Entscheidungsvorlage - FB 61/0131/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Nikolausstraße, Wiederherstellung nach Leitungsverlegung -Ausführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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25.02.2015
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Die STAWAG führt ab April Infrastrukturmaßnahmen am Kanal und an Strom-, Gas- und Wasserleitungen in der Nikolausstraße durch. Die Arbeiten sollen voraussichtlich Ende 2015 abgeschlossen sein. Nach Abschluss wird in dem betroffenen Bereich die Oberfläche wiederhergestellt.
Die derzeitige Flächenaufteilung entspricht nicht mit den geringen Gehwegbreiten von 0,90 -1,40 m nicht den Anforderungen.
Planung
Im Zuge der Wiederherstellung kann die Nikolausstraße entsprechend ihrer geringen Verkehrsbelastung nach dem Muster der Mostardstraße niveaugleich ausgebaut werden. Die vorhandene Pflasterfläche in der Fahrbahn wird durch einen Asphaltoberbau ersetzt. Die Bordsteinanlage entfällt und die Fahrbahn wird beidseitig durch eine 3-zeilige Großpflasterrinne begrenzt. Die Nebenanlagen werden in 20/20/8 Betonsteinpflaster im Diagonalverband ausgeführt. Wegen der aktuellen ausstehenden Entscheidungen bezüglich der städtebaulichen Entwicklung im Bereich Büchel/ Antoniusstraße wird die Fläche zwischen Rinne und Grenze vor Hausnummer 7-17 nur provisorisch in Asphalt befestigt.
Es ist davon auszugehen, dass durch die Arbeiten der STAWAG die gesamte Verkehrsfläche erneuert werden muss, weil die Tiefbauarbeiten nicht ohne Beschädigung abgewickelt werden können.
Im Zuge der Oberflächenwiederherstellung wird ein Leitstreifen aus Basaltpflaster angelegt.
Weiterer Ablauf
Nach dem Beschluss der Bezirksvertretung wird eine Bürgerinfo durchgeführt. Sollten sich daraus Erkenntnisse ergeben, die die Planung unter bautechnischer oder finanzieller Hinsicht positiv beeinflussen und auch rechtlich vertretbar sind, können diese bei der weiteren Umsetzung berücksichtigt werden. Die Bezirksvertretung wird über das Ergebnis unterrichtet.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Umsetzung der Baumaßnahme wird zu städtischen Lasten mit Kosten i. H. v. ca. 8.000 € gerechnet.
Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2015 unter dem investiven PSP-Element 5-120102-900-02000-300-1 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahme der STAWAG -J-“, mit Mitteln i. H. v. 461.383,77 - € eingeplant. Unter dem konsumtiven PSP- Element 4-120102-923-9 „Straßenerneuerung nach Baumaßnahme der STAWAG -J-“ sind Mittel i. H. v. 91.369,33 ,- € eingeplant.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 461.383,77 | 461.383,77 | 486.100 | 486.100 | 947983,77 | 947983,77 |
Ergebnis | 461.383,77 | 461.383,77 | 486.100 | 486.100 | 947983,77 | 947983,77 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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Deckung ist gegeben
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 30.232,35 | 30.232,35 | 20.400 | 20.400 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 61.136,98 | 61.136,98 | 25.200 | 25.200 | 0 | 0 |
Ergebnis | 91.369,33 | 91.369,33 | 45.600 | 45.600 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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Deckung ist gegeben
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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427,8 kB
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