche, die 863m² übersteigt, vollständig aus Mitteln der Stadt Aachen als freiwillige Leistung zu übernehmen (ca. 9.800 €).
Bei Einrichtung einer 6. KiTa-Gruppe (U3) sind weitere 185m² über KiBiz bezuschussbar.
Demnach könnte eine Gesamtfläche von 1.048 m² anteilig über KiBiz refinanziert werden.
Durch die Hinzunahme weiterer Flächen für die Einrichtung der 6. Gruppe ergibt sich eine anzumietende Gesamtfläche von 993m².
Diese ist demnach vollständig bezuschussbar.
Es ergibt sich allerdings für die neue Gruppe ein bisher im Haushalt noch nicht berücksichtigter höherer gesetzlicher kommunaler Anteil an den Mietkosten in Höhe von ca. 11.100 € pro Jahr, der ab dem Zeitpunkt der Anmietung zusätzlich bereitzustellen wäre.
Deckung für diese Summe kann im Rahmen der zusätzlich etatisierten Mitteln für das 2. U3 Ausbauprogramm erfolgen, da die bereits in der Eintrachtstraße geschaffene Gruppe in einem zukünftigen Projekt nicht mehr realisiert werden muss.
Zusätzlich fällt ein weiterer freiwilliger kommunaler Anteil in Höhe von ca. 16.800 €/ Jahr an (Übernahme Trägeranteil Miete + Betriebskosten 6. Gruppe).
Deckung kann im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung für 2017 ff aus der Position 4-060101-929-3; 53180000 erfolgen.
Weitere Kosten entstehen nach aktuellem Stand für die Anmietung von 6 Stellplätzen à 50 €/Monat in Höhe von 3.600 €/Jahr, welche ebenfalls nicht über KiBiz refinanzierbar sind.
Die Anzahl der Stellplätze sowie deren Miethöhe wurden im Notarvertrag unter § 6 vereinbart.
- Hinweise
Es besteht weiterhin großer Bedarf an der Schaffung von KiTa Plätzen an diesem Standort, so dass eine zeitnahe Umsetzung des Projekts mit der Realisierung von sechs KiTa-Gruppen befürwortet wird.
Hinsichtlich der Stellplätze sollten Optionen geprüft werden, wie die hierfür entstehenden Kosten vermieden werden können, z.B. über eine Vermietung an den Träger der Einrichtung bzw. deren Mitarbeiter oder indem erneut mit dem Investor das Gespräch gesucht wird.
- Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, dass die Einrichtung einer 6. Gruppe weiter vorangetrieben wird und die erforderlichen Mittel (haushaltsneutral) ab dem Haushaltsjahr 2017 ff bei den Haushaltsberatungen entsprechend berücksichtigt werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
Ausreichende Mittel stehen bei den Positionen PSP 4-060101-901-9 Sachkonto 53180000 PSP 1-060101-800-4 Sachkonto 54220000 PSP 4-060101-929-3 Sachkonto 53180000 zur Verfügung.
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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451,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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416,8 kB
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