Entscheidungsvorlage - FB 45/0067/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Priorisierung der Fördermittelanträge im Rahmen des neuen U3-Investitionsprogrammes "Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 - 2018"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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03.03.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
- nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
- beschließt die neuen Kriterien für die Priorisierung von Fördermittelanträgen im Rahmen von U3-Investitionsprogrammen
- beauftragt die Verwaltung, die Fördermittelanträge für das U3-Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018“ anhand der neuen Prioritätenliste weiterzuleiten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Förderprogramm
Mit Rundschreiben Nr. 42/870-2014 sowie Nr. 42/871-2014 teilte der Landschaftsverband Rheinland (LVR) mit, dass ein neues Investitionskostenförderprogramm von Seiten des Bundes aufgelegt wird. Über dieses Förderprogramm - „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ – werden weitere Bundesmittel für den investiven U3 Ausbau bereitgestellt. Allen Jugendämtern wird ein Budget reserviert. Bei der Höhe des jeweiligen Budgets wird die Anzahl der 1- und 2-Jährigen Kinder an der Bevölkerung sowie die Betreuungsquote der 3-Jährigen Kinder in KiTa und Kindertagespflege berücksichtigt.
Der Stadt Aachen wird ein Kontingent in Höhe von 1.697.825,62 € zugewiesen.
Fördervoraussetzung ist, dass dem LVR bis zum 15.03.2015 entscheidungsreife Anträge vorliegen.
Bestehen dann noch freie Mittel aus dem Kontingent werden diese neu vergeben. Darüber, wie eine Neuverteilung vorgenommen wird, trifft der LVR in seinen Rundschreiben noch keine Aussage.
Beantragt ein Jugendamt über das Kontingent hinausgehend Mittel, wird über diese Anträge im Anschluss entschieden.
Durchführungs- und Bewilligungszeitraum ist vom 01.04.2014 – 30.06.2017. Demnach darf mit der beantragten Maßnahme nicht vor dem 01.04.2014 begonnen worden sein und sie muss spätestens bis zum 30.06.2017 abgeschlossen werden.
Die Maßnahmen sind in der Reihenfolge ihrer Priorität zu melden und werden in dieser Reihenfolge vom LVR bearbeitet.
- Aktuelle Antragssituation
Insgesamt liegen der Fachabteilung Anträge von Trägern sowie mögliche förderfähige städtische Maßnahmen mit einer Gesamtfördersumme von ca. 3 Mio. € vor (Siehe Anlage 1). Somit können nicht alle Maßnahmen über das Kontingent gefördert werden können.
Daher ist es notwendig die Maßnahmen zu priorisieren.
- Bisherige Prioritäten
Gemäß den Beschlüssen des Kinder- und Jugendausschusses vom 08.05.2012 und 16.06.2012 wurden folgende Prioritäten festgelegt.
Priorität I: Einrichtungen, deren Betriebserlaubnis gefährdet ist, wenn keine Baumaßnahmen durchgeführt werden.
Priorität II: Einrichtungen, deren Standorte dort sind, wo die Versorgungsquote U3 besonders gering ist.
Priorität III: Einrichtungen, die nicht über KiBiz gefördert sind.
Seit der letzten Vergabe der Prioritäten im Jahr 2012, haben sich die Rahmenbedingungen verändert.
Dies ist im Wesentlichen auf den fortgeschrittenen U3-Ausbau und die Erreichung der Zielversorgungsquoten in einigen Sozialräumen zurückzuführen.
Durch die Festlegung von neuen und gleichzeitig differenzierteren Prioritäten soll dieser Entwicklung und den veränderten Bedarfen Rechnung getragen werden.
- Neue Prioritäten
Die Verwaltung schlägt deshalb folgende neue Prioritäten vor:
Priorität I:
Kibiz-geförderte Einrichtungen, deren Betriebserlaubnis gefährdet ist, wenn die entsprechenden Baumaßnahmen nicht durchgeführt werden oder Kibiz-geförderten Einrichtungen, die für diese Plätze bereits Fördermittel erhalten haben, aber ein Zweitantrag zum Erhalt der Plätze notwendig wird, weil zum Beispiel nachträglich die Brandschutzauflagen erhöht wurden.
Priorität II:
Anträge von Kindertagespflegepersonen. Die Fördersumme beträgt 500 € pro Platz, sodass sich im Vergleich zu Baumaßnahmen ein hohes Kosten-Nutzen-Verhältnis ergibt.
Priorität III:
Anträge von Kibiz-geförderten Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die Zielversorgungsquote für U3 (derzeit 50 %) nicht erreicht ist, in aufsteigender Reihenfolge zu den Versorgungsquoten.
Priorität IV:
Anträge von Kibiz-geförderten Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die Zielversorgungsquote für U3 (derzeit 50 %) erreicht oder überschritten wird und die für eine gesamtstädtische Betrachtung relevant sind (z.B. angrenzender Sozialraum mit niedriger Versorgungsquote, Einrichtung hat ausschließlich Ü3-Plätze und benötigt Umstellung auf U3 zum Fortbestand, etc.)
Priorität V:
Anträge von privatgewerblichen Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die Zielversorgungsquote für U3 (derzeit 50 %) nicht erreicht ist, in aufsteigender Reihenfolge zu den Versorgungsquoten.
Priorität VI:
Anträge von privatgewerblichen Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die Zielversorgungsquote für U3 (derzeit 50 %) erreicht oder überschritten wird und die für eine gesamtstädtische Betrachtung relevant sind (z.B. angrenzender Sozialraum mit niedriger Versorgungsquote, Einrichtung hat ausschließlich Ü3-Plätze und benötigt Umstellung auf U3 zum Fortbestand, etc.)
Durch diese Priorisierung ergibt sich die in der Anlage 1 dargestellte Reihenfolge.
- Hinweise
Die beigefügte Auflistung spiegelt einen aktuellen Stand der im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule eingegangen Anträge und ihrer Priorisierung wider.
Es kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgesehen werden, ob es möglich sein wird, für alle genannten Maßnahmen fristgerecht entscheidungsreife Anträge vorzulegen.
Gleichzeitig ist nicht gewiss ob die Anträge antragsgemäß bewilligt werden. Hierbei kann der Fördermittelgeber z.B. zu einer anderen Bewertung kommen, ob es sich bei einer Maßnahme um einen Neu- oder Umbau handelt.
Es ist vorgesehen, dass auch über das Budget hinausgehende Anträge dem LVR gemeldet werden, um die Option auf eine spätere Bewilligung (Nachrücken; Bereitstellung nicht verbrauchter Kontingente) offen zu halten.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
Es gibt keine finanziellen Auswirkungen.
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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19,5 kB
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